Wir werden oft von Privatpersonen angefragt, wie ein Auto aus dem Ausland importiert werden kann. Die Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz erfordert sorgfältige Planung und Kenntnis der geltenden Vorschriften. Von der Zollanmeldung über die Entrichtung verschiedener Abgaben bis hin zur Verkehrszulassung - der Prozess umfasst mehrere Schritte und kann für Privatpersonen komplex erscheinen. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle wichtigen Aspekte des Fahrzeugimports und hilft Ihnen, Fallstricke zu vermeiden und Ihr Fahrzeug erfolgreich in die Schweiz zu bringen.
Alles was Sie über die Einfuhr, Verzollung und Zulassung von Fahrzeugen in der Schweiz wissen müssen
Fahrzeugimport in die Schweiz: Schritt für Schritt-Anleitung 2025
Fahrzeugimport in die Schweiz: Leitfaden 2025
Voraussetzungen für den Fahrzeugimport
Zulassungsvoraussetzungen
Wir werden oft von Privatpersonen angefragt, wie ein Auto aus dem Ausland importiert werden kann. Bitte nehmen Sie zu Kenntniss, dass wir keine Privatpersonen beraten, Ihnen aber hier die wichtigsten Eckdaten zusammengetragen haben. Bei Fragen als Privatperson wenden Sie sich bitte direkt an das BAZG. Bevor Sie ein Fahrzeug in die Schweiz importieren können, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen sind entscheidend für einen reibungslosen Import und die spätere Zulassung des Fahrzeugs im Schweizer Strassenverkehr.Ein wesentliches Kriterium für die Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz ist, dass es bereits in einem EU- oder EFTA-Land zugelassen war. Diese Voraussetzung stellt sicher, dass das Fahrzeug bereits grundlegende europäische Standards erfüllt und erleichtert den Zulassungsprozess in der Schweiz.Die Zulassung in der Schweiz folgt einem mehrstufigen Verfahren, das mit der Zollanmeldung beginnt und mit der technischen Prüfung bei der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle (MFK) endet.
COC & Technische Anforderungen
- Emissionsnormen: Strenge Umweltvorschriften, ab 2025 neue CO2-Emissionsvorschriften für verschiedene Fahrzeugkategorien.
- Beleuchtung: Die Beleuchtungsanlage muss den Schweizer Vorschriften entsprechen.
- Sicherheitsausstattung: Ab 2025 Unfalldatenschreiber und neue Fahrassistenzsysteme verpflichtend.
Der Zollprozess im Detail
Vorbereitung und Ablauf
Vor dem Grenzübertritt sollten alle erforderlichen Dokumente (Rechnung, Fahrzeugausweis, Identitätsnachweis, COC, e-dec Anmeldung) bereitliegen. Die Einfuhrzollanmeldung kann über das e-dec Web-Portal oder durch eine Zollagentur erfolgen.Bei der Einreise muss das Fahrzeug an einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle angemeldet werden. Die Zollbeamten prüfen die Identität des Fahrzeugs und die Dokumente.Die Abgaben (Mehrwertsteuer, Automobilsteuer, ggf. weitere Gebühren) werden direkt vor Ort bezahlt. Nach der Verzollung erhalten Sie einen Verzollungsnachweis (CHF 20.-), der für die spätere Zulassung unerlässlich ist. Zollwert: Grundlage ist der Kaufpreis inkl. eventueller Eintauschfahrzeuge, umgerechnet zum aktuellen Devisenkurs des BAZG.
Abgaben und Steuern beim Fahrzeugimport
Automobilsteuer & Mehrwertsteuer
- Automobilsteuer: 4% des Fahrzeugwerts, fällig bei der Verzollung (gilt für PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 1,6 t).
- Mehrwertsteuer (MWST): 8,1% auf Kaufpreis, Eintauschwert, Transportkosten, bereits erhobene Abgaben.
Der Kaufpreis kann vom BAZG anhand Mittelwerten definiert werden, auch wenn Sie einen Kaufbeleg vorlegen. Es wird immer geprüft, ob der Wert realistisch ist. Bei Geschenken oder fehlendem Kaufpreis wird die MWST per se auf Basis des Marktwerts berechnet.Werte in Fremdwährung werden nach den offiziellen Devisenkursen des BAZG umgerechnet.
CO2-Sanktionen & Emissionsvorschriften
Vor Erstzulassung muss das Fahrzeug bezüglich CO2-Emissionen bescheinigt werden. Bei Überschreitung der Zielvorgabe fällt eine Sanktion an, die nachträglich durch das BFE erhoben wird. Ab 2025 gelten neue Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge. Ausnahmen: Fahrzeuge, die vor mehr als 12 Monaten (bzw. 6 Monaten und über 5000 km) im Ausland zugelassen wurden.Gesamtkosten berechnen
- Kaufpreis
- Transportkosten
- Automobilsteuer
- Mehrwertsteuer
- Verzollungsgebühren
- CO2-Sanktionen
- Technische Prüfung & Zulassung
- Gebühren für Dienstleister
Technische Prüfung und Verkehrszulassung
Anmeldung & Prüfung
Nach der Verzollung Anmeldung bei der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle (MFK) mit allen erforderlichen Dokumenten. Termin für technische Prüfung wird vereinbart.- Prüfung von Identifikation, Beleuchtung, Bremsen, Lenkung, Abgas, Fahrwerk, Reifen, Karosserie und Sicherheitsausrüstung.
- Ab 2025: Prüfung auf Unfalldatenschreiber und Fahrassistenzsysteme.
Bei bestandener Prüfung Zulassung und Schweizer Kontrollschilder. Bei Mängeln Frist zur Nachbesserung.
Typengenehmigung & Anpassungen
Typengenehmigung kann durch Schweizer Nummer, COC oder Gutachten nachgewiesen werden. Fahrzeuge ohne COC oder aus Nicht-EU-Ländern benötigen Einzelabnahme. Notwendige Anpassungen: Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Abgasanlage, Tachometer (km/h).Oldtimer & Spezialfahrzeuge
Erleichterte Bedingungen für Oldtimer (älter als 30 Jahre) und Spezialfahrzeuge, aber grundlegende Sicherheitsstandards müssen erfüllt sein.Neue Regelungen ab 2025
Erweiterte Sicherheit & Umwelt
- Ab 2025 Pflicht: Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Aufmerksamkeitsassistent, Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent, Unfalldatenschreiber.
- Verschärfte CO2-Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge.
- Digitalisierung des Veranlagungsnachweises (Stadi-System ab 3.12.2024).
Praktische Tipps für einen erfolgreichen Fahrzeugimport
Vorbereitung & Planung
- Vorab klären, ob das Fahrzeug den Schweizer Vorschriften entspricht.
- Gesamtkosten kalkulieren und mit Schweizer Preisen vergleichen.
- Verzollung selbst durchführen oder Fachmann beauftragen.
- Optimale Zeit und Route für Import wählen.
Besondere Herausforderungen & Unterstützung
- Oldtimer, Elektrofahrzeuge, Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern: spezielle Vorschriften beachten.
- Leasing- oder finanzierte Fahrzeuge: Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
- Professionelle Unterstützung durch Zollagenturen, Importeure, Werkstätten oder Juristen kann hilfreich sein.
Wirtschaftliche Überlegungen zum Fahrzeugimport
Kostenvergleich & Szenarien
- Alle Kosten (Anschaffung, Transport, Abgaben, Anpassungen, Zulassung, CO2-Sanktionen) mit Schweizer Marktpreisen vergleichen.
- Neuwagenimport kann lohnen, bei Gebrauchtwagen und Oldtimern ist der Preisvorteil oft geringer.
Fahrzeuge mit vollständiger Schweizer Historie erzielen meist höhere Wiederverkaufspreise.
Steuern, Risiken & Absicherung
- MWST für Unternehmen als Vorsteuer abziehbar.
- Risiken: Technische Mängel, Zulassungsprobleme, Währungsrisiken, Garantiefragen.
- Absicherung: Technische Prüfung vor Kauf, detaillierter Vertrag, Währungsabsicherung, Garantiebedingungen prüfen.
Fahrzeugüberführung und Versicherungsschutz
Überführungsoptionen & Versicherung
- Überführung auf eigener Achse mit befristeten Kontrollschildern, professioneller Transport oder Händlerkennzeichen.
- Versicherungsschutz während Überführung sicherstellen (Haftpflicht, ggf. Kasko, Transportversicherung).
Für die Zulassung in der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Abschluss vor MFK-Anmeldung empfohlen.Besonderheiten: Vorübergehende Einfuhr (Form 15.30), Probefahrten, Grenzgänger-Regelungen beachten, Übersiedlungsgut, Diplomaten. Gerne beraten wir Firmen bei Anforderungen in diesem Bereich.
Praktische Tipps
- Route und Zollstellen planen, Dokumente griffbereit halten.
- Bei Fragen direkt mit Zollbehörden kommunizieren.
Rechtliche Aspekte und Besonderheiten
Rechtliche Grundlagen & Garantie
- Zollgesetz, SVG, VRV, VTS, CO2-Gesetz, Mehrwertsteuergesetz regeln den Import.
- Herstellergarantie und Gewährleistung vorab klären, insbesondere bei Privatimporten.
Ab 2025 zusätzliche Anforderungen an Sicherheit und Umwelt zu beachten.
Besondere Konstellationen & Konsequenzen
- Leasing/finanzierte Fahrzeuge: Zustimmung des Eigentümers notwendig.
- Umzugsgut, diplomatische Fahrzeuge: Sonderregelungen.
- Verstösse: Falschdeklaration, Betrieb nicht zugelassener Fahrzeuge, Missachtung CO2-Vorschriften führen zu Sanktionen.
- Vereinfachungen bei Übersiedlungsgut.
Erfolgreiche Fahrzeugüberführung durch gute Vorbereitung
Der Import eines Fahrzeugs in die Schweiz ist mit einigen bürokratischen Hürden verbunden, die jedoch mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen sind. Besonders wichtig ist die frühzeitige Beschaffung aller notwendigen Dokumente sowie die Beachtung der technischen Vorschriften. Durch die neuen CO2-Vorschriften und Assistenzsysteme ab 2025 werden zudem umweltfreundlichere und sicherere Fahrzeuge gefördert. Mit diesem Leitfaden sind Sie bestens für Ihren Fahrzeugimport gerüstet.