Die De-Minimis-Regelung und ihre bisherige Bedeutung

Die am 2. Mai 2025 in Kraft getretene Änderung der US-Zollbestimmungen markiert einen Wendepunkt im internationalen Handel: Die sogenannte De-Minimis-Ausnahmeregelung für Importe aus China und Hongkong wurde vollständig abgeschafft.

Bislang konnten Waren mit einem Wert unter 800 US-Dollar zollfrei in die Vereinigten Staaten eingeführt werden – eine Regelung, die besonders von chinesischen Online-Händlern intensiv genutzt wurde. Nach der Durchführungsverordnung vom 2. April 2025 müssen nun sämtliche Importe aus China und Hongkong ungeachtet ihres Wertes verzollt werden.

Besonders betroffene Unternehmen
  • Chinesische Marktplätze wie Temu, Shein und AliExpress
  • Internationale Paketdienstleister
  • Kleinimporteure, die bisher von der Regelung profitierten

Neue Zollpflichten nach Transportart

Transportweg Bisherige Regelung Neue Regelung seit 2. Mai 2025
Luft- und Seefracht Keine Zölle für Waren unter $800 (Typ 86) Erfordernis einer informellen (Typ 11) oder formellen (Typ 01) Zollanmeldung
Postversand Zollfreie Einfuhr unter $800 30% Zoll oder mindestens $25 pro Artikel, ab 1. Juni Erhöhung auf $50 pro Artikel

Um den Übergang zu erleichtern, hat die US-Zollbehörde eine temporäre Aussetzung bestimmter Beschränkungen erlassen. Diese erlaubt Importeuren, für Waren mit einem Wert bis zu 2.500 US-Dollar vereinfachte informelle Zollanmeldungen einzureichen – unabhängig vom Transportweg oder Herkunftsland, wenn diese den Bestimmungen des Kapitels 99 unterliegen.

Weitere Sonderbestimmungen
  • Paketdienste mĂĽssen detaillierte Versanddaten an die Zollbehörde ĂĽbermitteln
  • BĂĽrgschaften hinterlegen und die fristgerechte Zahlung der Zölle garantieren
  • Im Einzelfall kann die Zollbehörde auch eine formale Zollanmeldung verlangen

Die Abschaffung der De-Minimis-Regelung für chinesische und Hongkonger Importe gilt als signifikanter Eingriff in etablierte Handelsströme.

90%

Schätzung: Anteil der Direktimporte aus China/Hongkong, die nun verzollt werden müssen

90% aller Importe jetzt zollpflichtig

Die US-Zollbehörde hat mittlerweile Systemaktualisierungen implementiert, die Einträge, die nicht den neuen Regelungen entsprechen, automatisch zurückweisen.

Quellen: whitehouse.gov, chrobinson.com

Die neuen Regelungen im Detail

Am 2. Mai 2025 beginnt in den USA eine tiefgreifende Wende in der Zollabwicklung von Kleinsendungen: Die bislang geltende De-Minimis-Ausnahme fĂĽr Direktimporte aus China und Hongkong wird per Executive Order aufgehoben. Damit endet fĂĽr Millionen von Paketen und Sendungen, die direkt aus diesen Regionen in die USA verschickt werden, der bisherige zollfreie Importstatus.

Diese Neuregelung ist ein massiver Eingriff in die etablierten Geschäftsmodelle von E-Commerce-Plattformen, die massgeblich auf die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr von Kleinsendungen angewiesen waren.

Im Detail bedeutet die Neuregelung, dass ab dem Stichtag alle Sendungen – unabhängig davon, ob sie per Luftfracht, Seefracht oder internationalem Postnetz in die USA geliefert werden – einer Zollabfertigung und der Zahlung der fälligen Abgaben unterliegen, sobald sie aus China oder Hongkong stammen. Für Sendungen, die über das internationale Postnetz eingeführt werden, gelten ab dem 2. Mai 2025 zunächst pauschalierte Zollsätze: Entweder 30% des Warenwerts (bis 800 USD) oder mindestens 25 USD pro Paket. Nach dem 1. Juni 2025 steigt die Mindestabgabe auf 50 USD pro Paket.

 

Rund 90% aller Direktimporte aus China/HK nunmehr zollpflichtig

Regelung Bis 01.05.2025 Ab 02.05.2025 (China/HK)
Zollfreigrenze 800 USD (alle Länder) 0 USD (China/HK), keine De-Minimis mehr
Zollabfertigung Nein (fĂĽr <800 USD) Ja, fĂĽr alle Sendungen
Zollsätze (Postnetz) 0% 30% des Werts oder pauschal 25/50 USD
Abwicklung Vereinfacht, elektronisch Formale oder informelle Deklaration
Kontext: Bekämpfung illegaler Importe

Die Massnahme fällt in eine Zeit, in der die USA die Rolle Chinas bei der Verbreitung synthetischer Drogen wie Fentanyl thematisieren und argumentieren, dass die De-Minimis-Regelung als Schlupfloch genutzt wurde.

Mit der sofortigen Anwendung der neuen Vorschriften sind Importeure und Plattformen gezwungen, ihre Logistik, Preismodelle und Lieferketten drastisch umzustellen.

Quellen: whitehouse.gov, chrobinson.com, retail-news.de

Wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Der amerikanische Importmarkt erlebt seit dem 2. Mai 2025 eine fundamentale Umstellung, die insbesondere den E-Commerce mit China und Hongkong betrifft. Die bisher geltende De-Minimis-Ausnahmeregelung, die Sendungen mit einem Warenwert unter 800 US-Dollar von Zöllen befreite, wurde für Importe aus diesen Regionen vollständig aufgehoben.

Zollpflichten nach Transportweg
Transportart Zollbehandlung Besonderheiten
Luft- und Seefracht Informelle (Typ 11) oder formelle (Typ 01) Zollanmeldung erforderlich Temporäre Erleichterung für Waren bis 2.500 USD
Postsendungen 30% Zoll oder mind. 25 USD pro Artikel Erhöhung auf 50 USD ab 01.06.2025
Alle Transportwege Keine De-Minimis-Ausnahme mehr für China/Hongkong Vollständige Verzollung unabhängig vom Warenwert

Besonders hart getroffen werden chinesische Online-Marktplätze wie Temu, Shein und AliExpress, deren Geschäftsmodell bislang stark von dieser Zollbefreiung profitierte.

Verschärfte Anforderungen für Paketdienstleister
  • Detaillierte Versanddaten an US-Zollbehörden ĂĽbermitteln
  • Eine finanzielle BĂĽrgschaft hinterlegen
  • PĂĽnktliche Zahlung der anfallenden Zölle garantieren

Die Massnahme markiert eine deutliche Zäsur in der US-Handelspolitik und könnte wegweisend für ähnliche Regelungen in anderen Wirtschaftsräumen sein.

Quellen: whitehouse.gov, chrobinson.com

Strategien zur Anpassung fĂĽr Handelsunternehmen

Mit dem Wegfall der sogenannten De-Minimis-Regelung für diese Länder endet diese Ausnahmeregelung abrupt.

Alle direkten Importe aus China und Hongkong, unabhängig vom Versandweg (Luftfracht, Seefracht, Kurierdienst oder internationaler Postverkehr), müssen nun grundsätzlich verzollt werden. Für Postsendungen wurde ein neues Abgabensystem eingeführt: auf Sendungen mit einem Wert unter 800 US-Dollar wird ein Pauschalzoll von 30 % des Warenwerts oder alternativ 25 US-Dollar pro Sendung erhoben. Ab dem 1. Juni 2025 steigt die Pauschale auf 50 US-Dollar pro Stück.

GĂĽltig bis 01.05.2025 ab 02.05.2025 (China/HK)
Zollfreiheit <800 USD Zollpflicht ab erstem USD
Kein Pauschalzoll 30 % bzw. 25/50 USD pro Sendung (Postweg)
Schnelle Abwicklung Vollständige Zollanmeldung erforderlich
Wichtige Hinweise fĂĽr Unternehmen
  • Umstellung der internen IT- und Logistikprozesse erforderlich
  • Anpassung von Preis- und Liefermodellen notwendig
  • Enge Zusammenarbeit mit US-Zollbehörden zu empfehlen

Quellen: whitehouse.gov, asicentral.com

Globale Perspektive und Auswirkungen auf EU-Importe

2025 bringt für den transatlantischen Handel eine Zäsur: In den Vereinigten Staaten endet die bisherige De-Minimis-Ausnahmeregelung für Direktimporte aus China und Hongkong.

Bisher (bis 1.5.2025) Neu (ab 2.5.2025, USA)
Sendungen bis 800 USD zoll- und steuerfrei Volle Zölle und Steuern auf jede Sendung, unabhängig vom Wert
Geringe administrative Anforderungen Anmeldung jeder Sendung als Einzelzollanmeldung
Keine Sonderzölle auf Kleinwaren Postsendungen: Sonderzoll von mind. 25 USD/Artikel, ab 1.6. mind. 50 USD; weitere Strafzölle bis zu 120% möglich
Gilt für alle Ursprungsländer Einschränkung betrifft ausschliesslich China und Hongkong
Betroffener Bereich Auswirkung
E-Commerce Verteuerung kleiner Bestellungen, längere Lieferzeiten, Preisanpassungen
Verbraucherpreise Steigende Preise, Wegfall der Billig-Importe
Zollabwicklung & Prozesse Erhöhte administrative Last, umfassende IT-/Software-Upgrades nötig
Marktplätze & Plattformen Rückgang grenzüberschreitender Micro-Lieferungen, neue Sourcing-Modelle
Vergleich USA–EU: Regulierungsansätze bei Importsendungen
Bereich USA (ab Mai 2025) EU (seit Juli 2021)
De-minimis/Steuerfreiheit Nur noch fĂĽr Nicht-China/HK-Sendungen Keine Steuerfreiheit fĂĽr Kleinsendungen mehr
Origin-spezifische Regelung Ja (China, Hongkong ausgeschlossen) Nein, gilt für alle Nicht-EU-Länder
Sonderzölle/Strafzölle Ja (z. B. 25 USD/Artikel, Strafzölle) Nein, aber reguläre Zölle & MwSt.
Administration Einzelanmeldungen, neue Softwarepflicht EU-einheitliches Einfuhrportal (IOSS)

80%

Exportvolumen: Anteil von Sendungen aus China, die nunmehr unter die neuen US-Regeln fallen (Schätzwert)

Quellen: chrobinson.com, retail-news.de

Neuausrichtung des globalen Handels
Die Abschaffung der De-Minimis-Regelung für China und Hongkong markiert einen entscheidenden Wendepunkt im internationalen Handel. Unternehmen müssen ihre Lieferketten neu bewerten, während Verbraucher mit höheren Kosten rechnen müssen. Diese Massnahme könnte der Anfang einer breiteren handelspolitischen Neuausrichtung sein, die auch andere Länder betreffen könnte. Für europäische Exporteure könnten sich jedoch neue Chancen eröffnen, wenn chinesische Produkte an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.