Das BAZG aktualisiert den Schweizerischen Zolltarif Tares per 1. April 2026. Wichtigste Neuerung: Haferdrinkpulver wird neu grundsätzlich als Getränkegrundstoff unter Tarifnummer 2106 eingereiht. Dazu kommen Änderungen bei Erläuterungen, Agrarzollansätzen, Mineralölsteuer und Bewilligungspflichten.
Haferdrinkpulver: Neue Einreihung als Getränkegrundstoff (Praxisänderung)
Die Tarifeinreihung von Haferdrinkpulver bzw. Hafermilchpulver hat in letzter Zeit vermehrt zu Problemen geführt. Das gleiche Produkt kann sowohl zur Herstellung eines Getränks als auch für den Küchengebrauch verwendet werden. Neu gilt: Haferdrinkpulver ist ab sofort grundsätzlich als Getränkegrundstoff im Sinne der Nr. 2106 einzureihen (i.d.R. 2106.9024). Ausnahme: Produkte in Aufmachung für den Einzelverkauf, die ausschliesslich für den Küchengebrauch angepriesen werden, fallen nicht unter diese Regelung. Zollbeteiligte mit noch gültigen Tarifauskünften werden vom BAZG direkt informiert.Erläuterungen zum Zolltarif
Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat anlässlich der 76. Sitzung Änderungen an den Erläuterungen beschlossen. Betroffen sind die Erläuterungen in folgenden Kapiteln:- Kapitel 20 — Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen
- Kapitel 21 — Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
- Kapitel 23 — Rückstände der Lebensmittelindustrie, Tierfutter
- Kapitel 29 — Organische chemische Erzeugnisse
- Kapitel 30 — Pharmazeutische Erzeugnisse
- Kapitel 87 — Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge
Neue und geänderte Warentarifierungsentscheide
Vom Ausschuss für das Harmonisierte System anlässlich der 76. Sitzung getroffene neue oder geänderte Entscheide sowie neue schweizerische Entscheide. Details sind in der Aktualisierungsmeldung vom 1. April 2026 aufgeführt.Geänderte Agrarzollansätze
Änderung der Agrareinfuhrverordnung AEV (SR 916.01) betrifft Anhang 2:- Zollansätze der Marktordnungen Saatgetreide, Futtermittel, Ölsaaten
- Zollansätze von Waren, bei deren Verarbeitung Futtermittel anfallen
- Zollansätze von Grobgetreide zur menschlichen Ernährung
Mineralölsteuer und CO₂-Verordnung
Aktualisierung im Zusammenhang mit dem Mineralölsteuergesetz (SR 641.61), der Mineralölsteuerverordnung (SR 641.611) und der CO₂-Verordnung (SR 641.711, Anhang 11):- Neue oder geänderte Steuerungselemente (Einfuhr)
- Neue oder geänderte Zusatzabgabenschlüssel
- Neue oder geänderte Bewilligungspflichten
Weitere Änderungen
- Kulturgut: Neue Zuweisungen (Ausfuhr) des Restriction Code 802 «BAK — Kulturgut»
- Pflanzenschutzmittel: Neuer nicht-zollrechtlicher Erlass «BLV — Pflanzenschutzmittel Einfuhr» bei den Tarifnummern 3808.5200, 3808.5900, 3808.6100, 3808.6200, 3808.6900, 3808.9100, 3808.9200, 3808.9300 und 3808.9900
- Arzneimittel: Aufhebung der Ausfuhr-Bewilligungspflicht für Arzneimittel für klinische Versuche «SMC-KlinV»
- Zollpräferenzen: Änderungen betreffend der Zollpräferenzenverordnung (SR 632.911, AS 2025 251)
- Fahrzeugkontrollen: Veranlagungskontrolle für Strassen-, Wasser- und Luftfahrzeuge
- Anpassungen in diversen Bemerkungen zum Zolltarif
- Redaktionelle Anpassungen
Quellen und weiterführende Links
- BAZG — Tares Aktualisierung auf den 1. April 2026 (Fachmeldung)
- Tares — Online-Zolltarif (Abfrage)
- BAZG — Einleitung zum Zolltarif Tares
- BAZG — Publikationen zum Zolltarif (Generaltarif, Handbuch)