Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen im Schweizer Zolltarif Tares vorgenommen. Diese Anpassungen umfassen die Aufhebung der Industriezölle sowie die Vereinfachung der Zolltarifstruktur für Industrieprodukte.
Aufhebung der Industriezölle
Mit der Aufhebung der Industriezölle entfallen die bisherigen Abgaben auf Industrieprodukte. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Handel zu erleichtern und die Importkosten für Schweizer Unternehmen zu senken.
Vereinfachung der Zolltarifstruktur
Zusätzlich zur Aufhebung der Industriezölle wurde die Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vereinfacht. Dies bedeutet eine Reduktion und Zusammenfassung von Tarifnummern, um die Anwendung des Zolltarifs für Unternehmen und Zollbehörden zu erleichtern.
Aktualisierung der Wertfreigrenze im Reiseverkehr
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr von bisher 300 Franken auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt. Reisende müssen somit bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz ab einem Warenwert von 150 Franken Zollabgaben entrichten.
Relevante Links und Quellen