Harmonisierung der Schweizer Exportkontrolle: Novelle der Güterkontrollverordnung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft
Am 2. April 2025 hat der Bundesrat eine bedeutende Änderung der Güterkontrollverordnung (GKV) verabschiedet. Mit dieser Revision führt die Schweiz neue Ausfuhrkontrollen für sogenannte Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) im Bereich neuer Technologien ein. Ziel ist es, die schweizerischen Vorschriften besser mit denen der wichtigsten internationalen Handelspartner zu harmonisieren.
Was sind Dual-Use-Güter?
Dual-Use-Güter sind Produkte, Technologien oder Software, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Dazu gehören beispielsweise Präzisionswerkzeuge, fortschrittliche Halbleiter oder Technologien der künstlichen Intelligenz. Der Umgang mit solchen Gütern unterliegt weltweit strengen Regeln, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Die geopolitische Lage hat sich in den letzten Jahren spürbar verschärft. Internationale Organisationen, die multilaterale Exportkontrollen koordinieren, sind bei der Aktualisierung global gültiger Kontrolllisten ins Stocken geraten. Das behindert vor allem die Reaktion auf technologischen Fortschritt in sensiblen Bereichen wie:
•Quantencomputing
•fortgeschrittene Halbleiterproduktion
•Künstliche Intelligenz (KI)
•additive Fertigung (3D-Druck)
Während viele Länder bereits eigene nationale Kontrollen eingeführt haben, um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten, zieht die Schweiz nun nach. Der Bundesrat hatte deshalb bereits im Dezember 2024 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, einen entsprechenden Ergänzungsentwurf zur GKV zu erarbeiten.
Ziele der Revision
Mit der Änderung verfolgt der Bundesrat mehrere zentrale Ziele:
•Rechtssicherheit für die Industrie: Unternehmen sollen klare Vorgaben erhalten, welche neuen Technologien exportrelevant sind.
•Internationale Harmonisierung: Die Schweiz orientiert sich enger an den Regelungen ihrer wichtigsten Exportpartner, darunter die EU und die USA.
•Technologische Souveränität: Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass Forschung und Industrie in der Schweiz weiterhin Zugang zu fortschrittlicher Technologie behalten.
Inkrafttreten und praktische Umsetzung
Die Änderungen treten am 1. Mai 2025 in Kraft. Besonders relevant ist dabei die überarbeitete Liste der kontrollierten Güter in Anhang 2 der Güterkontrollverordnung, in der konkret aufgeführt ist, welche Dual-Use-Güter einer Ausfuhrbewilligung bedürfen.
Diese Liste wurde im Zuge der Revision aktualisiert und steht auf der Website des SECO zum Download bereit:
Anhang 2 der GKV (gültig ab 1. Mai 2025)
Fazit
Mit der Revision der GKV stärkt die Schweiz ihre Rolle als verlässlicher Partner im internationalen Exportkontrollsystem. Die Harmonisierung mit den Regelwerken anderer Industrienationen stellt sicher, dass neue Technologien nicht unreguliert in sicherheitskritische Regionen gelangen – und gleichzeitig, dass der Schweizer Forschungs- und Industriestandort wettbewerbsfähig bleibt.