Exportkontrolle Schweiz – Douana® Lehrgang Trade Compliance
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In den letzten Wochen hat das zuständige US‑Gericht seine Anordnung zu den IEEPA‑Zöllen präzisiert. Für Importeure ist entscheidend: Der Kreis der Erstattungen wird deutlich größer – und die Verantwortung liegt nun stärker bei der US‑Zollverwaltung (CBP), nicht mehr beim einzelnen Unternehmen.

Was hat sich geändert?

Bisher sind wir davon ausgegangen, dass Rückerstattungen vor allem über individuelle „Reviews“ laufen, also über gezielte Überprüfungen und Anträge pro Fall. Nun hat das Gericht klargestellt:
  • Auch bereits abgeschlossene Einfuhren (final liquidated) mit IEEPA‑Zöllen müssen von der Zollverwaltung nochmals geöffnet und korrigiert werden. Es geht nicht mehr nur um „offene“ oder noch nicht endgültig geprüfte Vorgänge, sondern um den gesamten Bestand betroffener Einfuhren. Die Zollbehörde muss von sich aus tätig werden (ex officio), also aktiv Einfuhren identifizieren, neu abrechnen und die zu viel gezahlten IEEPA‑Zölle für eine spätere Rückerstattung vormerken.
Kurz gesagt: Der Umfang der Rückerstattungen wird breiter, und der Prozess wird stärker automatisiert über die Behörden abgewickelt, statt über Einzelanträge.

Was bedeutet das für US-Importeure?

Für viele Unternehmen ist das eine Entlastung:
Die US‑Zollverwaltung entwickelt aktuell ein eigenes Online‑Portal (CAPE), über das die Erstattungen der IEEPA‑Zölle technisch abgewickelt werden sollen.
Das Ziel ist, dass betroffene Einfuhren systematisch erfasst und die Rückerstattungen weitgehend automatisch berechnet werden. Die Verpflichtung, jede einzelne Einfuhr proaktiv zur Rückerstattung anzumelden, tritt in den Hintergrund. Im Vordergrund steht nun die Kontrolle, ob die automatischen Korrekturen der Behörde vollständig und korrekt sind. Wichtig: Die Anordnung zur sofortigen Auszahlung der Rückerstattungen ist vorläufig noch ausgesetzt. Das heißt: Die rechtliche Grundlage steht, aber die praktische Umsetzung hängt vom Start des neuen Systems ab. Rückzahlungen werden also kommen, aber nicht über Nacht.

Braucht es noch „Reviews“ oder Proteste?

Trotz der neuen Automatik bleiben Ihre Rechte auf Überprüfung erhalten:
  • Wenn Sie feststellen, dass bestimmte Einfuhren gar nicht oder falsch berücksichtigt wurden, können weiterhin gezielte Rechtsmittel (Proteste/Reviews) eingesetzt werden.
Diese werden sich künftig weniger gegen die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der IEEPA‑Zölle richten (die ist inzwischen gerichtlich geklärt), sondern gegen Fehler in der technischen Umsetzung: fehlende Einträge, falsche Beträge oder nicht berücksichtigte Zinsen.
In der Praxis verschiebt sich der Schwerpunkt also: von „Wir müssen aktiv für jede Rückerstattung kämpfen“ hin zu „Wir überwachen, ob die automatische Rückerstattung vollständig und korrekt läuft – und greifen nur bei Abweichungen ein“.

Was wir für Sie tun

Wir passen unsere bisherige Strategie entsprechend an:
  • Bisher angekündigte, breit angelegte Reviews werden wir auf die Fälle konzentrieren, in denen Fristen kritisch sind oder besondere Risiken bestehen. Parallel beobachten wir die Einführung des neuen CAPE‑Portals und die ersten Rückerstattungswellen sehr genau. Unser Fokus liegt darauf sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Rückerstattungen vollständig und mit möglichst wenig administrativem Aufwand erhalten.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre betroffenen Einfuhren und erarbeiten eine Übersicht: Welche Einträge sollten automatisch korrigiert werden – und wo empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung durch gezielte Schritte? Quelle: https://www.jdsupra.com/legalnews/cbp-reports-continued-progress-on-ace-7339749/ Sobald CBP die CAPE‑Infos direkt auf cbp.gov oder im Federal Register publiziert, informieren wir -aktuell läuft die „offizielle“ Kommunikation faktisch über die beim Gericht eingereichten CBP‑Statusberichte.
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