Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat die verpflichtende BIS-Zertifizierung unter Scheme X für Maschinen und Anlagen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Diese Entscheidung vom 14. Januar 2026 erleichtert den Export für Schweizer Unternehmen erheblich und beseitigt kurzfristige Hürden. Im Folgenden beleuchten wir die Hintergründe, Auswirkungen und nächsten Schritte.
Sofortige Aussetzung der BIS-Anforderungen schafft Planungssicherheit – Komponenten bleiben betroffen
BIS Scheme X: Indische Regierung hebt Zertifizierungspflicht für Maschinen auf – Chancen für Schweizer Exporteure
BIS Scheme X: Indische Regierung hebt Zertifizierungspflicht für Maschinen auf – Chancen für Schweizer Exporteure
Hintergründe der regulatorischen Änderung
Die indische Regierung hat kürzlich einen Meilenstein in ihrer Qualitätskontrollpolitik gesetzt. Am 14. Januar 2026 erliess das MHI einen Beschluss, der die "Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024" offiziell widerruft. Diese Verordnung, bekannt als Scheme X, sollte ab dem 1. September 2026 eine umfassende Pflichtzertifizierung für Maschinen und elektrische Geräte einführen. Die Aufhebung erfolgt gemäss § 16 des Bureau of Indian Standards Act von 2016 und wird mit dem öffentlichen Interesse begründet. Ursprünglich plante Indien, Produkte der HS-Zolltarifnummern 84 und 85 – darunter Industrieanlagen, Kompressoren, Pumpen und elektrische Baugruppen – streng zu regulieren. Die Frist wurde mehrmals verschoben: Zuerst vom 28. August 2025 auf September 2026, dann weiter aufgeschoben. Die endgültige Aussetzung auf unbestimmte Zeit folgt auf anhaltende Kritik aus der Industrie, insbesondere wegen fehlender Testkapazitäten in BIS-akkreditierten Labors. Diese Entwicklung markiert eine Atempause für Exporteure. In den vergangenen Monaten häuften sich kurzfristige Änderungen, die zu Unsicherheit führten. Die aktuelle Entscheidung schafft Klarheit und ermöglicht eine strategische Neuausrichtung. Experten sehen darin einen 'strategischen Reset', um strukturelle Mängel im System zu beheben, wie unzureichende Infrastruktur für Tests vor Ort.Diese Entscheidung wirkt sich direkt auf laufende Projekte aus. Unternehmen, die bereits Zertifizierungen einleiteten, können diese nun pausieren, ohne Marktzugang zu riskieren.
Auswirkungen auf Schweizer Exporteure
Für Schweizer Firmen, die Maschinen und Anlagen nach Indien exportieren, eröffnet die Aufhebung neue Perspektiven. Exporte können ohne die zusätzlichen BIS-Anforderungen unter Scheme X fortgesetzt werden, was Zollverzögerungen und Kundenprobleme vermeidet. Besonders betroffen sind Sektoren wie Maschinenbau, Elektrotechnik und Industrieanlagen.Details zur Entlastung
Die unmittelbare Entlastung betrifft komplette Maschinen und Anlagen. Keine neuen Lizenzpflichten gelten derzeit, sodass Lieferketten stabil bleiben. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit im wachsenden indischen Markt, der sich rasant zu einem Schlüsselstandort entwickelt. Schweizer Exporteure profitieren von reduzierten Kosten: Ein BIS-Zertifizierungsprozess dauert typisch 4–6 Monate und erfordert teure Tests in Indien.BIS-Zertifizierungssystem im Überblick
Das BIS verwaltet eines der strengsten Qualitätskontrollsysteme weltweit. Es teilt Zertifizierungen in Schemata ein, wobei Scheme X als Erweiterung für komplexe Produkte vorgesehen war. Für ausländische Hersteller gilt das Foreign Manufacturers’ Certification Scheme (FMCS), das das ISI-Zeichen ermöglicht – ein Symbol für geprüfte Qualität.Zertifizierungsprozess
Der Prozess umfasst mehrere Phasen: Zunächst eine Analyse der Anwendbarkeit und Dokumentenprüfung nach indischen Normen. Danach erfolgt die Antragseinreichung über einen lokalen Vertreter. Eine Werksinspektion prüft Produktionsprozesse, Qualitätskontrollen und Labore. Proben werden in akkreditierten indischen Labors getestet, bevor die einjährige Lizenz erteilt wird.Vorteile der BIS-Zertifizierung - Marktzugangssicherung - Qualitätsimage in Indien - Vereinfachte LizenzverlängerungTrotz der Aussetzung von Scheme X raten Experten zu einer Portfolio-Überprüfung. Produkte sollten anhand der indischen Standards geprüft werden, um zukünftige Anforderungen vorwegzunehmen.
Strategische Empfehlungen und Ausblick
Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um sich vorzubereiten. Eine detaillierte Prüfung des Produktportfolios auf Scheme-I- und II-Pflichten ist essenziell. Zudem lohnt es sich, Kontakte zu BIS-akkreditierten Stellen oder Beratern zu knüpfen, die den Prozess begleiten. Ausblick: 2026 dient voraussichtlich Konsultationen und Infrastrukturausbau. Ein neuer Zeitplan könnte 2027 folgen, möglicherweise gestaffelt nach Komplexität. Beobachter erwarten keine plötzliche Wiedereinführung, sondern eine harmonisierte Umsetzung.Empfehlungen
- Dokumentieren Sie alle Exporte auf Komponentenebene.
- Nutzen Sie freiwillige Zertifizierungen als Wettbewerbsvorteil.
- Monitoren Sie offizielle Mitteilungen des MHI und BIS.
- Planen Sie lokale Partnerschaften für langfristigen Marktzugang.
Zusammenfassung und Handlungsaufforderung
Die Aufhebung der BIS-Zertifizierungspflicht unter Scheme X schafft sofortige Erleichterung für Schweizer Exporteure nach Indien. Während komplette Maschinen entlastet sind, bleiben Komponenten unter Scheme I und II verpflichtend. Nutzen Sie diese Phase für Prüfungen und Vorbereitungen – kontaktieren Sie Experten für massgeschneiderte Beratung.