VOC Erklärung
VOC steht für «Volatile Organic Compounds» (Flüchtige organische Verbindungen) und bezieht sich auf eine Gruppe von organischen Chemikalien, die leicht verdampfen und in die Luft gelangen können. Diese Verbindungen können sowohl natürlich vorkommen als auch durch menschliche Aktivitäten erzeugt werden und sind oft in industriellen Prozessen und Produkten wie Farben, Lacken und Reinigungsmitteln zu finden. Sie können zur Luftverschmutzung beitragen und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben.


Die Lenkungsabgabe für VOC bezieht sich auf eine Steuer oder Abgabe, die in einigen Ländern auf den Ausstoss oder die Verwendung von flüchtigen organischen Verbindungen erhoben wird, um die Emissionen zu reduzieren. So auch in der Schweiz. Die genaue Berechnung dieser Abgabe kann je nach Region und Gesetzgebung variieren. Typischerweise basiert sie auf der Menge der emittierten VOCs, und Unternehmen können durch technologische Verbesserungen oder den Einsatz von weniger schädlichen Substanzen Anreize zur Reduzierung ihrer Emissionen erhalten.


Wir bieten Beratung: Unsere Experten sind spezialisiert darauf, Unternehmen dabei zu unterstützen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Wir bieten eine umfassende Beratung, um Ihre VOC-Managementstrategie zu optimieren, einschliesslich Rückerstattungen, der Erfüllung von Abrechnungspflichten und der Navigation durch die komplexen gesetzlichen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, effiziente Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Rückerstattungsmöglichkeiten der Lenkungsabgabe auf VOC
• VOC, die ausgeführt wurden (Export Rückerstattung)
• VOC von im Inland hergestellten Produkten (Art. 8 VOCV) mit einem VOC-Anteil von höchstens 3 Prozent (% Masse), die nicht in der Produkte-Positivliste aufgeführt sind (z.B. Medikamente)
• VOC, die so verwendet oder behandelt werden, dass sie nicht in die Umwelt gelangen können (z.B. infolge Umwandlung, Abfälle, Recycling, Abwasser, gefasste Abluft)

Minimalbetrag für die Rückerstattung:
• ausgeführte VOC (Export von VOC-haltigen Produkten): CHF 300.-
• andere Fälle: CHF 3000.-

Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV)
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) im Sinne dieser Verordnung sind organische Verbindungen mit einem Dampfdruck von mindestens 0,1 mbar bei 20 °C oder mit einem Siedepunkt von höchstens 240 °C bei 1013,25 mbar.
Von den vielen organischen Substanzen, die nach der obigen Definition als VOCs gelten, sind jedoch bei weitem nicht alle der Lenkungsabgabe unterworfen. Massgebend ist die Stoff-Positivliste.

Rechtliches / Vorschriften / Hilfsmittel
• SR 814.018 – Verordnung vom 12. November 1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV)
(Online abrufbar: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/142/de)
• R-67 Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC)
(Informationen unter https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/luft.html – dort nach VOC-Lenkungsabgabe suchen)
• Publikationen Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC)
(beispielsweise verfügbar beim Bundesamt für Umwelt: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/luft/fachinformationen.html)

Erweiterte Informationen und praktische Hinweise

  1. Erfassung und Dokumentation
    Um eine mögliche Rückerstattung zu beantragen oder eine korrekte Abgabe zu errechnen, sind Unternehmen verpflichtet, ihren VOC-Verbrauch und -Ausstoss sorgfältig zu dokumentieren. Hierzu gehören Einkaufsbelege, Produktionslisten, Nachweise über Exporte und weitere Dokumente, die belegen, wie viel VOC in welchen Prozessen verwendet oder emittiert wurde.
  2. Praxisbeispiel Export
    Wenn ein Produkt, das VOC enthält, ins Ausland exportiert wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden. Wichtig ist, dass die Ausfuhrbelege eindeutig den VOC-Anteil im exportierten Produkt nachweisen. Der Minimalbetrag für eine solche Rückerstattung beträgt 300 CHF.
    Detaillierte Informationen zum Ausfuhrverfahren finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung, heute Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: https://www.bazg.admin.ch
  3. VOC in Abfällen und bei Umwandlung
    Ein wesentlicher Faktor für die Rückerstattung besteht darin, dass VOC nicht endgültig in die Umwelt gelangen, beispielsweise weil sie in geschlossenen Systemen umgewandelt, in Abfällen gebunden oder im Recycling weiterverarbeitet werden. Unternehmen, die solche Prozesse anwenden, können sich unter bestimmten Bedingungen Rückerstattungen sichern.
    Auf der Website des Bundesamts für Umwelt (BAFU) finden sich Hilfsmittel und Merkblätter: https://www.bafu.admin.ch
  4. Abrechnungspflicht und Meldeverfahren
    Wer VOC abgabepflichtig in Verkehr bringt oder importiert, unterliegt in der Schweiz bestimmten Meldepflichten. Zuständig für die Erhebung und Rückerstattung ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Für eine effiziente Abwicklung sollten Unternehmen die Meldeverfahren kennen und interne Prozesse entsprechend anpassen.
    Informationen zum Meldeverfahren: https://www.bazg.admin.ch
  5. Unterstützung durch spezialisierte Beratung
    Die Anforderungen rund um die VOC-Lenkungsabgabe können komplex sein, insbesondere wenn mehrere Produktionsschritte, Recyclingprozesse oder internationale Lieferketten involviert sind. Eine professionelle Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Kosten zu sparen. Wir unterstützen bei:
    • Erstellung eines VOC-Managementkonzepts
    • Dokumentation und Nachweisführung
    • Antragstellung auf Rückerstattung
    • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (VOCV und weitere relevante Bestimmungen)
  6. Zusätzliche Hinweise zu Fördermöglichkeiten
    Einige Kantone oder Förderprogramme können finanzielle Anreize bieten, um VOC-Emissionen zu senken oder auf weniger schädliche Alternativen umzusteigen. Oft lohnt sich eine zusätzliche Recherche oder Beratung, um eventuell weitere Unterstützung nutzen zu können.

Fazit
Die Lenkungsabgabe auf VOC ist ein zentrales Instrument der Schweizer Umweltpolitik, um Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen zu reduzieren. Dank Rückerstattungsmöglichkeiten können Unternehmen entlastet werden, wenn sie Emissionen senken oder Produkte exportieren. Eine frühzeitige und kompetente Beratung ist essenziell, um alle Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig von den potenziellen Rückerstattungen zu profitieren. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, effiziente Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln und alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Wichtige Links im Überblick
• Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): https://www.bazg.admin.ch
• Bundesamt für Umwelt (BAFU): https://www.bafu.admin.ch
• Fedlex (Offizielle Sammlungen des Bundesrechts): https://www.fedlex.admin.ch
• Direkt zum Volltext der VOCV (SR 814.018): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/142/de

Im Zweifelsfall gelten die offiziellen Informationen und Veröffentlichungen der Schweizer Behörden.

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