Die De-Minimis-Regelung und ihre bisherige Bedeutung
Die am 2. Mai 2025 in Kraft getretene Änderung der US-Zollbestimmungen markiert einen Wendepunkt im internationalen Handel: Die sogenannte De-Minimis-Ausnahmeregelung für Importe aus China und Hongkong wurde vollständig abgeschafft.
Bislang konnten Waren mit einem Wert unter 800 US-Dollar zollfrei in die Vereinigten Staaten eingeführt werden – eine Regelung, die besonders von chinesischen Online-Händlern intensiv genutzt wurde. Nach der Durchführungsverordnung vom 2. April 2025 müssen nun sämtliche Importe aus China und Hongkong ungeachtet ihres Wertes verzollt werden.
Besonders betroffene Unternehmen
- Chinesische Marktplätze wie Temu, Shein und AliExpress
- Internationale Paketdienstleister
- Kleinimporteure, die bisher von der Regelung profitierten
Neue Zollpflichten nach Transportart
Transportweg | Bisherige Regelung | Neue Regelung seit 2. Mai 2025 |
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Luft- und Seefracht | Keine Zölle für Waren unter $800 (Typ 86) | Erfordernis einer informellen (Typ 11) oder formellen (Typ 01) Zollanmeldung |
Postversand | Zollfreie Einfuhr unter $800 | 30% Zoll oder mindestens $25 pro Artikel, ab 1. Juni Erhöhung auf $50 pro Artikel |
Um den Übergang zu erleichtern, hat die US-Zollbehörde eine temporäre Aussetzung bestimmter Beschränkungen erlassen. Diese erlaubt Importeuren, für Waren mit einem Wert bis zu 2.500 US-Dollar vereinfachte informelle Zollanmeldungen einzureichen – unabhängig vom Transportweg oder Herkunftsland, wenn diese den Bestimmungen des Kapitels 99 unterliegen.
Weitere Sonderbestimmungen
- Paketdienste müssen detaillierte Versanddaten an die Zollbehörde übermitteln
- Bürgschaften hinterlegen und die fristgerechte Zahlung der Zölle garantieren
- Im Einzelfall kann die Zollbehörde auch eine formale Zollanmeldung verlangen
Die Abschaffung der De-Minimis-Regelung für chinesische und Hongkonger Importe gilt als signifikanter Eingriff in etablierte Handelsströme.
Schätzung: Anteil der Direktimporte aus China/Hongkong, die nun verzollt werden müssen
90% aller Importe jetzt zollpflichtig
Die US-Zollbehörde hat mittlerweile Systemaktualisierungen implementiert, die Einträge, die nicht den neuen Regelungen entsprechen, automatisch zurückweisen.
Quellen: whitehouse.gov, chrobinson.com
Die neuen Regelungen im Detail
Am 2. Mai 2025 beginnt in den USA eine tiefgreifende Wende in der Zollabwicklung von Kleinsendungen: Die bislang geltende De-Minimis-Ausnahme fĂĽr Direktimporte aus China und Hongkong wird per Executive Order aufgehoben. Damit endet fĂĽr Millionen von Paketen und Sendungen, die direkt aus diesen Regionen in die USA verschickt werden, der bisherige zollfreie Importstatus.
Diese Neuregelung ist ein massiver Eingriff in die etablierten Geschäftsmodelle von E-Commerce-Plattformen, die massgeblich auf die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr von Kleinsendungen angewiesen waren.
Im Detail bedeutet die Neuregelung, dass ab dem Stichtag alle Sendungen – unabhängig davon, ob sie per Luftfracht, Seefracht oder internationalem Postnetz in die USA geliefert werden – einer Zollabfertigung und der Zahlung der fälligen Abgaben unterliegen, sobald sie aus China oder Hongkong stammen. Für Sendungen, die über das internationale Postnetz eingeführt werden, gelten ab dem 2. Mai 2025 zunächst pauschalierte Zollsätze: Entweder 30% des Warenwerts (bis 800 USD) oder mindestens 25 USD pro Paket. Nach dem 1. Juni 2025 steigt die Mindestabgabe auf 50 USD pro Paket.
Rund 90% aller Direktimporte aus China/HK nunmehr zollpflichtig
Regelung | Bis 01.05.2025 | Ab 02.05.2025 (China/HK) |
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Zollfreigrenze | 800 USD (alle Länder) | 0 USD (China/HK), keine De-Minimis mehr |
Zollabfertigung | Nein (fĂĽr <800 USD) | Ja, fĂĽr alle Sendungen |
Zollsätze (Postnetz) | 0% | 30% des Werts oder pauschal 25/50 USD |
Abwicklung | Vereinfacht, elektronisch | Formale oder informelle Deklaration |
Kontext: Bekämpfung illegaler Importe
Die Massnahme fällt in eine Zeit, in der die USA die Rolle Chinas bei der Verbreitung synthetischer Drogen wie Fentanyl thematisieren und argumentieren, dass die De-Minimis-Regelung als Schlupfloch genutzt wurde.
Mit der sofortigen Anwendung der neuen Vorschriften sind Importeure und Plattformen gezwungen, ihre Logistik, Preismodelle und Lieferketten drastisch umzustellen.
Quellen: whitehouse.gov, chrobinson.com, retail-news.de
Wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher
Der amerikanische Importmarkt erlebt seit dem 2. Mai 2025 eine fundamentale Umstellung, die insbesondere den E-Commerce mit China und Hongkong betrifft. Die bisher geltende De-Minimis-Ausnahmeregelung, die Sendungen mit einem Warenwert unter 800 US-Dollar von Zöllen befreite, wurde für Importe aus diesen Regionen vollständig aufgehoben.
Zollpflichten nach Transportweg
Transportart | Zollbehandlung | Besonderheiten |
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Luft- und Seefracht | Informelle (Typ 11) oder formelle (Typ 01) Zollanmeldung erforderlich | Temporäre Erleichterung für Waren bis 2.500 USD |
Postsendungen | 30% Zoll oder mind. 25 USD pro Artikel | Erhöhung auf 50 USD ab 01.06.2025 |
Alle Transportwege | Keine De-Minimis-Ausnahme mehr für China/Hongkong | Vollständige Verzollung unabhängig vom Warenwert |
Besonders hart getroffen werden chinesische Online-Marktplätze wie Temu, Shein und AliExpress, deren Geschäftsmodell bislang stark von dieser Zollbefreiung profitierte.
Verschärfte Anforderungen für Paketdienstleister
- Detaillierte Versanddaten an US-Zollbehörden übermitteln
- Eine finanzielle BĂĽrgschaft hinterlegen
- Pünktliche Zahlung der anfallenden Zölle garantieren
Die Massnahme markiert eine deutliche Zäsur in der US-Handelspolitik und könnte wegweisend für ähnliche Regelungen in anderen Wirtschaftsräumen sein.
Quellen: whitehouse.gov, chrobinson.com
Strategien zur Anpassung fĂĽr Handelsunternehmen
Mit dem Wegfall der sogenannten De-Minimis-Regelung für diese Länder endet diese Ausnahmeregelung abrupt.
Alle direkten Importe aus China und Hongkong, unabhängig vom Versandweg (Luftfracht, Seefracht, Kurierdienst oder internationaler Postverkehr), müssen nun grundsätzlich verzollt werden. Für Postsendungen wurde ein neues Abgabensystem eingeführt: auf Sendungen mit einem Wert unter 800 US-Dollar wird ein Pauschalzoll von 30 % des Warenwerts oder alternativ 25 US-Dollar pro Sendung erhoben. Ab dem 1. Juni 2025 steigt die Pauschale auf 50 US-Dollar pro Stück.
GĂĽltig bis 01.05.2025 | ab 02.05.2025 (China/HK) |
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Zollfreiheit <800 USD | Zollpflicht ab erstem USD |
Kein Pauschalzoll | 30 % bzw. 25/50 USD pro Sendung (Postweg) |
Schnelle Abwicklung | Vollständige Zollanmeldung erforderlich |
Wichtige Hinweise fĂĽr Unternehmen
- Umstellung der internen IT- und Logistikprozesse erforderlich
- Anpassung von Preis- und Liefermodellen notwendig
- Enge Zusammenarbeit mit US-Zollbehörden zu empfehlen
Quellen: whitehouse.gov, asicentral.com
Globale Perspektive und Auswirkungen auf EU-Importe
2025 bringt für den transatlantischen Handel eine Zäsur: In den Vereinigten Staaten endet die bisherige De-Minimis-Ausnahmeregelung für Direktimporte aus China und Hongkong.
Bisher (bis 1.5.2025) | Neu (ab 2.5.2025, USA) |
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Sendungen bis 800 USD zoll- und steuerfrei | Volle Zölle und Steuern auf jede Sendung, unabhängig vom Wert |
Geringe administrative Anforderungen | Anmeldung jeder Sendung als Einzelzollanmeldung |
Keine Sonderzölle auf Kleinwaren | Postsendungen: Sonderzoll von mind. 25 USD/Artikel, ab 1.6. mind. 50 USD; weitere Strafzölle bis zu 120% möglich |
Gilt für alle Ursprungsländer | Einschränkung betrifft ausschliesslich China und Hongkong |
Betroffener Bereich | Auswirkung |
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E-Commerce | Verteuerung kleiner Bestellungen, längere Lieferzeiten, Preisanpassungen |
Verbraucherpreise | Steigende Preise, Wegfall der Billig-Importe |
Zollabwicklung & Prozesse | Erhöhte administrative Last, umfassende IT-/Software-Upgrades nötig |
Marktplätze & Plattformen | Rückgang grenzüberschreitender Micro-Lieferungen, neue Sourcing-Modelle |
Vergleich USA–EU: Regulierungsansätze bei Importsendungen
Bereich | USA (ab Mai 2025) | EU (seit Juli 2021) |
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De-minimis/Steuerfreiheit | Nur noch fĂĽr Nicht-China/HK-Sendungen | Keine Steuerfreiheit fĂĽr Kleinsendungen mehr |
Origin-spezifische Regelung | Ja (China, Hongkong ausgeschlossen) | Nein, gilt für alle Nicht-EU-Länder |
Sonderzölle/Strafzölle | Ja (z. B. 25 USD/Artikel, Strafzölle) | Nein, aber reguläre Zölle & MwSt. |
Administration | Einzelanmeldungen, neue Softwarepflicht | EU-einheitliches Einfuhrportal (IOSS) |
Exportvolumen: Anteil von Sendungen aus China, die nunmehr unter die neuen US-Regeln fallen (Schätzwert)
Quellen: chrobinson.com, retail-news.de