Das CBP Base Metals Center of Excellence hat am 15. Januar 2026 seine Guidance zur Zollwertbestimmung unter Section 232 aktualisiert. Die Klarstellungen betreffen Stahl, Aluminium, Kupfer und Eisen — und haben erhebliche operative Auswirkungen für Importeure und Exporteure.
Die zentrale Botschaft: Wer den deklarierten Wert kreativ reduzieren will, stösst auf enge Grenzen.
Produkte aus 100 % Stahl oder Aluminium
Bei Waren, die vollständig aus Stahl oder Aluminium bestehen, ist die Lage eindeutig: Die Section-232-Abgabe wird auf den gesamten Importwert erhoben. Fertigungskosten, Arbeit, Margen, Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen — alles bleibt Teil der Bemessungsgrundlage. Ein Herausrechnen von Produktionskosten ist ausdrücklich nicht zulässig.Produkte mit gemischten Materialien
Bei Produkten, die neben Stahl oder Aluminium auch andere Materialien enthalten, erlaubt CBP eine Aufteilung. Die Abgabe kann dann nur auf den Metallanteil angewendet werden — allerdings unter strengen Bedingungen:| Was abgezogen werden darf | Was NICHT abgezogen werden darf |
|---|---|
| Materialkosten nicht-metallischer Komponenten | Fertigungskosten (auch anteilig) |
| Nachweisbare Kosten anderer Werkstoffe | Arbeitskosten und Bearbeitungsaufwand |
| Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen | |
| Gemeinkosten und Gewinnmargen |
Unvollständige Daten = voller Zoll
Kann der Metallanteil nicht schlüssig nachgewiesen werden, erhebt CBP die Abgabe auf den gesamten Warenwert. Das Risiko liegt vollständig beim Importeur.US-Ursprung schützt nicht
Auch wenn ein Teil des Metalls US-amerikanischen Ursprungs ist, wird die Abgabe auf das Herkunftsland des Endprodukts berechnet. Eine anteilige Befreiung für den US-Metallanteil gibt es nicht — es gilt eine Alles-oder-Nichts-Logik.Sonderfälle: Verpackung und neue Güter
- Metallverpackungen: Bei Produkten wie Getränkedosen betrifft die Abgabe den Metallbehälter, nicht den Inhalt. Der Metallanteil der Verpackung muss separat bewertet werden.
- Kupfer und Eisen: Die gleiche Berechnungslogik gilt. Für Eisen bestehen seit 2025 neue regulatorische Unterscheidungen gegenüber Stahl.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die aktualisierte Guidance macht deutlich: Section 232 ist nicht mehr nur eine Zollfrage, sondern verlangt eine tiefgreifende Verzahnung von Zollabteilung und Buchhaltung. Importeure sollten sicherstellen, dass sie über Folgendes verfügen:- Vollständige Kostenaufstellung pro Produkt und Materialkomponente
- Nachvollziehbare und konsistente Zuteilungsmethodik
- Verteidigungsfähige Dokumentation für CBP-Prüfungen