Änderungen bei der chinesischen Umsatzsteuererstattung für Exportwaren ab dem 1. Dezember 2024
Die chinesische Regierung hat eine Anpassung der Umsatzsteuererstattungssätze für bestimmte Exportwaren angekündigt. Diese Änderungen, die ab dem 1. Dezember 2024 gelten, beeinflussen die Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Produkte auf den Weltmärkten erheblich. Durch die Senkung oder vollständige Abschaffung der Erstattungssätze erhöht sich der effektive Exportpreis, da Waren mit der chinesischen Umsatzsteuer belastet bleiben. Dies könnte Auswirkungen auf globale Lieferketten und Handelspartner haben.
Abschaffung der Umsatzsteuererstattung für bestimmte Waren
Für bestimmte Exportwaren entfällt die Umsatzsteuererstattung vollständig. Diese Waren bleiben somit mit der vollen chinesischen Umsatzsteuer in Höhe von 13 % belastet, was ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Handel mindert. Betroffen sind insbesondere:
• Tierische Fette
• Kupfer und Aluminium in Rohformen sowie daraus gefertigte Waren
Details zu den betroffenen Produkten sind in der veröffentlichten Liste 1 einsehbar:
👉 Liste 1: Waren mit abgeschaffter Umsatzsteuererstattung (Chinesisch).
Reduzierte Umsatzsteuererstattung für weitere Waren
Für eine Reihe anderer Exportprodukte wird der Umsatzsteuererstattungssatz von bisher 13 % auf 9 % gesenkt. Diese Reduzierung betrifft unter anderem:
• Natürlicher Grafit
• Benzin, Kerosin und Dieselkraftstoff
• Siliziumwafer
• Natursteine und bearbeitete Steine
• Schleifmittel
• Waren aus Gips und Zement
• Bremsbeläge und andere Waren aus mineralischen Stoffen
• Zahlreiche Glas- und keramische Waren
• Batterien und Akkus
• Photovoltaikzellen und -module
Die vollständige Liste dieser Waren mit den entsprechenden Zolltarifnummern finden Sie in Liste 2:
👉 Liste 2: Waren mit reduzierter Umsatzsteuererstattung (Chinesisch).
Bedeutung der Zolltarifnummern
Die veröffentlichten Listen enthalten die Zolltarifnummern der betroffenen Produkte in chinesischer Sprache. Diese Nummern sind für die Einordnung der Waren im internationalen Handel entscheidend.
• Bis zur sechsten Stelle sind Zolltarifnummern weltweit einheitlich (HS-Unterpositionen), die Länder sind jedoch nicht immer derselben Auffassung. Gerade bei Zusatzabgaben und Strafzöllen ist besonders genau hinzuschauen.
• Ab der siebten Stelle gibt es nationale Unterschiede, weshalb für die Interpretation zusätzliche Informationen benötigt werden.
Hintergrund und Quellen
Die Änderungen basieren auf der Veröffentlichung Nr. 15 der chinesischen Finanzverwaltung vom 15. November 2024. Die vollständige Bekanntmachung steht nur in chinesischer Sprache zur Verfügung:
👉 Veröffentlichung Nr. 15 der chinesischen Finanzverwaltung
Auswirkungen für Unternehmen
Die neuen Regelungen erfordern eine sorgfältige Überprüfung von Handelsstrategien, insbesondere für Unternehmen, die von den betroffenen Produkten abhängig sind. Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
• Preisanpassungen: Höhere Exportpreise könnten die Nachfrage beeinflussen und die Wettbewerbsfähigkeit mindern.
• Supply-Chain-Management: Es kann notwendig werden, alternative Lieferquellen oder Produktionsstandorte zu evaluieren.
• Compliance: Die korrekte Deklaration der Zolltarifnummern und die Anwendung der neuen Erstattungssätze müssen gewährleistet sein.
Unternehmen, die Waren aus China importieren, sollten die Änderungen aufmerksam verfolgen und mögliche Auswirkungen auf ihre Kostenstruktur analysieren. Beratung durch Douana kann dabei helfen, Risiken zu minimieren.