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Inhalt, Mechanik und rechtliche Einordnung der neuen Massnahmen

 

Am 2. April 2026 hat die US-Regierung unter Präsident Donald J. Trump weitreichende handelspolitische Maßnahmen im Pharmasektor beschlossen. Im Zentrum steht die Einführung von Zöllen auf Arzneimittel mit Patentschutz sowie auf damit verbundene pharmazeutische Wirkstoffe und Vorprodukte.

Die Massnahmen wurden auf Grundlage von Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 erlassen und werden mit der Wahrung der nationalen Sicherheit sowie der Stärkung der inländischen Lieferketten begründet. 

Anwendungsbereich der Zölle

Die neuen Zölle betreffen:

  • Arzneimittel mit Patentschutz oder regulatorischer Exklusivität

  • pharmazeutische Wirkstoffe (Active Pharmaceutical Ingredients, API)

  • zugehörige pharmazeutische Bestandteile

Nicht erfasst sind derzeit:

  • Generika und Biosimilars (mit geplanter Neubewertung nach einem Jahr) 

Grundsatz: 100 % Zollsatz

Kern der Massnahme ist ein ad valorem Zollsatz von 100 % auf die betroffenen Produkte. Dieser gilt als Standardtarif für Importe, sofern keine Ausnahmeregelungen oder Reduktionen greifen. Die Einführung erfolgt zeitlich gestaffelt:

  • 120 Tage nach Erlass für grössere Unternehmen

  • 180 Tage nach Erlass für kleinere Unternehmen 

Differenzierte Zollstruktur (Ausnahmen und Reduktionen)

Die Regelung enthält ein komplexes System abgestufter Zollsätze, abhängig von unternehmens- und länderspezifischen Kriterien.

a) 0 % Zoll (vollständige Ausnahme)

Ein Zollsatz von 0 % gilt für Unternehmen, die:

  • Preisvereinbarungen (Most Favored Nation, MFN) mit dem US-Gesundheitsministerium (HHS) abschließen

  • sowie Onshoring-Vereinbarungen mit dem Handelsministerium eingehen

Diese Befreiung ist zeitlich begrenzt bis zum 20. Januar 2029. 

 

b) 20 % Zoll (Teil-Compliance)

Ein reduzierter Zollsatz von 20 % gilt für Unternehmen, die:

  • Produktionsverlagerungen (Onshoring) zugesagt haben

  • jedoch keine vollständigen Preisvereinbarungen getroffen haben

Dieser Satz kann perspektivisch wieder auf 100 % ansteigen. 

 

c) Länderbezogene Sonderregelungen

Für bestimmte Handelspartner gelten abweichende Zollsätze:

    • Europäischer Union

    • Japan

    • Republik Korea

    • Schweiz und Liechtenstein 

      15 % Zoll für Produkte aus:

  • Vereinigtes Königreich:

    • zunächst 10 %, mit Perspektive auf 0 % im Rahmen eines bilateralen Abkommens 

Ausnahmen für bestimmte Produktkategorien

Vollständig von den Zöllen ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status

  • Zell- und Gentherapien

  • Plasmabasierte Therapien

  • nuklearmedizinische Produkte

  • Tierarzneimittel

  • weitere spezialisierte Arzneimittel, sofern:

    • ein Handelsabkommen besteht oder

    • ein dringender Bedarf für die öffentliche Gesundheit vorliegt 

     

Zielsetzung der Massnahme und rechtliche Einordnung 

Die US-Regierung verfolgt mit dieser Massnahme mehrere strategische Ziele:

  • Reduktion der Abhängigkeit von Importen im Pharmabereich

  • Stärkung der inländischen Produktion und Lieferketten

  • Druck auf internationale Preisgestaltung durch MFN-Mechanismen

  • Einordnung pharmazeutischer Lieferketten als sicherheitsrelevant

Die Massnahme ist damit ausdrücklich nicht nur handelspolitisch, sondern auch industrie- und sicherheitspolitisch motiviert.  Die Zölle wurden unter Section 232 des Trade Expansion Act erlassen. Diese Norm erlaubt es der US-Regierung, Importbeschränkungen zu verhängen, wenn Importe die nationale Sicherheit beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Die Regierung hat festgestellt, dass pharmazeutische Produkte und Wirkstoffe in relevanten Mengen importiert werden und dadurch eine strategische Abhängigkeit entsteht. Die neuen US-Zölle auf Arzneimittel mit Patentschutz oder regulatorischer Exklusivität stellen eine grundlegende Neuausrichtung der Handelspolitik im Pharmasektor dar.

Kennzeichnend ist:

  • ein hoher Basistarif von 100 %

  • ein stark konditioniertes Ausnahmesystem

  • sowie eine klare Verknüpfung von Marktzugang, Preisgestaltung und Produktionsstandort

 

Damit wird der Zugang zum US-Markt künftig nicht mehr primär über Handelsregeln, sondern über industriepolitische Bedingungen gesteuert.

🔗 Quelle (Originaldokument)

https://www.whitehouse.gov/fact-sheets/2026/04/fact-sheet-president-donald-j-trump-bolsters-national-security-and-strengthens-u-s-supply-chains-by-imposing-tariffs-on-patented-pharmaceutical-products/#:~:text=Generic%20pharmaceuticals:%20Generic%20pharmaceutical%20products,be%20reassessed%20in%20one%20year

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