Ab August 2026 gelten in der gesamten EU einheitliche Verpackungsvorschriften durch die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Diese ersetzen nationale Unterschiede und fordern Recycelbarkeit, minimale Schadstoffe und erweiterte Produzentenverantwortung. Schweizer Exporteure müssen sich anpassen, um Zollprobleme zu vermeiden.
Harmonisierte Regeln der PPWR ab August 2026 – Wichtige Änderungen, Länderunterschiede und praktische Hinweise für den Export aus der Schweiz in die EU
EU-Verpackungsvorschriften 2026: Unterschiede zwischen Ländern und Tipps für Schweizer Exporteure
 

PPWR im Überblick

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), offiziell Verordnung (EU) 2025/40, tritt am 12. August 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie zur Verpackung und Verpackungsabfällen.
Details zur GeltungIm Gegensatz zur alten Richtlinie, die nationale Umsetzungen erlaubte, gilt die PPWR direkt in allen 27 EU-Staaten ohne Transpositionsfristen. Sie deckt alle Verpackungen ab, die auf dem EU-Markt platziert werden, einschliesslich importierter Güter, und betrifft Hersteller, Importeure und Händler gleichermassen.
Ziel ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen um 15 Prozent bis 2040, Förderung der Kreislaufwirtschaft und Harmonisierung von Anforderungen. Ab 2030 muss alle Verpackung recycelbar oder wiederverwendbar sein. Die Verordnung umfasst Designvorgaben, Materialbeschränkungen, Etikettierungsregeln und erweiterte Produzentenverantwortung (EPR). Frühe Fristen wie das Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen starten bereits 2026.
Für Schweizer Exporteure bedeutet dies: Produkte müssen EU-weit konform sein, unabhängig vom Zielland. Vorbereitungen wie Anpassung von Lieferketten sind essenziell, da Zollkontrollen strenger werden.

Zeitlicher Fahrplan der PPWR

Datum Massnahme
Februar 2025 Inkrafttreten der Verordnung
August 2026 Minimierung problematischer Stoffe, PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackung, erste Recycelquoten
Dezember 2026 Bericht zu Schadstoffen, Methode für recycelte Inhalte
2030 Alle Verpackungen recycelbar
2035 Skalierbare Recycelbarkeit
 

Einheitliche Anforderungen an Recycelbarkeit und Materialien

Ein Kernstück der PPWR ist die Design-for-Recycling-Pflicht: Bis 2030 müssen Verpackungen so konzipiert sein, dass sie in industriellen Anlagen recycelbar sind. Kriterien werden in Folgegesetzen festgelegt, mit Ausnahmen für medizinische Produkte. Plastikverpackungen erhalten Mindestquoten recycelter Inhalte, berechnet nach standardisierter Methode ab Ende 2026.
SchadstoffregulierungSchadstoffe wie PFAS sind in Lebensmittelkontaktverpackungen ab August 2026 verboten, sofern der Fluoranteil 50 mg/kg überschreitet. Schwermetalle, BPA und andere problematische Stoffe müssen minimiert werden; Etikettierungspflichten folgen 2028. Hersteller benötigen technische Dokumentationen zur Nachweisbarkeit.
Wiederverwendungsziele starten mit 40 Prozent Volumenanteil für bestimmte Branchen, ergänzt durch Minimierung von Leerräumen. Schweizer Firmen, die Plastik oder Papier exportieren, prüfen Lieferanten auf Konformität, um Bussgelder zu vermeiden. Übergangsfristen erlauben schrittweise Anpassung, doch frühe Tests empfehlen sich.

Auswirkungen auf Branchen

  • Lebensmittel: Strenge PFAS-Regeln.
  • Medizin: Ausnahmen, aber Etikettierung.
  • Industrie: Recycelquoten priorisieren.

Etikettierung und Nachverfolgbarkeitspflichten

Harmonisierte Etiketten sind Pflicht: Verpackungen müssen Materialzusammensetzung, Sortier- und Recyclinganweisungen sowie Wiederverwendungsinfo angeben. QR-Codes für digitale Nachverfolgung unterstützen Verbraucher und Behörden. Falsche Umweltclaims werden sanktioniert. Importeure erstellen Konformitätserklärungen und registrieren sich in EU-Datenbanken. Dies schafft Transparenz über den gesamten Lebenszyklus. Für Schweizer Exporteure: Etiketten in der Ziellandsprache plus EU-Standard, um Verzögerungen zu verhindern. Die EPR erweitert Verantwortung: Produzenten finanzieren Sammlung und Recycling. Kosten steigen, aber Innovationen wie leichtere Designs amortisieren sich langfristig.

Unterschiede zwischen EU-Ländern trotz Harmonisierung

Obwohl die PPWR EU-weit gilt, bestehen temporäre Abweichungen durch laufende Übergänge. Länder wie Deutschland und Niederlande mit strengen nationalen Regeln (z.B. VerpackG) passen schneller an, während Südeuropäer wie Italien oder Spanien EPR-Systeme ausbauen müssen. Kontrollen variieren: Skandinavien priorisiert Digitalisierung, Osteuropa fokussiert Abfallreduktion. Schweiz steht vor eigener Verpackungsverordnung (VerpV)-Reform 2026, inspiriert von PPWR, mit Fokus auf Reuse vor Recycling. Aktuell fehlen Quoten für recycelte Inhalte und PFAS-Limits, was Exporteure doppelt belastet: CH-interne Regeln plus EU-Konformität.
Aspekt Schweiz (aktuell) EU (PPWR 2026)
Recycelbarkeit Empfohlen Pflicht bis 2030
PFAS Kein Verbot Verbot in Food
EPR Branchenspezifisch EU-weit erweitert
Etikettierung Freiwillig Harmonisiert
Exporteure nutzen dies für Wettbewerbsvorteile durch frühzeitige EU-Anpassung.

Praktische Tipps für Schweizer Exporteure

Schweizer Unternehmen starten mit Lieferketten-Audits: Identifizieren Sie Schadstoffe und recycelte Materialien. Passen Sie Designs an – weniger Volumen, modulare Systeme. Testen Sie Etiketten auf EU-Konformität. Registrieren Sie sich bei nationalen Stellen wie der schweizerischen BAFU oder EU-Pendanten. Nutzen Sie Beratungsfirmen für technische Dossiers. Budgetieren Sie EPR-Gebühren, die 2026 steigen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Analysieren Sie Produkte auf PPWR-Risiken.
  2. Fordern Sie Lieferantendeklarationen an.
  3. Entwickeln Sie Übergangspläne bis 2026.
  4. Schulen Sie Personal zu neuen Regeln.
  5. Monitoren Sie EU-Updates via ECHA.

Kontakte und Behörden in EU-Ländern

Wichtige Ansprechpartner
Deutschland:
Umweltbundesamt (UBA) – Verpackungsregister LUCID.
Frankreich:
ADEME – EPR-Registrierung.
Niederlande:
RVO.nl – Abfallmanagement.
Italien:
CONAI-Konsortien.
EU-weit:
ECHA für Schadstoffe, Europäische Kommission für PPWR-FAQs.
Schweiz:
Bundesamt für Umwelt (BAFU) für VerpV-Updates.
Regelmässige Checks verhindern Überraschungen.
 
Zusammenfassung und Ausblick
Die PPWR schafft ab einheitliche EU-Verpackungsregeln, minimiert Unterschiede und fordert Schweizer Exporteure zu rascher Anpassung heraus. Mit Fokus auf Recycelbarkeit, Schadstoffreduktion und EPR sichern Firmen ihren EU-Marktanteil. Frühe Vorbereitung lohnt: Nutzen Sie Tipps und Kontakte für compliance-sicheren Export.

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