Das Jahr 2026 wird im Aussenhandel zu einem Meilenstein. Mehrere grosse Regulierungsprojekte treten gleichzeitig in Kraft oder erreichen eine neue Stufe der Umsetzung. Dazu gehören der CO₂-Grenzausgleich CBAM, die Entwaldungsverordnung EUDR, neue Ursprungsregeln im PEM-Raum, strengere Vorabdatenpflichten im Rahmen von ICS2 und zahlreiche Digitalisierungsinitiativen.

Für Unternehmen bedeutet dies: Die Einfuhr in die EU wird anspruchsvoller, datengetriebener und weniger fehlertolerant. Schon kleine Lücken in der Dokumentation oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass Sendungen verzögert, angehalten oder vollständig blockiert werden.

Im Folgenden erklären wir, was sich 2026 tatsächlich verändert, warum die Risiken steigen und wie Unternehmen sich darauf vorbereiten sollten.

1. Aktueller Stand zu CBAM – der Start 2026 ist gesetzt, der Anwendungsbereich wächst

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) befindet sich seit 2023 in einer Übergangsphase. Ab dem 1. Januar 2026 beginnt jedoch die definitive Phase, in der nicht nur Emissionsdaten gemeldet, sondern auch CO₂-Zertifikate erworben werden müssen. Dieser Starttermin wurde von der EU bestätigt und steht nicht zur Debatte.

Im Laufe des Jahres 2025 hat die EU einige Vereinfachungen beschlossen, darunter eine Entlastung für kleinere Importeure. Gleichzeitig wird jedoch intensiv über eine Ausweitung des Anwendungsbereichs gesprochen. Derzeit betrifft CBAM vor allem Grundstoffe wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität.

In Brüssel wird jedoch bereits darüber diskutiert, CBAM zukünftig auf zusätzliche Produktgruppen auszuweiten, beispielsweise auf bestimmte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder auf ausgewählte Kunststoffwaren. Solche Erweiterungen sind noch nicht beschlossen, aber die politische und regulatorische Richtung ist klar: Der Geltungsbereich von CBAM wird wachsen, und Unternehmen müssen sich darauf einstellen.

Von zentraler Bedeutung – und oft unterschätzt – ist der nichtpräferenzielle Ursprung der Ware. Dieser entscheidet darüber, ob CBAM überhaupt zur Anwendung kommt. Da das Schweizer Emissionshandelssystem mit dem EU-ETS verknüpft ist, sind Waren mit Schweizer Ursprung von CBAM ausgenommen. Anders verhält es sich bei Waren aus Drittstaaten ohne ETS-Anbindung, etwa China: Hier greift CBAM vollständig, und fehlende Emissionsdaten oder widersprüchliche Ursprungsangaben können unmittelbar zu Verzögerungen oder Blockaden bei der Einfuhr führen.

2. EUDR – hohe Anforderungen, mögliche Verschiebung von Fristen, aber keine Abstriche bei der Zielsetzung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist seit 2023 in Kraft und verfolgt das Ziel, nur noch Waren in die EU einzuführen, die nachweislich nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Betroffen sind unter anderem Holz, Palmöl, Kaffee, Kakao, Soja, Kautschuk und Rinderprodukte – sowie zahlreiche daraus abgeleitete Erzeugnisse.

Die Verordnung verpflichtet Importeure zu einer umfassenden Sorgfaltsprüfung, die weit über klassische Lieferantenerklärungen hinausgeht. Dazu gehören unter anderem die Geolokalisierung der Anbauflächen, Risikoanalysen der gesamten Lieferkette und die Abgabepflicht einer Due-Diligence-Erklärung vor der Einfuhr.

Aufgrund technischer und organisatorischer Herausforderungen diskutieren EU-Rat und Parlament derzeit gezielte Anpassungen. Dazu zählen mögliche Erleichterungen für kleinere Unternehmen sowie eine Verschiebung bestimmter Fristen – möglicherweise um bis zu ein Jahr. Dennoch bleibt festzuhalten: Die Zielsetzung der Verordnung wird nicht infrage gestellt. Wenn die erforderlichen Nachweise fehlen, wird die Ware nicht eingeführt – unabhängig davon, ob die Pflicht formal bereits begann oder in der Umsetzung noch erleichtert wird.

Die EUDR wird eine der strengsten Importregelungen der EU bleiben, und Unternehmen sollten die Vorbereitungen nicht aufgrund möglicher Fristverschiebungen verzögern.

 

3. Neue PEM-Ursprungsregeln – mehr Flexibilität, aber deutlich mehr Komplexität

Mit der Modernisierung der PEM-Ursprungsregeln (Pan-Europa-Mittelmeer-Raum) erhalten Unternehmen erstmals die Möglichkeit, flexiblere und oft wirtschaftlich sinnvollere Ursprungskalkulationen vorzunehmen. Dazu gehören etwa vereinfachte Kumulationsregeln und niedrigere Wertschöpfungsschwellen für manche Produkte.

Diese Modernisierung hat jedoch auch eine zweite Seite: Die parallele Anwendung alter und neuer Regeln führt zu mehr Komplexität, und viele Unternehmen sind heute noch nicht ausreichend auf die Umstellung vorbereitet. Da sich die Ursprungsbeurteilung auf den Warenverkehr und die Abgabenhöhe unmittelbar auswirkt, ist im Jahr 2026 mit einer deutlichen Zunahme von Zollprüfungen zu rechnen.

Wenn Ursprungsnachweise nicht schlüssig oder falsch berechnet sind, wird die Präferenzbehandlung verweigert, und die Sendung kann angehalten werden. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig klären, ob sie auf das neue System umstellen möchten und welche Auswirkungen dies auf Lieferketten, Preisgestaltung und Dokumentation hat.

4. ICS2 – das neue EU-Sicherheits- und Risikosystem lässt kaum Spielraum für Fehler

Das Import Control System 2 (ICS2) ist ein zentrales Element der neuen EU-Grenzkontrolllogik. Es verlangt umfassende elektronische Vorabdaten, die bereits vor dem physischen Grenzübertritt analysiert werden.

Diese Daten müssen vollständig, korrekt und ausreichend präzise sein. Unklare oder zu allgemein formulierte Warenbeschreibungen – z. B. „parts“, „samples“ oder „electronics“ – werden von ICS2 nicht akzeptiert. Ebenso führen fehlerhafte HS-Codes, unvollständige Sicherheitsangaben oder inkonsistente Referenzen dazu, dass eine Sendung automatisch als risikobehaftet eingestuft wird.

Das Ergebnis ist eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit von Kontrollen oder Anhaltungen bereits vor der eigentlichen Zollanmeldung. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Datenqualität durchgehend hoch ist – sowohl beim Versender als auch beim Importeur.

5. Digitalisierung – die EU wird strenger und gleichzeitig weniger tolerant gegenüber manuellen Prozessen

Neben den grossen Regulierungsprojekten findet eine breit angelegte Digitalisierung der Zollprozesse statt. Immer mehr Nachweise werden elektronisch verlangt, und Validierungsmechanismen stellen sicher, dass Daten zueinander passen.

In einer vollständig digitalisierten Kontrollumgebung fallen Inkonsistenzen sofort auf. Was bisher im Einzelfall an der Grenze pragmatisch gelöst wurde, kann 2026 zu einer systematischen Blockade führen, da IT-Systeme Daten automatisch prüfen und Unstimmigkeiten melden.

Unternehmen, die noch stark manuell arbeiten oder Daten mehrfach neu erfassen, werden in diesem Umfeld besonders verwundbar sein.

Fazit: 2026 ist kein Jahr wie jedes andere – es ist ein Stresstest für Zoll-Compliance

Die EU schafft 2026 eine Situation, in der ökologische Anforderungen, Lieferkettenverantwortung, Ursprungskomplexität, digitale Datenqualität und Risikobewertung gleichzeitig wirken.

Das bedeutet:

Jede Lücke, jeder Fehler und jeder unklare Nachweis kann dazu führen, dass eine Lieferung blockiert wird.

Unternehmen sollten deshalb bereits heute:

  • prüfen, welche Waren künftig unter CBAM fallen könnten und ob der Ursprung korrekt dokumentiert ist,

  • Lieferanten verpflichten, Emissions- und Herkunftsdaten bereitzustellen,

  • EUDR-Prozesse implementieren, auch wenn Fristen möglicherweise angepasst werden,

  • Ursprungskalkulationen im Rahmen der PEM-Regeln aktualisieren,

  • ICS2-Datenqualität sicherstellen,

  • und interne Prozesse konsequent digitalisieren.

 

DOUANA® unterstützt Unternehmen dabei, die steigenden Anforderungen zu verstehen und robuste, rechtskonforme Lösungen zu entwickeln – damit Ihre Einfuhren auch 2026 reibungslos funktionieren.

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