Exportkontrolle Schweiz – Douana® Lehrgang Trade Compliance
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Eine Entscheidung des U.S. Court of International Trade (CIT) verändert die Lage für sämtliche Importeure, die unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Zusatzzölle bezahlt haben. Der Entscheid folgt auf das Supreme-Court-Urteil vom 20. Februar 2026, das diese Zölle als unzulässig eingestuft hatte. Für Schweizer Unternehmen mit US-Geschäft bedeutet dies: Rückerstattungen sind grundsätzlich möglich — aber der Weg dorthin ist anspruchsvoller als erwartet.

Zuerst das Positive: Nicht nur Kläger profitieren

Das CIT spricht ausdrücklich von «all importers of record whose entries were subject to IEEPA duties». Damit ist die Entlastung nicht auf die Kläger im Ausgangsverfahren (Atmus Filtration, Inc. v. United States) beschränkt — sie steht grundsätzlich allen betroffenen Importeuren offen. Konkret: Auch Unternehmen, die keine eigene Klage eingereicht haben, können profitieren — vorausgesetzt, ihre Einträge sind entweder noch nicht liquidiert, oder zwar liquidiert, aber noch nicht endgültig abgeschlossen, oder es wurde fristgerecht Protest eingelegt. Das CIT hat U.S. Customs and Border Protection (CBP) angewiesen:
Status des Eintrags Anordnung des CIT
Unliquidiert Liquidation ohne IEEPA-Zölle durchführen
Liquidiert, aber nicht endgültig Reliquidation (Neuberechnung und Rückerstattung)
Endgültig liquidiert Offen — weitere gerichtliche oder administrative Schritte möglich
Die entscheidende Frage für jeden Importeur ist daher: In welchem Liquidationsstatus befinden sich die eigenen Einträge? Diese Analyse sollte so früh wie möglich erfolgen.

CAPE: Das neue System für automatisierte Rückerstattungen

CBP entwickelt ein neues, auf ACE basierendes System mit der Bezeichnung Consolidated Administration and Processing of Entries (CAPE), um die Rückerstattungen zentral und automatisiert abzuwickeln. Das System besteht aus mehreren Komponenten:
Komponente Funktion Status
Claim-Portal (webbasiert) Importeure/Broker reichen CSV-Dateien mit Eintragsnummern ein Weitgehend fertiggestellt
Automatisierte Validierung ACE/CAPE prüft eingereichte Listen und gleicht Daten ab In Entwicklung
Review- und Liquidationsmodul Vertiefte Prüfung ausgewählter Einträge vor Rückerstattung (Manual Review) Noch in Arbeit
Konsolidierung und Auszahlung Gebündelte Rückzahlung ausschliesslich elektronisch via ACH In Vorbereitung
Importeure laden CSV-Dateien mit den betreffenden Eintragsnummern hoch. CAPE validiert die Listen, führt Massen-Neuberechnungen durch — das heisst, IEEPA-Komponenten werden entfernt und verbleibende Zölle sowie Zinsen werden neu berechnet — und löst anschliessend die (Re-)Liquidation aus. Wichtig: Unternehmen sollten vorab sicherstellen, dass sie in ACE für elektronische Rückerstattungen (ACH Refund) eingerichtet sind, da CBP Auszahlungen ausschliesslich auf diesem Weg plant. Ebenfalls zu beachten: Die Liquidation von IEEPA-belasteten Einträgen ist trotz CAPE nicht generell ausgesetzt. Protestfristen müssen weiterhin eingehalten werden.

Zentral jedoch: Manual Review als Compliance-Prüfung

CBP hat gegenüber dem CIT ausdrücklich erklärt, die Zeitspanne zwischen Annahme einer CAPE-Deklaration und der (Re-)Liquidation für «manual review» einzelner Einträge zu nutzen. Das Review-Modul des CAPE-Systems ist gezielt darauf ausgelegt, bestimmte Einträge einer vertieften Prüfung zu unterziehen, bevor eine Rückerstattung freigegeben wird. Wer einen Refund-Antrag stellt, öffnet damit seine Eintragsdaten bewusst für eine behördliche (Nach-)Betrachtung. CBP dürfte dabei risikobasierte Kriterien einsetzen:
Prüfkriterium Worauf CBP achten dürfte
Wertansätze Verrechnungspreise, Assists, Lizenzgebühren, ungewöhnliche Preisgestaltungen
Tarifierung Kritische Warengruppen, abweichende Gutachten, interne Zweifel
Ursprungsangaben Konsistenz zwischen Zollerklärung und Lieferantennachweisen
Kumulation von Regimen Einträge mit IEEPA plus AD/CVD, Section 301 oder anderen Zusatzzöllen
Bei zig Millionen betroffenen Einträgen und dreistelligen Milliardenbeträgen an IEEPA-Zöllen ist nicht davon auszugehen, dass alle Claims ohne vertiefte Prüfung durchlaufen. Vielmehr zeichnet sich ein strukturiertes, IT-gestütztes Compliance-Screening ab.

Vorbereitung: Fünf Handlungsfelder für Importeure

1. Bestandsaufnahme

Identifikation sämtlicher Einträge mit IEEPA-Komponenten durch HTS-basierte Filterung und Abgleich mit internen ERP-Daten und ACE-Reports. Jeder Eintrag muss einem Status zugeordnet werden: unliquidiert, liquidiert-nicht-final oder final liquidated. Protest-Historie und laufende Fristen sind zu prüfen.

2. Materielle Plausibilitätsprüfung

Überprüfung von Wertansätzen, Tarifierung und Ursprungsangaben in den betroffenen Zeiträumen. Besonderes Augenmerk verdienen Einträge, bei denen neben IEEPA weitere sensible Zollregime auf derselben Position angesetzt wurden — diese geraten bei einem Review automatisch mit in den Fokus.

3. Datenqualität sicherstellen

Die in CAPE einfliessenden ACE-Daten sollten mit internen Systemen abgeglichen werden: Vollständigkeit, Dubletten, formale Konsistenz von Eintragsnummern, Beträgen und Einheiten. Relevante Dokumente — Rechnungen, Verträge, Klassifikationsgutachten, Ursprungsnachweise — müssen auffindbar und vollständig sein.

4. Administrative Voraussetzungen

ACH-Refund-Registrierung in ACE einrichten. Die Entwicklung von CAPE (Zeitplan, CSV-Spezifikationen, CBP-Guidance) laufend beobachten und interne Prozesse an die finalen Vorgaben anpassen.

5. Rechtsprechung beobachten

Die aktuelle CIT-Entscheidung steht grundsätzlich zugunsten der Importeure — kann aber im Instanzenzug (Federal Circuit, Supreme Court) verändert werden.

Fazit

Die IEEPA-Entwicklung ist aus Compliance-Sicht zweigleisig zu verstehen: Einerseits eröffnet das CIT-Urteil eine breite Rückerstattungsmöglichkeit für alle betroffenen Importeure mit noch nicht endgültig liquidierten Einträgen. Andererseits nutzt CBP das CAPE-System gezielt als Prüfungsfenster. IEEPA-Rückerstattungen sind kein reines Technikthema. Sie sind ein gestaltbares Compliance-Projekt, in dem sich finanzielle Entlastung und professionelle Risikobegrenzung verbinden lassen — vorausgesetzt, die betreffenden Einträge werden fachlich aufbereitet und dokumentiert, bevor der Antrag eingereicht wird.
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