Der Bundesrat hat am 20. März 2026 entschieden: Kriegsmaterial darf bis auf Weiteres nicht mehr an die am Iran-Konflikt beteiligten Staaten exportiert werden. Betroffen sind insbesondere die USA, Israel und der Iran.
Was wurde beschlossen?
Die Schweiz beruft sich auf ihre Neutralitätspflicht. Konkret bedeutet das:- USA: Seit der Eskalation am 28. Februar 2026 werden keine neuen Bewilligungen für Kriegsmaterialexporte mehr erteilt. Bestehende Bewilligungen wurden geprüft — sie haben aktuell keine Kriegsrelevanz und bleiben vorerst gültig.
- Israel: Definitive Kriegsmaterialexporte werden schon seit Jahren nicht mehr bewilligt.
- Iran: Ebenfalls seit Jahren keine Bewilligungen.
Auch Dual-Use-Güter betroffen
Neben Kriegsmaterial werden auch folgende Exporte laufend überprüft:- Dual-Use-Güter und besondere militärische Güter (Güterkontrollgesetz)
- Nicht-kontrollierte Güter, die von Iran-Sanktionen betroffen sind
Was heisst das für Schweizer Exporteure?
| Güterart | USA | Israel | Iran |
|---|---|---|---|
| Kriegsmaterial | Keine neuen Bewilligungen | Seit Jahren gesperrt | Seit Jahren gesperrt |
| Dual-Use-Güter | Laufende Überprüfung | Restriktive Praxis | Sanktionen |
| Bestehende Bewilligungen | Gültig, wenn nicht kriegsrelevant | — | — |