Was sind eigentlich „Strafzölle“? Verschiedene Begriffsbestimmungen erklĂ€rt, inkl. aktuellem Stand als Übersicht

Im Handelskonflikten ist oft von „Strafzöllen“ die Rede. Doch dieser Begriff ist kein juristischer Fachbegriff, sondern eine umgangssprachliche Sammelbezeichnung fĂŒr verschiedene Formen von Zöllen, die ĂŒber den normalen Zollsatz hinausgehen. Ziel solcher Massnahmen ist meist, einen wirtschaftlichen oder politischen Druck auf andere LĂ€nder auszuĂŒben – sei es wegen unfairer Handelspraktiken, Subventionen oder geopolitischer Konflikte.

FĂŒr Unternehmen, die international handeln, ist es entscheidend zu wissen, welche Art von Zoll konkret erhoben wird – denn davon hĂ€ngen z. B. Kostenkalkulation, Vertragsgestaltung, Ursprungsnachweise oder Einspruchsmöglichkeiten ab. Auch im Kontext von Handelsabkommen oder WTO-Rechtslagen macht es einen erheblichen Unterschied, ob es sich etwa um einen Antidumpingzoll oder einen Vergeltungszoll handelt.

Die wichtigsten Arten von „Strafzöllen“ erklĂ€rt:

Zollart Funktion / Ziel
Antidumpingzoll Schutz vor Importen, die unter Normalwert angeboten werden (z. B. unter Kosten).
Ausgleichszoll Ausgleich von Subventionen des Exportlandes, um Wettbewerbsverzerrung zu verhindern.
Vergeltungszoll Reaktion auf zuvor erhobene Zölle oder andere Massnahmen eines Landes.
Reziproker Zoll (Gegenseitigkeitszoll)  Zoll zur Gleichbehandlung, wenn das Partnerland höhere Zölle erhebt.
SekundÀrzoll Zielt auf DrittlÀnder, die mit einem sanktionierten Land Handel treiben.
MFN-Zoll Normalzoll laut WTO-Regeln: Gleichbehandlung aller WTO-Mitglieder.
Umgehungszoll  Zielt auf UmgehungsgeschÀfte ab. Rechtliche Definition ist noch unklar, es wird von Circumvention und Umladen gesprochen.

ErlÀuterungen zu den Zollarten

Antidumpingzölle

Diese Zölle werden erhoben, wenn ein Land Produkte importiert, die unter dem normalen Marktwert (oft sogar unter Herstellungskosten) verkauft werden. Ziel ist es, preisdrĂŒckendes Verhalten („Dumping“) auszugleichen und die eigene Industrie zu schĂŒtzen. Antidumpingmaßnahmen sind im Rahmen der WTO-Regeln zulĂ€ssig, sofern ein entsprechendes Verfahren durchgefĂŒhrt wurde. Viele LĂ€nder erheben Antidumpingmassnahmen.

Typisch fĂŒr Antidumpingzölle:

  • Höhe orientiert sich an der „Dumpingspanne“

  • Gilt meist nur fĂŒr bestimmte Produkte oder Hersteller

  • Wird von nationalen Behörden geprĂŒft (z. B. US Department of Commerce, EU-Kommission)

Beispiel  Antidumpingzoll: Die USA verhĂ€ngen im Juli 2025 einen Antidumpingzoll von 93,5 % auf chinesische Graphit-Anoden. BegrĂŒndung: Verkauf unter Marktwert schĂ€digt US-Batterieindustrie.

Ausgleichszölle (Antisubventionszölle)

Werden Produkte im Ausland staatlich subventioniert (z. B. durch gĂŒnstige Kredite, Steuererleichterungen, ExportprĂ€mien), können ImportlĂ€nder Ausgleichszölle verhĂ€ngen, um diese Preisverzerrung zu neutralisieren. Auch diese Massnahme ist WTO-konform, wenn sie nachgewiesen ist.

Ausgleichszölle und Antidumpingzölle werden oft kombiniert – z. B. in Sektoren wie Stahl, Chemie oder Batterien.

Vergeltungszölle

Diese Zölle dienen als direkte Reaktion auf Zollmassnahmen oder andere wirtschaftliche Massnahmen eines Handelspartners. Ziel ist es, politischen oder wirtschaftlichen Druck auszuĂŒben. Vergeltungszölle werden oft angekĂŒndigt, um Verhandlungsbereitschaft zu fördern oder symmetrisch zu reagieren.

Beispiel Vergeltungszoll: Nach US-Zöllen auf EU-Autos reagiert die EU mit Vergeltungszöllen auf US-Produkte wie Whiskey, Jeans und MotorrÀder.

Reziproke Zölle

Diese Zölle basieren auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Wenn ein Handelspartner höhere Zölle auf unsere Produkte erhebt als wir auf seine, können „reziproke Zölle“ verhĂ€ngt werden, um ein ausgeglichenes VerhĂ€ltnis zu schaffen.

Diese Zölle sind politisch motiviert, rechtlich umstritten, da sie WTO-Regeln verletzen können. Sie waren ein Markenzeichen der ersten Trump-Regierung (2017–2020) – und sind es 2025 erneut. Auch in den USA selbst ist die RechtsmĂ€ssigkeit umstritten.

Bei einem signifikanten US-Inhaltsanteil (mindestens 20 %) wird der Zoll nur auf den verbleibenden Anteil angewendet. Voraussetzung dafĂŒr ist eine detaillierte Dokumentation gemĂ€ĂŸ CBP-Vorgaben, einschließlich Nachweis ĂŒber den Zollwert der US-Komponenten.

Massgeblich fĂŒr die Anwendung ist das Ursprungsland im zollrechtlichen Sinne, definiert laut 19 CFR Teil 134 als das Land, in dem eine auslĂ€ndische Ware hergestellt, produziert oder angebaut wurde, bevor sie in die USA gelangt. Verarbeitungen oder Materialzugaben in einem anderen Land Ă€ndern das Ursprungsland nur dann, wenn sie zu einer wesentlichen Umwandlung des Produkts fĂŒhren. Entscheidend ist somit nicht das Versandland.

Mit dem Executive Order vom 31. Juli 2025, der den Executive Order 14257 vom 2. April 2025 Ă€ndert, wird ein zusĂ€tzlicher „reziproker“ Zoll in Höhe von 39 % ad valorem auf Importe mit Ursprung in der Schweiz eingefĂŒhrt, gĂŒltig ab dem 7. August 2025. Dieser Zoll kommt in der Regel zusĂ€tzlich zu allen anderen Abgaben zur Anwendung, vorbehaltlich Abkommen (siehe unser Fachbericht zur Kumulation).

 

SekundÀrzölle

Sie richten sich nicht direkt gegen das Hauptzielland, sondern gegen DrittlĂ€nder, die mit einem sanktionierten Land Handel treiben. SekundĂ€rzölle sollen diese LĂ€nder indirekt unter Druck setzen, ihre Beziehungen zum Zielstaat zu ĂŒberdenken. Sie kommen hĂ€ufig im Zusammenhang mit Sanktionen vor (z. B. gegen Russland, Iran, Nordkorea).

Beispiel SekundĂ€rzoll: Indien wird mit SekundĂ€rzöllen belegt, da es trotz westlicher Sanktionen weiter russisches Öl importiert.

MFN-Zölle (MeistbegĂŒnstigungssĂ€tze)

Der MFN-Zoll ist der regulĂ€re Zollsatz, den ein WTO-Mitglied allen anderen Mitgliedern gleich gewĂ€hren muss – es sei denn, es gibt Freihandelsabkommen oder Sonderregeln. Der MFN-Zoll ist somit der Baseline-Tarif im internationalen Handel.

Es ist der ganz normale Zollansatz, den jedes Land selbstĂ€ndig festlegt, jedoch innerhalb der WTO-Rahmenbedingungen – z. B. 4 % auf Textilien oder 2,5 % auf Maschinen.

Umgehungszölle (Transshipment, Circumvention, UmgehungsgeschÀfte)

Der angekĂŒndigte Zollansatz von 40% fĂŒr UmgehungsgeschĂ€fte wird zuzĂŒglich Strafmassnahmen erhoben. Es fehlt die rechtliche Definition: Werden nur gezielte UmgehungsgeschĂ€fte damit erfasst, oder auch nur der reine Umschlag von spezifischen DrittlĂ€ndern ĂŒber andere LĂ€nder? Fakt ist bereits: Stellt die CBP fest, dass Waren ĂŒber ein Drittland ohne wesentliche Verarbeitung umgeleitet werden, sind rechtliche Folgen vorgesehen. Wie diese rechtlich gehandhabt werden, ist Gegenstand der Handelsabkommen.

Section 232 – Trade Expansion Act of 1962 (Nationale Sicherheit)

Section 232 erlaubt es dem US-PrĂ€sidenten, Importe zur Wahrung der nationalen Sicherheit zu beschrĂ€nken . Unter dieser Rechtsgrundlage wurden in den letzten Jahren mehrere Schutzzölle eingefĂŒhrt und neue Untersuchungen eingeleitet:

  • Zusatzzoll auf Stahlimporte (25%) – Rechtsgrundlage: Section 232 (Trade Expansion Act 1962); Maßnahme:Importzoll von 50 % auf nahezu alle Stahlprodukte. Status: in Kraft. (Proklamation 10957 vom 3. Juni 2025, HTS-Liste Stahl – Section 232,  BIS-Notiz vom 16. Juni 2025 auf Artikel der Kapitel 73, 84 und 94 - gĂŒltig seit 4.Juni 2025)
  • Zusatzzoll auf Aluminiumimporte (50%) – Rechtsgrundlage: Section 232 (Trade Expansion Act 1962);. Status: in Kraft seit 4. Juni 2025 mit Proklamation 10957, HTS-Liste Aluminium – Section 232), erweitert mit  BIS-Notiz vom 4. April 2025.

    • Der Aluminiumgehalt muss gemĂ€ss CBP-Anweisungen CSMS # 65236645, CSMS # 65340246, CSMS # 6526574 ausgewiesen werden, Pflicht zur Angabe von:

      • Ursprungsland der ersten und zweiten Schmelze

      • Ursprungsland des Giessvorgangs

  • Zusatzzölle auf Fahrzeuge und Kfz-Teile gemĂ€ss Anhang (25%) – Rechtsgrundlage: Section 232 (Trade Expansion Act 1962); Status: in Kraft mit Proklamation 10908. Kompensationsmechanismus fĂŒr US-Hersteller, CBP-Anweisungen: CSMS # 64913145, CSMS # 64916652.

  • Zusatzzoll auf Kupferprodukte (50%) – Rechtsgrundlage: Section 232 (Trade Expansion Act 1962, Proklamation 10962 vom 30. Juli 2025, HTS-Liste Kupfer – Section 232); Status: in Kraft mit CBP-Anweisungen: CSMS # 65794272.

    • Kupfergehalt muss  ausgewiesen werden

    • Produkte, die bereits unter  Proklamation 10908, Fahrzeuge, fallen, sind ausgenommen.

  • Weitere Section 232-Untersuchungen – ZusĂ€tzlich wurden neue Untersuchungen nach Section 232 eingeleitet, deren Ergebnisse noch ausstehen. Dazu zĂ€hlen etwa Polysilizium und Derivate (eingeleitete Untersuchung z. B. zu Solar-Vorprodukten) sowie unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) . Diese PrĂŒfverfahren zielen darauf ab festzustellen, ob Importe dieser GĂŒter die nationale Sicherheit beeintrĂ€chtigen, und könnten in Zukunft zu Zöllen oder Quoten fĂŒhren. (Beispielsweise laufen 2024–2025 Section 232-Investigationen zu Halbleitern und Vorprodukten, zu Polysilizium sowie zu Drohnentechnologie . Im Rahmen der “General Terms” des U.S.–UK Economic Prosperity Deal wird zudem Section 232-Untersuchung zu Pharmazeutika stark fokussiert. 

Section 201 – Trade Act of 1974 (Globale Schutzklauseln)

Section 201 ist die US-Safeguard-Regelung fĂŒr vorĂŒbergehende Schutzmassnahmen gegen stark steigende Importe, unabhĂ€ngig von einem unfairen Handelstatbestand. Massnahmen werden auf Basis von ITC-Empfehlungen vom PrĂ€sidenten angeordnet, im zentralen Fokus:

  • Safeguard auf Solarmodule und ‑zellen – Rechtsgrundlage: Section 201 (Trade Act 1974); Maßnahme:Schutzzölle und Tarif-Quoten auf Solarmodule sowie kristalline Silizium-Solarzellen.

  • Safeguard auf Großwaschmaschinen – Rechtsgrundlage: Section 201 (Trade Act 1974); Maßnahme:Importtarif-Quote und Zusatzzölle auf importierte Haushalts-Waschmaschinen und zugehörige Teile .

Section 301 – Trade Act of 1974 (Unfaire Handelspraktiken)

Section 301 gibt dem USTR umfassende Befugnis, auf unfaire Handelspraktiken oder ungerechtfertigte auslĂ€ndische Massnahmen mit Gegenmaßnahmen zu reagieren. In den letzten Jahren wurden mehrere große Zollprogramme unter Section 301 umgesetzt oder angedroht:

  • Zusatzzölle auf Importe aus China – Rechtsgrundlage: Section 301 (Trade Act 1974); Massnahme: ZusĂ€tzliche Strafzölle auf umfangreiche Warengruppen aus China (ursprĂŒnglich SĂ€tze von 7,5 % bis 25 %). Status: in Kraft, Eskalationsstufen vorerst fĂŒr 90 Tage ausgesetzt. 

  • Vergeltungszölle wegen Digitalsteuern (ausgesetzt) – Rechtsgrundlage: Section 301 (Trade Act 1974); Maßnahme: angekĂŒndigte Vergeltungszölle von 25 % auf bestimmte Produkte aus LĂ€ndern mit Digital Services Taxes (DST). Anwendungsbereich: Vorgesehene Zölle auf ein begrenztes Sortiment ausgewĂ€hlter Waren (u. a. LuxusgĂŒter, Lebensmittel, Kleidung) aus sechs LĂ€ndern, die spezielle Digitalsteuern auf große US-Tech-Unternehmen eingefĂŒhren.

Weitere Section 301-FĂ€lle: ZusĂ€tzliche Section 301-Untersuchungen – etwa zu WĂ€hrungsmanipulation oder illegaler Abholzung in einzelnen LĂ€ndern – wurden zwar durchgefĂŒhrt, fĂŒhrten bis 2025 jedoch nicht zu neuen Zöllen sondern zu Verhandlungslösungen. Auch die wechselseitigen Strafzölle im Boeing/Airbus-Subventionsstreit gehören in diesen Bereich.

Section 337 – Tariff Act of 1930 (Unfaire Importpraktiken)

Section 337 adressiert unfaire Importpraktiken, vor allem VerstĂ¶ĂŸe gegen geistige Eigentumsrechte bei importierten Waren. Verfahren nach Section 337 werden von der U.S. International Trade Commission (USITC) gefĂŒhrt und können folgende Maßnahmen zur Folge haben:

  • Importverbote bei IP-Verletzungen – Rechtsgrundlage: Section 337 (Tariff Act 1930, 19 USC §1337); Massnahme: Einfuhrverbot fĂŒr Produkte, die US-Patente, Marken, Urheberrechte oder GeschĂ€ftsgeheimnisse verletzen (durch sogenannte Exclusion Orders) . ZusĂ€tzlich kann die ITC Unterlassungsanordnungen gegen Importeure erlassen (Cease and Desist Orders) . Status: in Kraft – Section 337 wird laufend angewendet; es bestehen zahlreiche dauerhafte Importverbote fĂŒr spezifische Produkte/Hersteller aufgrund abgeschlossener Verfahren. Anwendungsbereich: Produkt- und unternehmensspezifisch – typischerweise Technologien und Waren wie z. B. Smartphones, Computerchips, medizinische GerĂ€te oder KonsumgĂŒter, bei denen die ITC in einem Verfahren eine Patent- oder Markenverletzung durch Importwaren feststellt . Datum: fallweise seit Jahrzehnten – Section 337 ist seit 1930 Teil des US-Handelsrechts; jedes Importverbot tritt mit dem jeweiligen ITC-Entscheid in Kraft (nach Verfahrensabschluss) und gilt in der Regel unbefristet, solange kein PrĂ€sidenten-Veto oder eine Aufhebung erfolgt. 

Gilt auch durch Wegfall DE MINIMIS-Rule:

Ab dem 29.8.25 unterliegen alle gewerblichen Lieferungen denselben Bestimmungen, die Zollbefreiung fĂŒr Sendungen bis 800 USD fĂ€llt weg.

Stacking als Kernbegriff - Zusammenfassung und Fazit, Stand 08.08.2025:

  • Der MFN-Zollsatz bleibt bestehen. Abkommen können diesen jedoch aufheben:

    • Basistarif von 10 % wird durch reziproken Zoll (z. B. 39 %) ersetzt.

    • Bei manchen Abkommen dient der reziproke Zoll als Höchstgrenze (z. B. EU: Basis 15 %): Wenn Standardzollsatz < 15 %, wird durch reziproken Zoll ergĂ€nzt, bis 15 % erreicht sind. Wenn Standardzollsatz > 15 %, gilt nur der Standardtarif, kein reziproker Zoll.

    • Die China ZuschlĂ€ge (China IEEPA Fentanyl) kommen bei China Ursprung zusĂ€tzlich dazu, nicht jedoch die reziproken China. IEEPA Zölle.
    • Die bereits bisher bestehenden "AD/CV-Zölle" bleiben jedoch:
      • AD-Zölle = Anti-Dumping Duties → Strafzölle gegen Waren, die unter dem „fairen“ Marktwert verkauft werden.

      • CV-Zölle = Countervailing Duties → Ausgleichszölle gegen Waren, die durch staatliche Subventionen im Exportland einen unfairen Vorteil haben.

Im Kontext von Section 232 und IEEPA:

  • Die PrĂŒfung der Zollnummern muss derzeit manuell erfolgen, auch durch Zollagenten; Eine CW1-Software soll kĂŒnftig Datenabgleich automatisieren.

    • Bei manchen Abkommen nicht kumulativ mit reziprokem Zoll (z. B. USMCA), abhĂ€ngig vom Abkommen.

    • Bei fehlendem Abkommen: neue Regel „Stacking“ bestimmt, was kumulativ ist.

    • Aluminium- und Stahlzölle können gleichzeitig erhoben werden.

    • Die China IEEPA (Fentanyl-Zölle) werden auch hier zusĂ€tzlich erhoben, nicht jedoch die reziproken China. IEEPA Zölle.
    • Diese ZuschlĂ€ge werden bei Waren, die von der Direktive "Fahrzeuge" (Section 232) betroffen sind,  nicht zusĂ€tzlich erhoben.
    • Bei dieser Sektion greifen auch die IEEPA lĂ€nderspezifischen Zölle nicht.
    • Weitere AD/CVD Zölle, Sektion 301, etc, greifen jedoch hier genauso wie bisher.

      50 %-Zoll auf Stahl/Aluminium (Section 232)

  • Fazit: Lage unklar: Keine zentrale US-Customs-Direktive.

    • Quellen: Zolltarifbuch (Standardtarif, Section 301), CSMS (Section 232, IEEPA), FAQ-Seiten, Federal Register, Executive Orders.

    • Problem: verstreute, teils widersprĂŒchliche Infos, keine durchgĂ€ngige Systematik.

 

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