Herausforderung:
Ein mittelständisches Schweizer Unternehmen, das spezialisierte Maschinen herstellt, liefert seine Produkte in die gesamte EU mit der Lieferbedingung DDP (Delivered Duty Paid). Dafür hatte es in der EU eine steuerliche Registrierung und übernahm die Zollabfertigung im Namen der Kunden.
Was lange reibungslos funktionierte, wurde plötzlich zur Herausforderung: Eine Zollprüfung durch die EU-Zollbehörden deckte auf, dass das Unternehmen die Unterschiede zwischen den Schweizer und EU-Vorschriften in mehreren Punkten falsch interpretiert hatte. Dadurch drohten hohe Nachforderungen und mögliche Sanktionen.
Unsere Vorgehensweise:
- Analyse der bisherigen Zollpraxis:
Wir untersuchten die bisherigen Import- und Exportprozesse des Unternehmens. Schnell wurde klar, dass bestimmte Annahmen, die in der Schweiz gültig waren, nicht mit den EU-Regularien übereinstimmten. - Fehlinterpretation der EU-Zollvorschriften:
Das Unternehmen hatte insbesondere folgende Punkte unterschätzt:- Die zwingende Unterscheidung zwischen Schweizer und EU-Warenursprung
- Die korrekte Deklaration der Einfuhrabgaben für DDP-Lieferungen
- Die Abwicklung der Umsatzsteuer in der EU bei eigener Importabwicklung
- Korrektur der DDP-Prozesse:
- Wir überarbeiteten die Lieferstruktur, um sicherzustellen, dass die Zollanmeldung in der EU fehlerfrei erfolgt.
- Es wurden neue zollkonforme Prozesse für die Ursprungsbestimmung implementiert.
- Die Mehrwertsteuerabwicklung wurde mit den Steuerberatern der lokalen EU-Länder abgestimmt.
- Verhandlungen mit den Zollbehörden:
Dank unserer fundierten Argumentation und der schnellen Umsetzung von Korrekturmassnahmen konnten wir eine hohe Nachzahlung abwenden. Die Behörden lobten die professionelle Herangehensweise des Unternehmens und gewährten eine Übergangsfrist für die Anpassungen.
Ergebnisse:
Dank unserer Unterstützung konnte das Unternehmen:
- Eine drohende Zollnachzahlung und Sanktionen verhindern
- Die DDP-Prozesse vollständig an die EU-Regularien anpassen
- Klarheit über die Unterschiede zwischen CH- und EU-Zollvorschriften gewinnen
- Seine steuerlichen und zollrechtlichen Verpflichtungen in der EU optimieren
Kundenzitat:
„Wir waren uns sicher, alles richtig zu machen – bis die Zollprüfung kam. Dank der professionellen Unterstützung konnten wir nicht nur eine kritische Situation entschärfen, sondern auch nachhaltige Verbesserungen in unseren Prozessen erreichen. Jetzt sind wir für die Zukunft optimal aufgestellt.“ – CFO eines Schweizer Maschinenherstellers
Fazit:
Diese Erfolgsgeschichte zeigt, dass Unternehmen, die in der EU DDP liefern, genau verstehen müssen, wie sich die Zoll- und Steuerregeln von denen der Schweiz unterscheiden. Eine professionelle Beratung kann nicht nur Probleme vermeiden, sondern auch zu effizienteren und kostensparenden Prozessen führen.
Ihr Nutzen:
Haben Sie DDP-Lieferungen in die EU und möchten sich absichern? Wir helfen Ihnen, Stolpersteine zu vermeiden und Ihre Prozesse rechtskonform zu gestalten. Kontaktieren Sie uns!