Die Europäische Union (EU) intensiviert ihre Handelsverteidigungsinstrumente, um unlauteren Wettbewerb durch Dumpingpraktiken entgegenzuwirken. Ab dem 1. April 2025 treten neue Antidumpingzölle in Kraft, die insbesondere Importe aus der Volksrepublik China betreffen.

Massnahmen gegen Melaminimporte aus China

Ein zentrales Element der neuen Massnahmen ist die Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf Melaminimporte mit Ursprung in China. Melamin wird hauptsächlich in der Produktion von Kunststoffen, Laminaten und Beschichtungen verwendet. Die EU-Kommission stellte fest, dass chinesische Hersteller Melamin zu Preisen unterhalb des fairen Marktwerts in die EU exportieren, was den europäischen Herstellern erheblichen Schaden zufügt. Infolgedessen wurden Zölle eingeführt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2020.373.01.0001.01.ENG&toc=OJ%3AL%3A2020%3A373%3ATOC

Ausweitung der Zölle auf Edelstahlprodukte

Darüber hinaus hat die EU beschlossen, bestehende Antidumpingzölle auf bestimmte warmgewalzte Edelstahlbleche und -coils aus Indonesien auf Importe derselben Produkte aus der Türkei auszuweiten. Untersuchungen ergaben, dass diese Produkte über die Türkei in die EU gelangten, um die bestehenden Zölle zu umgehen. Diese Massnahme soll verhindern, dass Importeure durch Umlenkung ihrer Lieferketten die Antidumpingzölle unterlaufen.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2018/886/oj/eng

Antidumpingmassnahmen der EU gegen die USA

Neben den Massnahmen gegen asiatische Staaten hat die EU auch Handelsbeschränkungen gegen bestimmte Importe aus den USA eingeführt. Besonders betroffen sind Produkte aus der Aluminium- und Stahlindustrie. Die EU wirft den USA vor, durch Subventionen die Preise zu verzerren und europäische Produzenten zu benachteiligen. Daher wurden Ausgleichszölle auf Aluminiumprodukte verhängt, um faire Marktbedingungen zu gewährleisten.

Zusätzlich hat die EU Vergeltungszölle auf eine Reihe von US-Produkten eingeführt, darunter landwirtschaftliche Erzeugnisse, Motorräder und Alkoholika, als Reaktion auf US-Zölle auf europäischen Stahl und Aluminium.

EU kündigt Gegenmassnahmen auf US-Zölle an

Ursprüngliche Reaktion in zwei Phasen geplant:

Die Europäische Union hat als Reaktion auf US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte umfassende Gegenmassnahmen im Gesamtwert von 26 Milliarden Euro angekündigt – entsprechend dem wirtschaftlichen Schaden, den die US-Massnahmen für die EU darstellen.

Phase 1 – Wiedereinführung früherer Zölle

Die EU plante, zunächst jene Zölle wieder in Kraft zu setzen, die zwischen 2018 und 2020 galten, jedoch während der Amtszeit von Präsident Biden ausgesetzt worden waren. Diese Zölle betreffen US-Waren im Wert von rund 8 Milliarden Euro. Betroffen sind unter anderem beliebte Produkte wie Bourbon-Whiskey, Motorräder – insbesondere der Marke Harley-Davidson – sowie weitere Konsumgüter.

Phase 2 – Weitere Zölle:

In einem zweiten Schritt sollten zusätzliche Zölle auf US-Exporte im Wert von bis zu 18 Milliarden Euro erhoben werden. Damit summiert sich die gesamte europäische Reaktion auf rund 26 Milliarden Euro.

Betroffene US-Produkte umfassen unter anderem:

• Bourbon und Whiskey

• Motorräder (z. B. Harley-Davidson)

• Rind- und Geflügelfleisch

• Erdnussbutter

• Jeans

• Freizeitboote

• Stricknadeln

• Maschinen- und Gerätekomponenten

Die EU betont, dass sie trotz dieser Gegenmassnahmen weiterhin offen für Dialog und Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten sei. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterstrich, dass ein Handelskonflikt beiden Seiten schade, und bekräftigte den Wunsch, gemeinsam mit der US-Regierung eine Lösung zu finden, um wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden.

Diese Entwicklungen markieren einen entscheidenden Moment im transatlantischen Handel. Die Massnahmen der EU sollen europäische Unternehmen und Verbraucher schützen, lassen jedoch Raum für eine diplomatische Lösung.

Aktueller Stand: EU verschiebt Umsetzung geplanter Vergeltungszölle gegen die USA

Liste der Massnahmen liegt vor – Anwendung vorerst aufgeschoben

Am 12. März 2025 gab die Europäische Kommission in einer offiziellen Mitteilung bekannt, dass sie auf die US-Zölle auf Aluminium- und Stahlprodukte mit einem eigenen Maßnahmenpaket reagieren will. Dieses besteht aus zwei Komponenten: Einerseits sollen bereits bestehende Vergeltungsmaßnahmen wieder aktiviert werden, andererseits sind neue Maßnahmen geplant. Inzwischen wurden die betroffenen Waren sowie die vorgesehenen Zollhöhen veröffentlicht.

Inkrafttreten der Maßnahmen vorläufig ausgesetzt

Die Einführung der Gegenmaßnahmen ist vorerst bis zum 14. Juli 2025 aufgeschoben.

Neue Zölle auf US-Importe

Für Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten sieht die EU-Kommission künftig einen Zusatzabgabensatz von 25 Prozent vor. Die betroffenen Produkte sind in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 gelistet. Der Zeitplan sieht folgende Staffelung vor:

  • Ab 16. Mai 2025 (ebenfalls bis 14. Juli 2025 ausgesetzt): Anhänge II und III

  • Ab 1. Dezember 2025: Anhang IV

Unter den betroffenen Erzeugnissen befinden sich unter anderem Stahl- und Aluminiumwaren, Motorräder, Leuchten sowie agrarische Produkte wie Geflügel, Rindfleisch und Orangen.

Anpassung früherer Vergeltungsmassnahmen

Bereits im Jahr 2018 – während der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump – hatte die EU zusätzliche Zölle verhängt. Diese basierten auf folgenden Durchführungsverordnungen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/502

  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/886

Auch diese Maßnahmen wurden vorläufig bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt. Mit der Einführung des neuen Maßnahmenpakets werden die bisherigen Regelungen angepasst. Das betrifft sowohl die Höhe der Zollsätze als auch die Produktlisten gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/886. Sobald die Aussetzung endet, gelten neue Zusatzabgaben in Höhe von 10 % bzw. 25 % für bestimmte Einfuhren, die im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 aufgelistet sind. Whisky bleibt von diesen Änderungen explizit ausgenommen.

Zielsetzung und Kriterien der Massnahmen

Die EU verfolgt mit den Gegenmaßnahmen zwei Hauptziele: Zum einen soll der wirtschaftliche Gegenwert den von den USA erhobenen Zöllen entsprechen. Zum anderen soll die Belastung für die europäische Wirtschaft möglichst gering gehalten werden. Aus diesem Grund hat sich die Kommission auf Produkte konzentriert, bei denen keine kritische Abhängigkeit von US-Lieferungen besteht.

Im Vorfeld hatte die EU-Kommission einen Entwurf der Warenliste zur Konsultation gestellt. Unternehmen innerhalb der EU konnten sich daran beteiligen. Anschließend wurde die Liste finalisiert und Mitte April in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten beschlossen.

Quellen (mit Linkverweisen):

Öffentliche Konsultation zu weiteren Massnahmen

Die EU-Kommission führte bis zum 26. März 2025 eine öffentliche Konsultation zu weiteren vorgeschlagenen Antidumpingmassnahmen durch. Diese Massnahmen könnten Mitte April in Kraft treten und zielen darauf ab, zusätzliche Produkte und Länder abzudecken, um den Binnenmarkt vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Unternehmen und Interessengruppen sind aufgerufen, ihre Stellungnahmen einzureichen, um eine ausgewogene Entscheidungsfindung zu gewährleisten.

Diese Schritte unterstreichen das Engagement der EU, ihre Industrie vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt sicherzustellen.

Quellen: