Exportkontrolle Schweiz – Douana® Lehrgang Trade Compliance
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Die Anwendung des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) durch die Trump-Administration zur Erhebung globaler Strafzölle hat eine beispiellose juristische, wirtschaftliche und handelspolitische Auseinandersetzung ausgelöst. Dieser umfassende Fachartikel analysiert die rechtlichen Grundlagen des IEEPA, die chronologische Entwicklung der Gerichtsverfahren, die wirtschaftlichen Auswirkungen und die komplexen Rückerstattungsverfahren, die sich aus der gerichtlichen Aufhebung der Zölle ergeben. Für Schweizer Exporteure und internationale Unternehmen mit US-Geschäft bietet dieser Beitrag eine vollständige Übersicht über alle relevanten Aspekte – von den verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen bis zu den praktischen Handlungsempfehlungen für die Sicherung von Rückerstattungsansprüchen.

Was ist der IEEPA? Intention, Historie und rechtlicher Kontext

Der International Emergency Economic Powers Act wurde 1977 vom US-Kongress verabschiedet, um dem Präsidenten aussergewöhnliche Befugnisse im Fall von nationalen Notlagen mit externer Bedrohung einzuräumen. Ursprünglich als Instrument gegen aussenpolitische Risiken, Terrorfinanzierung und internationale Krisensituationen gedacht, sollte der IEEPA dem Präsidenten ermöglichen, in Ausnahmesituationen wirtschaftliche Transaktionen zu beschränken, Vermögenswerte einzufrieren und Handelsflüsse zu kontrollieren. Die gesetzliche Grundlage findet sich in den Sections 1701–1707 des US-Bundesrechts. §1702 (Section 203) überlässt dem Präsidenten zwar Instrumente wie Export- oder Importverbote und das Einfrieren von Vermögen, nennt aber explizit keine Zoll- oder Steuerbefugnisse. Der Gesetzestext erlaubt dem Präsidenten, bei einer aussergewöhnlichen und ungewöhnlichen Bedrohung der nationalen Sicherheit, Aussenpolitik oder Wirtschaft der Vereinigten Staaten, die ihren Ursprung ganz oder teilweise ausserhalb der USA hat, wirtschaftliche Notmassnahmen zu ergreifen. Unter der Trump-Administration wurde der Anwendungsbereich des IEEPA jedoch erheblich ausgeweitet und kam erstmals grossflächig zur Durchsetzung internationaler Strafzölle zum Einsatz. Dies wirft fundamentale Fragen zur Grenzziehung exekutiver Vollmachten auf, da der IEEPA explizit für aussergewöhnliche, nicht für strukturelle Handelskonflikte vorgesehen war, wie im Grundsatzartikel zur Rechtsmässigkeit der IEEPA-Zölle ausführlich dargelegt wird.

Die Trump-Strafzölle: Umfang, Begründung und wirtschaftliche Dimension

Chronologie der Zollmassnahmen

Im Februar 2025 erliess die Trump-Administration erste Zölle auf Waren aus China, Mexiko und Kanada unter Berufung auf den IEEPA. Die offizielle Begründung stützte sich auf erklärte nationale Notstände: Drogenhandel (insbesondere Fentanyl-Schmuggel), Grenzkriminalität und Handelsdefizite. Im April 2025 folgten die sogenannten Reciprocal Tariffs, mit denen nahezu alle Importe aus fast allen Staaten belegt wurden. Ziel war es, die Zollsätze anderer Staaten an das US-Niveau anzupassen – teils weit über die durch den Harmonized Tariff Schedule of the U.S. (HTSUS) zugelassenen Sätze hinaus. Die Sätze bewegten sich zwischen 10 und 41 Prozent zusätzlich zu den normalen Zöllen, in einigen Fällen erreichten sie sogar 125 Prozent. Zweitens wurden die Trafficking Tariffs verhängt, die als Antwort auf den Fentanyl-Schmuggel gegen Kanada, Mexiko und China gerichtet waren. Anders als offiziell behauptet, betraffen diese Zölle aber eine breite Warenpalette und nicht primär Drogenpräparate, wie das Bundesberufungsgerichtsurteil detailliert aufzeigt.

Wirtschaftliche Auswirkungen und fiskalische Dimension

Im April 2025 erzielten die USA durch die IEEPA-basierten Strafzölle Rekordeinnahmen von 16 Milliarden Dollar. Bis Ende September 2025 hatten Importeure etwa 90 Milliarden Dollar unter dem IEEPA-Regime gezahlt. Die Gesamtdimension der betroffenen Zölle und Deposits liegt bei etwa 166 Milliarden US-Dollar, verteilt auf rund 53 Millionen Einträge und mehr als 330.000 Importeure, wie aus den aktuellen CBP-Informationen hervorgeht. Branchen mit globalen Lieferketten, Hersteller, Exporteure und Importeure waren besonders betroffen: Kosten stiegen, Unsicherheiten nahmen zu, Transaktionen verzögerten sich. Unternehmen mussten Einkaufs- und Produktionsmuster kurzfristig anpassen. Der fiskalische Nutzen wurde politisch betont, Ökonomen warnten jedoch vor negativen Effekten auf Wachstum und Konsum. Verbraucherpreise stiegen nachweislich in mehreren Sektoren. Eine ökonomische Analyse der IEEPA-Massnahmen zeigt: Kurzfristige Einnahmen stehen langfristigen Risiken entgegen. Handelsschocks könnten die US-Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Wohlstand schmälern. Besonders Branchen, die auf globale Vorleistungen bauen, sind betroffen. Die Rechtsunsicherheit bremst Investitionen und verstärkt politische Konjunkturabhängigkeit.

Die verfassungsrechtliche Grundsatzfrage: IEEPA als Zollermächtigung?

Gewaltenteilung und Kongresskompetenzen

Die zentrale verfassungsrechtliche Frage lautet: Darf der Präsident auf Basis des IEEPA Zölle erheben, oder liegt diese Kompetenz ausschliesslich beim Kongress? Die US-Verfassung weist dem Kongress ausdrücklich die Befugnis zu, Zölle und Abgaben festzulegen (Article I, Section 8). Zwar kann der Gesetzgeber bestimmte Kompetenzen delegieren, doch muss eine solche Übertragung klar formuliert sein. Das Gericht prüfte daher nicht die wirtschaftliche Zweckmässigkeit der Zölle, sondern ausschliesslich deren rechtliche Grundlage. Im direkten Vergleich mit Section 232 (Trade Expansion Act of 1962) und Section 301 (Trade Act of 1974), die spezifisch Zollkompetenzen übertragen, zeigt sich: Nur dort, wo der Kongress dies ausdrücklich vorsieht, darf der Präsident Zölle erheben. Verfassungsrechtlich bleibt das Recht zur Steuer- und Zollerhebung im Kongress verwurzelt; eine Delegation ist nur bei eindeutiger gesetzlicher Grundlage zulässig.

Die Major Questions Doctrine

Ein weiterer zentraler Bestandteil der späteren gerichtlichen Entscheidungen war die sogenannte Major Questions Doctrine. Diese juristische Leitlinie verlangt eine besonders klare gesetzliche Grundlage, wenn staatliche Massnahmen erhebliche wirtschaftliche oder politische Auswirkungen entfalten. Globale Strafzölle verändern internationale Handelsströme, betreffen Milliardenvolumen und beeinflussen diplomatische Beziehungen. Nach dieser Logik hätte der Kongress eine derart weitreichende Kompetenz ausdrücklich formulieren müssen. Schweigen oder allgemeine Formulierungen genügen nicht, wie das Supreme-Court-Urteil später bestätigte.

Die Gerichtsverfahren: Chronologie der juristischen Auseinandersetzung

Erste Instanz: Court of International Trade (CIT)

Das U.S. Court of International Trade erklärte zentrale, unter dem IEEPA verhängte Zölle für rechtswidrig. Begründung: Handelsdefizite stellen keine „aussergewöhnliche und ungewöhnliche Bedrohung" im Sinne des Gesetzes dar. Zudem wurde die Gewaltenteilung verletzt – die Legislative hatte keine pauschale Kompetenz zur Wirtschaftspolitik übertragen. Das CIT stellte klar: IEEPA erlaubt zwar den Eingriff in Handelsflüsse und Finanztransaktionen während einer nationalen Krise, jedoch ausdrücklich keine Zölle oder Steuermassnahmen. Berufungen verhinderten vorerst die Abschaffung der Zölle und verursachten Rechtsunsicherheit für internationale Unternehmen.

Berufungsinstanz: Federal Circuit

Am 29. August 2025 entschied das U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit, dass die auf Basis des IEEPA verhängten Strafzölle nicht rechtens sind. Das Bundesberufungsgericht erklärte die Reciprocal Tariffs und Trafficking Tariffs als rechtswidrig. In seiner Urteilsbegründung sprach das Bundesberufungsgericht mit 7:4 Stimmen von einem klaren Gesetzesverstoss: Die Erhebung von Zöllen auf Basis des IEEPA ist unvereinbar mit dem Bundesrecht. Die Mehrheitsmeinung betonte, dass jede andere Auslegung zu einer verfassungswidrigen Machtverschiebung führen würde, wie im Artikel zum Federal-Circuit-Urteil ausführlich dargelegt. Eine Minderheit der Richter argumentierte, dass IEEPA in Sonderfällen Zölle als Ausnahme gestatten könnte, sofern eine akute nationale Notlage dies erfordere – im entschiedenen Fall seien diese Voraussetzungen jedoch nicht gegeben gewesen. Das CIT hatte zunächst landesweite Gültigkeit seines Verbotes der Zollerhebung verfügt, der Federal Circuit hob diese allgemeine Wirkung jedoch auf. Das bedeutet: Die Aufhebung der Zölle könnte zunächst nur für die Kläger gelten. Hintergrund ist eine neue Rechtsprechung des Supreme Court (Trump v. CASA, 2025), die landesweite Injunctions restriktiver beurteilt.

Supreme Court: Die endgültige Entscheidung

Der Supreme Court hörte am 5. November 2025 Argumente und entschied am 20. Februar 2026, dass die auf Basis des IEEPA erhobenen Zölle keine taugliche Rechtsgrundlage hatten. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das herangezogene Gesetz keine ausdrückliche Zollermächtigung enthält. Die Mehrheit der Richter stellte fest: Wirtschaftliche Sanktionen wie Vermögensblockaden oder Handelsbeschränkungen seien vom Wortlaut gedeckt, nicht jedoch allgemeine Einfuhrabgaben. Besonders hervorgehoben wurde, dass Zölle in ihrer Wirkung einer Steuer nahekommen. Steuerliche Belastungen dürfen nach amerikanischem Verfassungsverständnis nicht implizit entstehen. Ohne eindeutige Zustimmung des Kongresses könne die Exekutive keine umfassenden Einnahmeinstrumente schaffen. Das Urteil stellt klar, dass wirtschaftliche Herausforderungen allein nicht automatisch einen rechtlichen Ausnahmezustand begründen. Nationale Sicherheit darf nicht als generelle Begründung für dauerhafte Wirtschaftspolitik dienen. Die Richter betonten, dass Notstandsgesetze temporäre Kriseninstrumente seien und keine alternative Gesetzgebungskompetenz schaffen, wie im Artikel zum Supreme-Court-Urteil detailliert ausgeführt wird. Die abweichenden Richter vertraten die Auffassung, dass der Präsident im Bereich der Aussenwirtschaft traditionell über grössere Handlungsspielräume verfügt. Ihrer Ansicht nach hätte das Gericht der Exekutive mehr Interpretationsfreiheit einräumen sollen, insbesondere bei sicherheitspolitischen Argumenten.

Abgrenzung zu anderen Zollinstrumenten: Section 232, Section 301 und Section 122

Section 232 und Section 301

Die aktuellen Gerichtsurteile betreffen nur Zölle auf Basis des IEEPA. Section 232 und Section 301 verfolgen andere Zwecke und bleiben von den Urteilen unberührt:
  • Section 232 des Trade Expansion Act schützt nationale Sicherheit und wurde bereits in der Vergangenheit für Stahl- und Aluminiumimporte angewendet. Diese Massnahmen sind rechtlich nicht Gegenstand der IEEPA-Entscheidung und bleiben grundsätzlich weiterhin verfügbar.
  • Section 301 des Trade Act bezieht sich auf unfaire Handelspraktiken und ermöglicht Zölle als Reaktion auf diskriminierende oder wettbewerbsverzerrende Massnahmen anderer Staaten.
Risiken und Unsicherheiten sind daher je Kategorie unterschiedlich zu bewerten. Unternehmen und Investoren müssen für jede Zollkategorie separate Risiken einkalkulieren, was die Compliance und Marktdynamik komplexer macht.

Section 122: Das Übergangsrecht

Nach dem Wegfall der IEEPA-Zölle wirken mehrere Ebenen parallel. Section 122 sichert der US-Administration für eine begrenzte Zeit die Erhebung bestimmter Zusatzzölle und schafft Fristen (150-Tage-Fenster u.ä.), innerhalb derer politische oder gerichtliche Folgeentscheidungen erwartet werden. Section 122 des Trade Act erlaubt Zölle bis 15 Prozent für 90 Tage ohne Untersuchung; höhere Sätze benötigen andere, klarere Ermächtigungen. Diese Übergangsregelung fungiert als „Brücke" nach Wegfall der IEEPA-Zölle und ermöglicht der Regierung, während der Übergangsphase bestimmte Zusatzzölle aufrechtzuerhalten. Die parallele Existenz verschiedener Zollregime erhöht die Komplexität und damit den Wert sauber strukturierter Daten. Eine vertiefte Betrachtung des Übergangsrechts nach Section 122, der zeitlichen Staffelung der Massnahmen und der praktischen Konsequenzen für Schweizer Exporteure findet sich im Fachbeitrag zu Section 122.

Das US-Zollverfahren: Liquidation, Protest und Post-Summary Correction

Was bedeutet Liquidation?

Der Begriff „Liquidation" hat im US-Zollrecht eine besondere Bedeutung, die sich nicht direkt mit europäischen Verfahren vergleichen lässt. Mit „Liquidation" bezeichnet CBP die abschliessende Festsetzung der endgültig geschuldeten Abgaben. Dies geschieht in der Regel innerhalb von etwa 314 Tagen nach der Einfuhr. Man kann die Liquidation mit einem rechtskräftigen Steuerbescheid vergleichen: Erst wenn CBP den Vorgang „liquidiert", ist die Höhe der Abgaben verbindlich festgestellt. Für Unternehmen ist der Zeitpunkt der Liquidation entscheidend:
  • Vor der Liquidation können Änderungen noch über eine Post-Summary Correction eingebracht werden.
  • Nach der Liquidation ist nur noch ein Protest möglich. Die Frist dafür beträgt 180 Tage.
Ein Beispiel macht dies deutlich: Wird eine Ware am 1. Januar 2025 eingeführt und CBP liquidiert den Vorgang am 15. Oktober 2025, so kann der Importeur bis zum 14. Oktober 2025 eine PSC einreichen. Ab dem 15. Oktober 2025 ist nur noch ein Protest möglich, der bis zum 13. April 2026 eingereicht werden muss. Ohne PSC oder Protest erlischt der Anspruch auf Rückerstattung unwiderruflich – auch wenn sich später herausstellt, dass die Zölle illegal waren, wie im Grundlagenartikel zur Rückforderung ausführlich erläutert wird.

Der Protest – das zentrale Rechtsmittel

Unter einem „Protest" versteht man im US-Zollrecht ein formelles Rechtsmittel, das gegen Entscheidungen der U.S. Customs and Border Protection (CBP) eingelegt werden kann. Rechtsgrundlage ist § 514 des Tariff Act of 1930 (19 U.S.C. § 1514). Ein Protest wird auf einem offiziellen Formular eingereicht (CBP Form 19, „Protest Against Decision of CBP") und muss innerhalb von 180 Tagen nach der Liquidation erfolgen. Mit einem Protest wird die Entscheidung der Zollbehörden über die Höhe oder Art der erhobenen Abgaben angefochten. Nur durch einen fristgerecht eingereichten Protest behält ein Importeur das Recht, eine spätere Rückerstattung zu verlangen. Unternehmen, die keinen Protest eingereicht haben, können selbst dann keine Erstattung erwarten, wenn der Supreme Court die Zölle für unrechtmässig erklärt.

Post-Summary Correction (PSC)

Neben dem Protest gibt es ein weiteres Instrument: die Post-Summary Correction. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, eine bereits abgegebene Zollanmeldung nachträglich zu korrigieren – allerdings nur, solange der Vorgang noch nicht von CBP „liquidiert" wurde. Die Rechtsgrundlage findet sich in den Customs Regulations (19 CFR § 141.61 sowie ergänzende Bestimmungen im CBP-Handbuch). PSCs sind insbesondere dann relevant, wenn sich noch während des laufenden Verfahrens herausstellt, dass Zölle unrechtmässig erhoben wurden oder ein Fehler in der Zollanmeldung vorliegt. Sobald die Liquidation erfolgt ist, ist eine PSC ausgeschlossen. Danach bleibt nur noch der Protest.

Weitere Rechtswege

Neben Protest und PSC gibt es theoretisch noch weitere Möglichkeiten, Zölle zurückzufordern:
  • Administrative Refunds (§ 1520(a) Tariff Act): CBP kann Abgaben in bestimmten Sonderfällen von Amts wegen oder auf Antrag erstatten. Das betrifft jedoch meist nur offensichtliche Fehler (z. B. Rechenfehler) und nicht politisch motivierte Strafzölle.
  • Klage vor dem Court of International Trade (CIT): Unternehmen können nach einem erfolglosen Protest Klage beim CIT erheben. Sollte das CBP nicht zuständig sein, ist die CIT-Klage der einzige Rechtsweg. Dieses Gericht ist die zuständige Instanz für Zoll- und Handelsfragen. Ohne vorangegangenen Protest kann eine Klage ggf. als unzulässig definiert werden.

Die Costco-Klage: Strategische Architektur einer defensiven Offensive

Warum Costco klagen musste

Die Costco-Klage gegen die Trump-Administration offenbart eine unbequeme Wahrheit: Selbst wenn Zölle rechtswidrig sind, erhalten Unternehmen automatisch keine Rückerstattungen. Costco reichte die Klage am 28. November 2025 im CIT ein – absichtlich vor dem Thanksgiving-Wochenende, um maximale Aufmerksamkeit zu erzeugen. Costco hatte bereits eine Entry liquidiert. Weitere folgten ab dem 15. Dezember 2025. Danach wären diese Einträge für immer verloren – selbst wenn der Supreme Court in wenigen Wochen gegen die Zölle entscheidet. Costco bat CBP am 18. November um Fristverlängerung – eine administrative Suspension. CBP lehnte ab. Daraufhin musste Costco vor Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung (Preliminary Injunction) beantragen.

Die Behördenstruktur verstehen

Das US-Zollsystem funktioniert nach dem Muster klarer Trennung zwischen politischem Entscheidungsträger, juristischem Architekten und technischem Vollzugsbeamten:
  • Der Präsident trifft die politische Entscheidung, Notrecht einzusetzen. Er ist Initiator des Regimes, aber kein Ansprechpartner für Rechtsmittel von Unternehmen.
  • Das USTR (United States Trade Representative) ist der juristische Architekt. Die USTR erlässt Verordnungen, bestimmt die exakten Zollsätze, definiert Warenkategorien und veröffentlicht alles im Federal Register.
  • Das Finanzministerium (Treasury) führt die Aufsicht, ist aber nicht operativ tätig.
  • Die CBP ist die Vollzugsbehörde. CBP zieht die Zölle ein, verwaltet Importvorgänge, führt Liquidationen durch und zahlt Rückerstattungen – aber nur, wenn Gerichte das anordnen.
Diese Aufteilung schafft ein Paradox: CBP könnte Costco ohne Widerstand Rückerstattungen zahlen, weigert sich aber, weil CBP nur Gerichtsbeschlüsse umsetzt. Die Costco-Klage muss deshalb gegen CBP gerichtet sein – nicht als Schuldiger, sondern als Handlungsträger, wie im Artikel zur Costco-Klage detailliert ausgeführt wird.

Hauptforderungen der Klage

Die 17-seitige Beschwerde nennt mehrere Hauptforderungen:
  1. Declaratory Judgment: Gerichtliche Feststellung, dass die IEEPA-Zölle rechtswidrig sind. Das ist juristisch die Basis. Ohne diese Feststellung können keine Rückerstattungen folgen.
  2. Preliminary Injunction: Einstweilige Verfügung, die CBP anweist, die Liquidation sofort zu stoppen. Das ist das entscheidende Rechtsmittel. Ohne diese Verfügung werden Costcos Einträge liquidiert und sind dann verloren.
  3. Refunds: Rückerstattung aller IEEPA-basierten Zölle plus Verzinsung. Das ist der finanzielle Kern.
Costco betont auch ein alternatives Argument: Selbst wenn IEEPA einen Zolltextkern enthielte, würde die Übertragung ohne klare Grenzen gegen die Verfassung verstossen. Das ist ein Fallback, falls das Supreme Court IEEPA nicht komplett ablehnt.

Das CIT-Urteil vom Dezember 2025: Liquidation läuft weiter, Rechte bleiben offen

Die Entscheidung vom 15. Dezember 2025

Am 15. Dezember 2025 hat das U.S. Court of International Trade Anträge auf Aussetzung der Liquidation von Einreisen unter dem IEEPA abgelehnt. Dennoch betonte das Gericht klar: Importeure, die Zölle rechtzeitig angefochten haben, verlieren ihre Ansprüche auf Rückerstattungen nicht. Das CIT lehnte Anträge auf vorläufige Verfügungen ab, die die Liquidation stoppen sollten. CBP darf somit Einreisen weiter abrechnen. Trotzdem machte das Gericht deutlich: Eine Liquidation schliesst Rückerstattungen nicht aus, falls der Supreme Court die Zölle für unrechtmässig erklärt. Das Gericht stützte sich auf die eigene Erklärung der Regierung, die Rückzahlungen nicht verweigern zu wollen. Dies entspricht früheren Fällen wie J. Conrad Ltd. v. United States, wo das CIT trotz finaler Liquidation Entschädigungen anordnen konnte. Die Gerichtsbarkeit unter 28 U.S.C. § 1581 und § 2643 erlaubt flexible Abhilfe, wie im Artikel zum CIT-Urteil vom Dezember ausgeführt wird.

CBP-Politik zu Verlängerungen

CBP lehnt die meisten Anträge auf Liquidationsverlängerungen ab. Beispiele wie der abgelehnte Antrag von Costco zeigen: Erhalt von Rückerstattungsrechten gilt nicht als ausreichender Grund. Verlängerungen sind diskretionär und maximal ein Jahr möglich, doch CBP priorisiert finale Abrechnungen. Stattdessen rät CBP zu Protesten innerhalb 180 Tagen nach Liquidation oder Klagen beim CIT. Für unliquidierte Einreisen empfehlen sich Post-Summary-Corrections (PSC), um IEEPA-Klassifikationen (Kapitel 99) zu entfernen. Trotz häufiger Ablehnungen lohnt ein Antrag auf Verlängerung: Er dokumentiert guten Glauben und stärkt spätere Argumente vor Gericht, insbesondere im Rahmen von Anträgen auf einstweilige Verfügung oder reliquidation.

Das Rückerstattungsverfahren: CAPE und die neue Systematik

Die Entwicklung des CAPE-Systems

Nach dem Supreme-Court-Urteil vom Februar 2026 hat CBP ein neues, auf ACE basierendes System mit der Bezeichnung Consolidated Administration and Processing of Entries (CAPE) entwickelt, um die Rückerstattungen zentral und automatisiert abzuwickeln. CBP hat dem Gericht einen neuen Weg vorgeschlagen, wie die Rückerstattungen technisch abgewickelt werden sollen. Dieser Ansatz setzt auf neue Funktionalitäten im System „Automated Commercial Environment" (ACE) und sollte ursprünglich innerhalb von rund 45 Tagen einsatzbereit sein. Das System besteht aus mehreren Komponenten:
  • Claim-Portal (webbasiert): Importeure/Broker reichen CSV-Dateien mit Eintragsnummern ein
  • Automatisierte Validierung: ACE/CAPE prüft eingereichte Listen und gleicht Daten ab
  • Review- und Liquidationsmodul: Vertiefte Prüfung ausgewählter Einträge vor Rückerstattung (Manual Review)
  • Konsolidierung und Auszahlung: Gebündelte Rückzahlung ausschliesslich elektronisch via ACH
Der geplante Ablauf sieht vor:
  1. Importer-Erklärung in ACE: Importeurinnen und Importeure sollen in ACE eine Erklärung einreichen, in der sie alle betroffenen Einträge (mit IEEPA-Zöllen) auflisten.
  2. Automatisierte Prüfungen und Neuberechnungen: ACE soll die Einträge automatisch validieren und die geschuldeten Zölle neu berechnen – diesmal ohne IEEPA-Komponente – sowie die fälligen Zinsen berechnen.
  3. Prüfung durch CBP: CBP prüft die vom System erzeugten Ergebnisse und kontrolliert insbesondere, ob Einträge korrekt identifiziert sind, ob andere zollrechtliche Pflichten bestehen und ob offene Durchsetzungs- oder Compliance-Themen vorliegen.
  4. Liquidation oder Reliquidation: ACE soll die betroffenen Einträge automatisch liquidieren oder reliquidieren – jeweils ohne IEEPA-Zölle.
  5. Aggregation und Auszahlung: Das System fasst die berechneten Rückerstattungen (inkl. Zinsen) nach Importeur und Liquidationsdatum zusammen. CBP zertifiziert diese Beträge, und das U.S. Department of the Treasury zahlt sie elektronisch aus.
Wie aus den aktuellen CBP-Informationen hervorgeht, befinden sich einzelne Komponenten derzeit etwa zu 40 bis 80 Prozent in der Fertigstellung. Geplant ist eine schrittweise Einführung, die zunächst einfache Fälle abdeckt und später auf komplexere Sachverhalte ausgeweitet wird.

Aussetzung der sofortigen Umsetzung

Ursprünglich hatte das CIT angeordnet, dass CBP mit der Rückzahlung beginnen muss, inklusive automatisch verarbeiteter Refunds. Nach einer ausführlichen Erklärung von Brandon Lord (CBP, Trade Programs) hat das Gericht diese Pflicht zur sofortigen Umsetzung am 6. März 2026 aber vorläufig ausgesetzt. Wesentliche Punkte aus dieser Entwicklung:
  • CBP hat dem Gericht dargelegt, dass das bestehende System eine sofortige, flächendeckende Rückerstattung technisch und organisatorisch nicht bewältigen kann.
  • Das Gericht hat daraufhin seine frühere Order „soweit sie sofortige Umsetzung verlangt" suspendiert, um CBP Zeit für eine tragfähige Lösung zu geben.
  • Die Pflicht zur Rückerstattung als solcher bleibt damit bestehen, aber der Zeitdruck für eine sofortige Auszahlung ist reduziert.
Damit hat sich der Fokus kurzfristig von der Frage „muss CBP sofort zahlen?" zur Frage „wie genau wird CBP zahlen?" verschoben, wie im Artikel zum Stand der Rückerstattungen dargelegt wird.

Die erweiterte Reichweite: Auch final liquidierte Einträge

Eine wichtige Neuerung kam im März 2026: Das CIT hat klargestellt, dass auch bereits abgeschlossene Einfuhren (final liquidated) mit IEEPA-Zöllen von der Zollverwaltung nochmals geöffnet und korrigiert werden müssen. Das CIT spricht ausdrücklich von «all importers of record whose entries were subject to IEEPA duties». Damit ist die Entlastung nicht auf die Kläger im Ausgangsverfahren beschränkt – sie steht grundsätzlich allen betroffenen Importeuren offen. Die Zollbehörde muss von sich aus tätig werden (ex officio), also aktiv Einfuhren identifizieren, neu abrechnen und die zu viel gezahlten IEEPA-Zölle für eine spätere Rückerstattung vormerken. Der Umfang der Rückerstattungen wird breiter, und der Prozess wird stärker automatisiert über die Behörden abgewickelt, statt über Einzelanträge, wie im Artikel zur wichtigen Neuerung ausgeführt wird. Das CIT hat CBP angewiesen:
Status des Eintrags Anordnung des CIT
Unliquidiert Liquidation ohne IEEPA-Zölle durchführen
Liquidiert, aber nicht endgültig Reliquidation (Neuberechnung und Rückerstattung)
Endgültig liquidiert Offen – weitere gerichtliche oder administrative Schritte möglich

Manual Review als Compliance-Prüfung

CBP hat gegenüber dem CIT ausdrücklich erklärt, die Zeitspanne zwischen Annahme einer CAPE-Deklaration und der (Re-)Liquidation für manual review einzelner Einträge zu nutzen. Das Review-Modul des CAPE-Systems ist gezielt darauf ausgelegt, bestimmte Einträge einer vertieften Prüfung zu unterziehen, bevor eine Rückerstattung freigegeben wird. Wer einen Refund-Antrag stellt, öffnet damit seine Eintragsdaten bewusst für eine behördliche (Nach-)Betrachtung. CBP dürfte dabei risikobasierte Kriterien einsetzen:
  • Wertansätze: Verrechnungspreise, Assists, Lizenzgebühren, ungewöhnliche Preisgestaltungen
  • Tarifierung: Kritische Warengruppen, abweichende Gutachten, interne Zweifel
  • Ursprungsangaben: Konsistenz zwischen Zollerklärung und Lieferantennachweisen
  • Kumulation von Regimen: Einträge mit IEEPA plus AD/CVD, Section 301 oder anderen Zusatzzöllen
Bei zig Millionen betroffenen Einträgen und dreistelligen Milliardenbeträgen an IEEPA-Zöllen ist nicht davon auszugehen, dass alle Claims ohne vertiefte Prüfung durchlaufen. Vielmehr zeichnet sich ein strukturiertes, IT-gestütztes Compliance-Screening ab, wie im Artikel zur Compliance-Prüfung detailliert ausgeführt wird.

Praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die sechs Elemente der Vorbereitung

Unabhängig davon, ob es ein formelles, automatisiertes Refund-Programm geben wird, Rückerstattungen über Proteste beim US-Zoll geltend gemacht werden müssen oder Sammelklagen den Weg ebnen, bleibt das operative Grundprinzip gleich: Wer seine Daten und Dokumente im Griff hat, kann Ansprüche beziffern, belegen und durchsetzen.

1. Eingabedaten

Sie benötigen vollständige, strukturierte Eingabedaten zu allen von IEEPA-Zusatzzöllen betroffenen Sendungen:
  • Artikelnummern, Produktbeschreibungen, HS/HTS-Codes
  • Ursprungsangaben (Country of Origin), Präferenzstatus (falls relevant)
  • Rechnungswerte, Mengen, Incoterms
  • US-Importdaten (so weit zugänglich): Einfuhrdatum, Entry-Nummer, Importeur, Port of Entry
Im Übergangsrecht nach Section 122 sind diese Daten doppelt wichtig: Sie ermöglichen nicht nur die Abgrenzung, welche Sendungen IEEPA-Zusatzzölle betroffen haben, sondern auch, welche Sendungen künftig unter Section-122-Regime fallen könnten.

2. Zollberechnungen

Sie benötigen rekonstruierbare Zollberechnungen, die klarmachen:
  • Basiszoll (reguläre US-Zölle)
  • Zusätzliche IEEPA-Zölle (Prozentsatz, Betrag)
  • Andere Zusatzzölle (Section 232, Section 122, Antidumping/Countervailing, falls relevant)
  • Total pro Sendung, idealerweise pro Produktlinie
Gerade in der Übergangsphase ist die klare Trennung zwischen IEEPA-, Section-122- und ggf. Section-232-Zöllen entscheidend. Nur so lassen sich Rückerstattungsansprüche gezielt auf die unrechtmässigen IEEPA-Komponenten beschränken und laufende oder künftige Zusatzzölle korrekt kalkulieren.

3. Zahlungsnachweis

Zahlungsnachweise sind der Brückenschlag zwischen Zollberechnung und Liquidität:
  • Kontoauszüge oder Zahlungsbestätigungen zu Zollzahlungen
  • Abgleiche der US-Brokerrechnungen mit internen Zahlungsprozessen
  • Zuordnung der Zahlungen zu konkreten Entries und Produkten
Eine klare Trennung der Zahlungskonten und Lagerkonten („IEEPA-Lagerstätten" vs. andere Zölle) erleichtert die spätere Rückabwicklung massiv.

4. Abstimmung der IEEPA-Lagerstätten

Viele Unternehmen führen intern oder beim Broker „Lager" für bestimmte Zollarten. Für IEEPA-Zusatzzölle sollten Sie:
  • Alle IEEPA-bezogenen Zahlungen konsistent erfassen
  • Interne „IEEPA-Konten" mit Broker- und Zollunterlagen abgleichen
  • Sicherstellen, dass die Summen je Zeitraum, Produktkategorie und Importeur nachvollziehbar sind
Während IEEPA-Zölle rückabgewickelt werden, laufen andere Zusatzzölle weiter – die Trennschärfe in der internen Buchhaltung entscheidet darüber, ob ein Unternehmen später präzise Forderungen stellen kann.

5. Saubere HTS-Klassifikationen

Ohne korrekte HTS-Klassifikation keine verlässliche Zollberechnung, keine saubere Abgrenzung, und damit auch keine solide Grundlage für Rückerstattungen:
  • Prüfen Sie, ob die verwendeten US-HTS-Codes fachlich korrekt sind
  • Dokumentieren Sie interne und externe Klassifikationsentscheide (Gutachten, Bindende Tarifauskünfte, interne Guidelines)
  • Harmonisieren Sie die Klassifikationen zwischen Export (CH/EU-Code) und Import (US-HTS), soweit möglich
Falsche Klassifikationen im Übergangsrecht schaden gleich doppelt: Sie verzerren sowohl die IEEPA-Rückerstattungsbasis als auch die laufende Belastung unter Section 122.

6. Dokumente, die Sie in einer Gerichtsakte nicht in Verlegenheit bringen

In einem Umfeld, in dem tausende Verfahren vor US-Gerichten möglich sind, ist es realistisch, dass Unterlagen von Lieferkettenpartnern in Gerichtsakten landen. Ihre Dokumente sollten:
  • Konsistent, vollständig und widerspruchsfrei sein
  • Keine „ad-hoc-Anpassungen" enthalten, die nur auf Rückerstattungen zielen
  • Intern nachvollziehbar genehmigt und versioniert sein
Was heute wie interne Detailarbeit wirkt, kann morgen Teil einer öffentlichen Gerichtsakte werden, wie im Vorbereitungsartikel ausführlich dargelegt wird.

Konkrete Schritte für Importeure

Für Importeure, die IEEPA-Zölle gezahlt haben, sind folgende Schritte sinnvoll:
  1. Eintragsbestände analysieren: Betroffene Einträge identifizieren und nach Status sortieren: unliquidiert, verlängerter Status, unter Protest, bereits endgültig liquidiert.
  2. Zahlungs- und Brokerdaten sammeln: Broker-Abrechnungen, Zahlungsnachweise und interne Buchungsdaten aufbereiten und mit den Entry Numbers abgleichen.
  3. Dokumentation konsolidieren: Rechnungen, Ursprungsnachweise, HTS-Klassifikationen, interne Prüfvermerke und Korrespondenz bündeln, um im ACE-Verfahren schnelle, konsistente Angaben machen zu können.
  4. Systemseitige Vorbereitung: Sicherstellen, dass ACE-Zugänge und elektronische Refund-Kanäle (z.B. ACH) korrekt eingerichtet sind, und intern klären, wer das ACE-Refund-Verfahren operativ steuert.
  5. Fristen überwachen: Protest- und andere Fristen im Blick behalten, insbesondere für Einträge, die zwar liquidiert, aber noch nicht endgültig sind.
  6. Rechtliche Beratung ausbauen: Fachkundige Beratung durch Zoll- und Handelsanwälte ist essenziell, um Protestierbarkeit, optimale Klagearten und Antragsstrategien zu bestimmen.

Rolle Schweizer Exporteure

Schweizer Exporteure sind in der Regel nicht Importeur of record in den USA, spielen aber eine zentrale Rolle:
  • Sie liefern korrekte Produkt-, Ursprungs- und Klassifikationsdaten
  • Sie stellen Export- und Lieferdokumente zur Verfügung, die US-Partner in Protesten und Verfahren benötigen
  • Sie verhandeln Verträge, in denen geregelt wird, wem allfällige Refunds zustehen und wie Preis- oder Margenanpassungen erfolgen
Gerade im Übergangsrecht nach Section 122 wird diese Rolle strategisch: Wer als Schweizer Lieferant seine Datenhoheit nutzt und transparent agiert, kann mit US-Partnern Lösungen finden, die Rückerstattungspotenzial fair verteilen und gleichzeitig die künftige Zusammenarbeit stärken. Auch ausländische Lieferanten sollten damit rechnen, dass US-Kunden verstärkt Daten und Dokumente anfordern, um die notwendigen ACE-Erklärungen sauber abgeben zu können.

Internationale Reaktionen und wirtschaftspolitische Folgen

Vergeltungsmassnahmen und Handelskonflikte

Die europäische Union reagierte prompt mit Vergeltungszöllen auf US-Produkte. Das Risiko eines globalen Handelskriegs stieg; viele Staaten prüfen eigene Schutzmassnahmen. Unsicherheit auf Plattformen wie der WTO nimmt zu, Unternehmen diversifizieren ihre Lieferketten zur Risikoreduktion. Die IEEPA-Massnahmen haben internationale Handelsbeziehungen erheblich belastet und das Vertrauen in die Berechenbarkeit der US-Handelspolitik erschüttert. Selbst nach der gerichtlichen Aufhebung bleiben die diplomatischen und wirtschaftlichen Nachwirkungen spürbar.

Langfristige Auswirkungen auf die US-Handelspolitik

Die gerichtliche Klärung der IEEPA-basierten Zölle wird langfristige Folgen für das Verhältnis von Exekutive und Legislative in der US-Handelspolitik haben. Wie die Machtverteilung nach dem Urteil aussieht, entscheidet nicht nur über die aktuelle Zollpolitik, sondern setzt auch Standards für künftige aussenwirtschaftliche Krisenmassnahmen – mit globalem Einfluss auf Regeln, Risiken und den Handlungsspielraum von Unternehmen. Das Urteil definiert die rechtlichen Grenzen präsidialer Handelspolitik neu und stärkt die Rolle des Gesetzgebers sowie der Gerichte. Die langfristige Bedeutung liegt damit weniger im Wegfall konkreter Abgaben als in der Wiederherstellung klarer verfassungsrechtlicher Zuständigkeiten innerhalb der amerikanischen Handelspolitik. Zu beachten ist allerdings, dass sich das Urteil ausschliesslich auf die sogenannten reziproken globalen Zölle stützt, welche auf Notstandsbefugnisse gestützt worden waren. Andere handelspolitische Instrumente bleiben davon unberührt. Es verbleiben der US-Regierung mehrere alternative Handlungsmöglichkeiten. Präsident Trump könnte versuchen, Zölle über bestehende handelsrechtliche Spezialgesetze neu zu begründen oder den Kongress um eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung ersuchen.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick (Stand März 2026)

Der Stand der CAPE-Entwicklung

Wie aus den neuesten Informationen hervorgeht, plant CBP zunächst lediglich, innerhalb von rund 45 Tagen die technische Infrastruktur im ACE-System bereitzustellen. Rückforderungen müssen anschliessend aktiv durch Importeure eingereicht werden – ohne Antrag passiert nichts. Die Dimension des Vorhabens ist enorm: Rund 166 Milliarden US-Dollar, verteilt auf etwa 53 Millionen Datensätze und mehr als 330.000 Unternehmen. Selbst die Behörde räumt ein, dass ihre Systeme ursprünglich nicht für ein derartiges Volumen konzipiert wurden. Während die IT-Struktur erst entsteht, laufen bestehende Fristen weiter. Insbesondere das 90-Tage-Fenster rund um die Liquidation bleibt kritisch. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, könnte seine Ansprüche verlieren.

Die Rückabwicklung als Compliance-Projekt

Was sich derzeit abzeichnet, ist weniger ein klassischer Rückerstattungsprozess als vielmehr ein gross angelegtes Compliance-Projekt. Der Fokus verschiebt sich deutlich: Entscheidend ist nicht mehr die rechtliche Grundlage, sondern die operative Umsetzung. Viele Unternehmen stehen dabei vor ganz praktischen Hürden:
  • Daten sind oft nicht konsistent oder vollständig aufbereitet
  • Zugänge zum elektronischen System fehlen oder sind veraltet
  • Interne Zuständigkeiten sind nicht klar definiert
Gerade bei internationalen Lieferketten zeigt sich: Wer seine Importdaten nicht strukturiert verfügbar hat, wird im Verfahren schnell ausgebremst. Die Rückabwicklung der IEEPA-Zölle entwickelt sich zu einem der komplexesten Zollprojekte der letzten Jahre. Weniger ein Sprint zur Rückzahlung, mehr ein Marathon durch Prozesse, Systeme und Fristen. Wer jetzt strukturiert vorgeht, kann erhebliche Beträge sichern. Wer abwartet, riskiert hingegen, dass berechtigte Ansprüche schlicht untergehen.

Wichtige Neuerung: Automatische Rückerstattungen

Eine wichtige Entwicklung kam Ende März 2026: Das CIT hat seine Anordnung zu den IEEPA-Zöllen präzisiert. Für Importeure ist entscheidend: Der Kreis der Erstattungen wird deutlich grösser – und die Verantwortung liegt nun stärker bei der US-Zollverwaltung (CBP), nicht mehr beim einzelnen Unternehmen. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass Rückerstattungen vor allem über individuelle „Reviews" laufen. Nun hat das Gericht klargestellt: Auch bereits abgeschlossene Einfuhren (final liquidated) mit IEEPA-Zöllen müssen von der Zollverwaltung nochmals geöffnet und korrigiert werden. Die Zollbehörde muss von sich aus tätig werden (ex officio), also aktiv Einfuhren identifizieren, neu abrechnen und die zu viel gezahlten IEEPA-Zölle für eine spätere Rückerstattung vormerken. Der Umfang der Rückerstattungen wird breiter, und der Prozess wird stärker automatisiert über die Behörden abgewickelt, statt über Einzelanträge. Für viele Unternehmen ist das eine Entlastung: Die Verpflichtung, jede einzelne Einfuhr proaktiv zur Rückerstattung anzumelden, tritt in den Hintergrund. Im Vordergrund steht nun die Kontrolle, ob die automatischen Korrekturen der Behörde vollständig und korrekt sind. Wichtig: Die Anordnung zur sofortigen Auszahlung der Rückerstattungen ist vorläufig noch ausgesetzt. Das heisst: Die rechtliche Grundlage steht, aber die praktische Umsetzung hängt vom Start des neuen Systems ab. Rückzahlungen werden also kommen, aber nicht über Nacht.

Fazit und strategische Einordnung

Die IEEPA-Entwicklung markiert einen Wendepunkt im amerikanischen Handelsrecht und in der globalen Handelspolitik. Die wichtigsten Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Rechtliche Dimension

Das Supreme-Court-Urteil vom Februar 2026 hat klargestellt, dass der IEEPA keine taugliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Zöllen darstellt. Diese Entscheidung stärkt die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung und setzt klare Grenzen für präsidentielle Notstandsbefugnisse im Handelsbereich. Die Gerichte haben betont, dass wirtschaftliche Herausforderungen allein keinen rechtlichen Ausnahmezustand begründen und dass Zollkompetenzen beim Kongress verbleiben müssen. Jede Delegation dieser Befugnisse an die Exekutive muss ausdrücklich und klar formuliert sein.

Praktische Umsetzung

Die Rückerstattung der IEEPA-Zölle ist auf der Rechtsseite weitgehend entschieden, auf der Umsetzungsebene aber noch im Umbau. Das CIT hat die Tür für landesweite Refunds geöffnet und klargestellt, dass auch bereits endgültig liquidierte Einträge von der Zollverwaltung nochmals geöffnet und korrigiert werden müssen. CBP entwickelt mit CAPE ein neues System, das Rückerstattungen weitgehend automatisiert, aber importerseitig deklarationsbasiert abwickeln soll. Die Behörde nutzt dabei die Zeitspanne zwischen Annahme einer CAPE-Deklaration und der (Re-)Liquidation für manual review einzelner Einträge – ein strukturiertes, IT-gestütztes Compliance-Screening.

Strategische Konsequenzen für Unternehmen

Für betroffene Unternehmen bedeutet dies: Es wird keine schnelle Pauschallösung geben, sondern einen daten- und systemgetriebenen Prozess mit hoher formaler Anforderung. Wer jetzt seine Einträge, Daten und Dokumente strukturiert vorbereitet, schafft die Voraussetzung, um in diesem neuen Verfahren zügig und rechtssicher zu handeln. Die IEEPA-Rückerstattungen sind kein reines Technikthema. Sie sind ein gestaltbares Compliance-Projekt, in dem sich finanzielle Entlastung und professionelle Risikobegrenzung verbinden lassen – vorausgesetzt, die betreffenden Einträge werden fachlich aufbereitet und dokumentiert, bevor der Antrag eingereicht wird.

Internationale Perspektive

Für Schweizer Exporteure und internationale Unternehmen liegt die wichtigste Konsequenz in der erhöhten Rechtssicherheit amerikanischer Handelsmassnahmen. Globale Zölle können künftig nicht mehr kurzfristig über Notstandsbefugnisse eingeführt werden, ohne dass eine klare gesetzliche Grundlage besteht. Das reduziert das Risiko abrupt veränderter Importbedingungen während laufender Verträge. Schweizer Exporteure, die langfristige Liefervereinbarungen mit US-Unternehmen abschliessen, profitieren im Idealfall von stabileren rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem stärkt das Urteil gerichtliche Kontrollmöglichkeiten. Unternehmen erhalten eine klarere Grundlage, um zukünftige Handelsmassnahmen anzufechten, falls diese erneut auf weit ausgelegte Notstandskompetenzen gestützt werden sollten.

Ausblick

Die Entscheidung bekräftigt die klare Grenze präsidentieller Machtbefugnisse im Zollrecht. Künftig dürfen Zölle nur aufgrund expliziter gesetzlicher Vollmachten erhoben werden – das IEEPA allein genügt nicht. Für Unternehmen bleibt die Lage ungewiss, da die Reichweite des Rechtsschutzes offen ist und mit weiteren Gerichtsverfahren zu rechnen ist. Zu beachten ist allerdings, dass andere handelspolitische Instrumente wie Section 232 und Section 301 von den Urteilen unberührt bleiben. Es verbleiben der US-Regierung mehrere alternative Handlungsmöglichkeiten. Rechtliche Risiken bleiben bestehen, verschieben sich jedoch von kurzfristigen exekutiven Entscheidungen hin zu stärker formalisierten und meist länger dauernden Verfahren. Die Stunde der Wahrheit für viele Importeure ist gekommen: Im US-Zollrecht schützt nur proaktive Rechtsverfolgung vor endgültigem Vermögensverlust. Unternehmen, die auf automatische Rückerstattungen hoffen, verlieren. Die Liquidationsfrist und die Entwicklung des CAPE-Systems sind nicht Endpunkt, sondern Startschuss für eine völlig neue Rechtslandschaft.

Quellen und vertiefende Artikel

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