Ein ausländisches Unternehmen kann in der Schweiz steuerpflichtig werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere ist die Steuerpflicht davon abhängig, ob das Unternehmen in der Schweiz eine Geschäftstätigkeit ausübt, die als Betriebsstätte, wirtschaftliche Zugehörigkeit oder anderweitig als steuerlich relevant eingestuft wird. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte dargelegt:
1. Direkte Bundessteuer: Betriebsstätte
Ein ausländisches Unternehmen wird in der Schweiz steuerpflichtig, wenn es in der Schweiz eine Betriebsstätte unterhält. Nach schweizerischem Steuerrecht (§ 51 DBG und kantonale Gesetze) wird eine Betriebsstätte definiert als eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird. Dazu zählen beispielsweise:
- Büros
- Fabriken
- Werkstätten
- Verkaufsstellen
- Baustellen, die länger als 12 Monate dauern (gemäss Doppelbesteuerungsabkommen oft kürzere Fristen).
Wird eine solche Betriebsstätte in der Schweiz unterhalten, ist das Unternehmen für die Gewinne steuerpflichtig, die dieser Betriebsstätte zurechenbar sind.
2. Mehrwertsteuerpflicht
Ein ausländisches Unternehmen wird in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn es innerhalb eines Jahres weltweit einen Umsatz von mindestens 150’000 CHF aus steuerbaren Leistungen erzielt und in der Schweiz steuerbare Leistungen erbringt. Dazu zählen:
- Lieferungen von Waren in die Schweiz (z. B. bei lokalem Lager)
- Dienstleistungen, die in der Schweiz ausgeführt werden.
Die Mehrwertsteuerpflicht erfordert eine Registrierung bei der Schweizer Steuerverwaltung (ESTV) sowie die periodische Abgabe von Mehrwertsteuerabrechnungen.
3. Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Auch ohne Betriebsstätte kann ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz steuerpflichtig werden, wenn es eine sogenannte wirtschaftliche Zugehörigkeit nachweist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- Regelmässige und systematische Geschäftstätigkeiten in der Schweiz ausgeführt werden (z. B. wiederholte Baustellen oder Projekte).
- Das Unternehmen in der Schweiz Arbeitnehmer beschäftigt, die vor Ort tätig sind.
- Vermietung oder Verpachtung von Immobilien in der Schweiz stattfindet.
4. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Die steuerliche Behandlung eines ausländischen Unternehmens in der Schweiz hängt oft von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Herkunftsland des Unternehmens ab. Diese Abkommen regeln:
- Die Vermeidung der Doppelbesteuerung.
- Die Definition einer Betriebsstätte (z. B. unterschiedliche Fristen für Baustellen).
- Die Zuweisung von Besteuerungsrechten zwischen den Ländern.
Das DBA kann die Steuerpflicht begrenzen, indem es festlegt, dass nur Gewinne aus in der Schweiz bestehenden Betriebsstätten besteuert werden dürfen.
Fazit
Ein ausländisches Unternehmen wird in der Schweiz steuerpflichtig, wenn es vor Ort Tätigkeiten ausführt, die als Betriebsstätte gelten, oder wenn es steuerbare Leistungen im Rahmen der Mehrwertsteuer erbringt. Zudem ist die wirtschaftliche Zugehörigkeit ein relevanter Faktor. Um die Steuerpflicht im Einzelfall zu bestimmen, sollten die genauen Tätigkeiten, der Umfang sowie relevante Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.