Die Schweiz ist ein bedeutender Akteur im internationalen Handel und verfolgt eine aktive Freihandelspolitik. Dies spiegelt sich in zahlreichen Freihandelsabkommen (FHA) wider, die mit Partnerländern und -regionen abgeschlossen wurden. Diese Abkommen dienen der Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie der Sicherung von Arbeitsplätzen und Wohlstand. Nachfolgend eine detaillierte Auflistung und Darstellung der Freihandelsabkommen der Schweiz.
Übersicht der Freihandelsabkommen
Die Freihandelsabkommen der Schweiz lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
- Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU):
- Die bilateralen Verträge mit der EU sind für die Schweiz von zentraler Bedeutung, da die EU ihr grösster Handelspartner ist.
- Diese Verträge regeln unter anderem die Freihandelszone für Industrieprodukte und erleichtern den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten.
- Freihandelsabkommen über die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA):
- Die Schweiz ist Mitglied der EFTA, welche als Verhandlungsplattform für FHA mit Drittstaaten dient.
- Wichtige Partnerländer der EFTA-FHA sind Kanada, Mexiko, Japan und die Südkorea.
- Bilaterale Freihandelsabkommen:
- Diese Abkommen werden direkt zwischen der Schweiz und einzelnen Ländern abgeschlossen.
- Beispiele sind die FHA mit China (2014), Indonesien (2021) und dem Vereinigten Königreich (2021).
- Multilaterale Abkommen im Rahmen der WTO:
- Neben bilateralen und regionalen Abkommen ist die Schweiz auch an multilateralen Handelsabkommen der Welthandelsorganisation (WTO) beteiligt, die den globalen Handel regeln.
Freihandelsabkommen im Rahmen der PEM-Zone, bilaterale Abkommen und Abkommen im Rahmen der EFTA:
- EFTA-Konvention: In Kraft seit 3. Mai 1960.
- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG): In Kraft seit 1. Januar 1973; bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und der EWG.
- Färöer-Inseln: In Kraft seit 1. März 1995; bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und den Färöern.
- Nordmazedonien: In Kraft seit 1. Mai 2002.
- Albanien: In Kraft seit 1. November 2010.
- Serbien: In Kraft seit 1. Oktober 2010.
- Ukraine: In Kraft seit 1. Juni 2012.
- Montenegro: In Kraft seit 1. September 2012.
- Bosnien-Herzegowina: In Kraft seit 1. Januar 2015.
- Georgien: In Kraft seit 1. Mai 2018.
- Moldau: Abgeschlossen, unterzeichnet am 27. Juni 2023.
- Kosovo: Abgeschlossen, unterzeichnet am 22.01.2025
- Türkei: In Kraft seit 1. April 1992; modernisiertes Abkommen in Kraft seit 1. Oktober 2021.
- Grossbritanien: In Kraft seit 01.01.2021; bilateral Schweiz-UK
- Singapur: In Kraft seit 01.01.2003
- Chile: In Kraft seit 01.12.2004
- Republik Korea: In Kraft seit 01.09.2006
- SACU: In Kraft seit 01.05.2008
- Kanada: In Kraft seit 01.07.2009
- Japan: In Kraft seit 01.09.2009, bilateral Schweiz-Japan
- Kolumbien: In Kraft seit 01.07.2011
- Peru: In Kraft seit 01.07.2011
- Hong Kong: In Kraft seit 01.10.2012
- Kooperationsrat der Arabischen Golfstaaten (GCC): In Kraft seit 01.07.2014
- China: In Kraft seit 01.07.2014, bilateral Schweiz-China
- Zentralamerikanische Staaten: In Kraft seit 29.08.2014 (Panama und Costa Rica)
- Philippinen: In Kraft seit 01.06.2018
- Ecuador: In Kraft seit 01.11.2020
- Thailand: Abgeschlossen, unterzeichnet am 23.01.2025
- Indonesien: In Kraft seit 01.11.2021
- Indien: Abgeschlossen, unterzeichnet am 10.03.2024
- Malaysia: Abgeschlossen am 11.04.2025, Unterzeichnung ausstehend
- Mexiko: In Kraft seit 1. Juli 2001.
- Singapur: In Kraft seit 1. Januar 2003.
- Chile: In Kraft seit 1. Dezember 2004.
- Südkorea: In Kraft seit 1. September 2006.
- Kanada: In Kraft seit 1. Juli 2009.
- Kolumbien: In Kraft seit 1. Juli 2011.
- Peru: In Kraft seit 1. Juli 2011.
- Japan: In Kraft seit 1. September 2009.
- SACU (Südafrikanische Zollunion): In Kraft seit 1. Mai 2008.
Inhalte der Freihandelsabkommen
Die Freihandelsabkommen der Schweiz umfassen in der Regel folgende Themenbereiche:
- Zollabbau: Reduktion oder Abschaffung von Zöllen auf Industrie- und landwirtschaftliche Produkte.
- Nichttarifäre Handelshemmnisse: Vereinfachung von Vorschriften und technischen Standards.
- Marktzugang: Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungsmärkten und Investitionsmöglichkeiten.
- Geistiges Eigentum: Schutz von Marken, Patenten und geografischen Angaben.
- Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten.
Fallbeispiele
1. Freihandelsabkommen mit China
Das Freihandelsabkommen mit China, das seit 2014 in Kraft ist, war das erste seiner Art zwischen China und einem europäischen Land. Es umfasst:
- Den Abbau von Zöllen auf Schweizer Industrieprodukte und den vereinfachten Zugang für Schweizer Unternehmen zum chinesischen Markt.
- Umfassende Bestimmungen zu Dienstleistungen und Investitionen.
2. Freihandelsabkommen mit Indonesien
Seit 2021 besteht ein FHA mit Indonesien. Es ist das erste Abkommen, das Nachhaltigkeitsaspekte explizit in den Mittelpunkt stellt:
- Zollreduktionen auf nachhaltig produzierte Palmölprodukte.
- Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung von Umweltstandards.
3. Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich
Nach dem Brexit trat 2021 ein eigenständiges Abkommen mit dem Vereinigten Königreich in Kraft, das die bisherigen Handelsbeziehungen weitgehend weiterführt:
- Sicherstellung der bestehenden Zollerleichterungen.
- Zusätzliche Bestimmungen zu Dienstleistungen und Mobilität.
Vorteile der Freihandelsabkommen
Die Freihandelsabkommen der Schweiz tragen wesentlich zu folgenden Aspekten bei:
- Wirtschaftswachstum: Erleichterung des Exports und Imports sowie der Investitionen.
- Arbeitsplatzsicherung: Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch verbesserte Wettbewerbsfähigkeit.
- Innovationsförderung: Stärkung von Forschung und Entwicklung durch internationalen Austausch.
Herausforderungen
Trotz ihrer Vorteile stehen Freihandelsabkommen oft in der Kritik:
- Komplexität der Umsetzung: Unterschiedliche Standards erschweren die Nutzung.
- Bedenken hinsichtlich Nachhaltigkeit: Die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards wird nicht immer ausreichend kontrolliert.