Ab Januar 2026 verschärft sich die EU ihre Klimapolitik durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Schweizer Stahlexporteure müssen verstehen, welche Mengen gemeldet werden, wo die Daten erfasst werden und wie die embedded emissions korrekt berechnet werden. Dieser Leitfaden bietet Klarheit für die praktische Umsetzung.
So navigieren Sie als Schweizer Unternehmen die CO2-Grenzausgleichsmechanismus-Anforderungen bei Stahlexporten in die EU
CBAM für Schweizer Stahlexporteure 2026: Meldepflichten, Datenerfassung und praktische Umsetzung
Was ist CBAM und warum betrifft es Schweizer Stahlexporteure
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein von der EU im Oktober 2023 eingeführter CO2-Grenzausgleichsmechanismus, der ab Januar 2026 in den operativen Betrieb übergeht.Kerninstrumente
Das Kerninstrument zielt darauf ab, Emissionsverlagerungen zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und internationalen Herstellern zu schaffen.
Entscheidender Vorteil
Dennoch müssen Schweizer Exporteure verstehen, wie das System funktioniert, denn sie liefern ihre Produkte an EU-Importeure, die wiederum CBAM-meldepflichtig sind.Mengenbestimmung: Welche Stahl-Produkte müssen gemeldet werden
Eine häufige Verwirrung bei Schweizer Exporteuren betrifft die Frage: Welche Mengen sind CBAM-relevant? Die Antwort ist präzise: Es sind ausschliesslich die Mengen der physischen Produkte, die die EU-Zollgrenze überschreiten – in genau dem Zustand, in dem sie die Grenze passieren.Praktische Szenarien
- Szenario 1 – Beschichteter Stahl: Sie exportieren beschichteten Stahl aus der Schweiz in die EU. Die CBAM-relevante Ware ist der beschichtete Stahl selbst. Das Nettogewicht dieses beschichteten Stahls wird gemeldet, nicht das Gewicht des darunter liegenden Rohstahls. Die embedded emissions umfassen sowohl die Stahlherstellung als auch den Beschichtungsprozess.
- Szenario 2 – Rohstahl und Halbzeug: Sie liefern Rohstahl oder Halbzeug in die EU, und der EU-Importeur führt die Beschichtung durch. In diesem Fall ist die CBAM-Ware das Rohstahl-Halbzeug. Sie melden das Importgewicht dieses Vormaterials.
Meldewege und Verantwortlichkeiten: Wer meldet wo
Das CBAM-Meldungssystem unterscheidet zwischen zwei Rollen: dem Importeur und dem Lieferanten. Als Schweizer Stahlhersteller sind Sie typischerweise nicht der Importeur, sondern der Lieferant. Der EU-Importeur trägt die primäre Meldepflicht. Ab 2026 muss dieser die CBAM-Mengen, CO2-Daten und später auch CBAM-Zertifikate in das offizielle CBAM Registry and Reporting Portal der EU-Kommission eingeben. Nur Unternehmen mit dem Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders können CBAM-Waren importieren. Als Schweizer Lieferant nutzen Sie dagegen das offizielle CBAM Communication Template der EU-Kommission. Dies ist eine standardisierte Excel-Vorlage, die Sie mit den erforderlichen Daten ausfüllen und an Ihren EU-Kunden übermitteln.Sie bleiben damit in der Beweispflicht für die Richtigkeit Ihrer Daten, tragen aber keine Meldepflicht selbst.
Emissionsdaten erfassen: Scope 1, Scope 2 und die Berechnungsmethodik
Die Kernfrage lautet: Was sind embedded emissions und wie werden sie ermittelt? Embedded emissions sind die Treibhausgase, die bei der Herstellung eines Produkts entstehen – direkt bei Ihnen und indirekt bei vorgelagerten Prozessen.EU-CBAM-Berechnungsmethodik
- Scope 1 – Direkte Emissionen: Diese entstehen unmittelbar bei der Stahlherstellung in Ihren Anlagen. Bei Stahlproduktion sind dies typischerweise Emissionen aus der Schmelze, dem Hochofen, dem Elektrolichtbogenofen oder dem Konverterprozess. Sie werden in Tonnen CO2-Äquivalente pro Tonne produziertem Stahl gemessen (t CO2e/t).
- Scope 2 – Indirekte Emissionen: Diese stammen aus der Stromerzeugung, die Ihre Produktion antreibt. Wenn Sie Strom von externen Lieferanten beziehen, müssen Sie die Emissionsintensität dieses Stroms in Ihre Daten einbeziehen.
Die Datenstruktur: Was Sie Ihrem EU-Importeur liefern müssen
Um das CBAM Communication Template korrekt auszufüllen, müssen Sie strukturierte Daten bereitstellen. Dies ist die Basis für die EU-weite CBAM-Compliance Ihrer Kunden.Erforderliche Datenelemente
- Produktdefinition und Klassifizierung: \"Beschichteter Feinblech, kaltgewalzt, verzinkt, 0,8 mm, für Automobilindustrie\"
- CN-Code (Kombinierte Nomenklatur): Dies ist der 8- oder 10-stellige EU-Zolltarifnummer. Für Stahl sind die relevanten Kapitel 72 und 73.
- Produktionsmengen und Exportmengen nach Quartal: Nur Mengen, die tatsächlich in die EU gehen, sind CBAM-relevant.
- Embedded Emissions getrennt nach Scope 1 und Scope 2: Format: t CO2e pro Tonne Produkt.
- Methodik und Datenquellen: Tatsächliche Energieverbrauchsmeter, Stromversorger-Zertifikate, etc.
Schweiz-spezifische Vorteile und die ETS-Verknüpfung nutzen
Als Schweizer Unternehmen haben Sie einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Das Schweizer Emissionshandelssystem ist mit dem EU-ETS verknüpft. Dies bedeutet, dass Ihre Produkte mit Schweizer Ursprung von CBAM-Abgaben befreit sein können. Dieser Vorteil ist aber nicht automatisch. Er muss durch die richtige Ursprungsangabe dokumentiert werden. Praktische Implikation: Sie müssen in all Ihren Exportdokumenten und Handelsunterlagen klar dokumentieren, dass die Ware Schweizer Ursprung ist. SECO CBAM-InformationenPraktische Schritte zur CBAM-Vorbereitung ab sofort
Obwohl die volle Implementierung erst 2026 beginnt, sollten Schweizer Stahlhersteller sofort handeln.- Emissionsdaten strukturieren: Überprüfen Sie, ob Sie für all Ihre exportierten Stahlprodukte die Emissionsdaten (Scope 1 und 2) verfügbar haben.
- EU-Kundenbeziehungen klären: Kontaktieren Sie Ihre Hauptabnehmer in der EU.
- Datentemplate implementieren: Laden Sie das offizielle CBAM Communication Template herunter.
- Ursprungsangaben überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie für alle Exporte in die EU eindeutig belegen können, dass Schweizer Ursprung vorliegt.
- Zertifizierer einbinden: Erwägen Sie externe Experten.
- Kommunikationsprozesse formalisieren: Definieren Sie interne Prozesse.
Erfolgreiches CBAM-Compliance für Schweizer Exporteure
Die richtige Datenerfassung und Meldung ab 2026 entscheidet über Wettbewerbsfähigkeit. Schweizer Stahlexporteure sollten jetzt ihre Emissionsdaten strukturieren, ihre EU-Importeure mit klaren Templates unterstützen und die verknüpften Emissionshandelssysteme nutzen. Eine frühzeitige Vorbereitung vermeidet Verzögerungen und Blockaden beim Import.