10.03.2025 – mit Update vom 10.03.25
Nachfolgend findest du die aktuellsten verfügbaren Informationen (Stand heute) zur Berechnung der anrechenbaren Stahl- und Aluminiumanteile unter Section 232 in den USA, basierend auf den veröffentlichten Proklamationen und Hinweisen im Federal Register sowie den (noch vorläufigen) Erläuterungen der US-Zollbehörde CBP (Customs and Border Protection). Ich liste alle mir bekannten Quellen mit ausgeschriebenen Links ganz unten auf.
1. Hintergrund: Warum Metallanteile gesondert zu berechnen sind
1.1 Section 232 für Stahl und Aluminium
Bereits seit 2018 gibt es ZusatzZölle (Sonderzölle) auf bestimmte Stahlerzeugnisse und Aluminiumprodukte („Stahl = 25 %“, „Alu = 10 bis 25 %“). Diese Sonderzölle (Section 232) wurden im Laufe der Jahre auf nachgelagerte („derivative“) Produkte ausgeweitet, auch wenn diese normalerweise nicht in Kapitel 72/73/76 HTSUS (Stahl/Alu) eingereiht sind.
1.2 „Derivatives“ – nur Metallanteil
Für solche Derivatartikel, die zu einem erheblichen Anteil aus Stahl oder Aluminium bestehen, wurde in den neuesten Präsidialproklamationen geregelt, dass nur der Metallanteil dem Sonderzoll unterliegt – nicht der gesamte Warenwert. Das soll verhindern, dass komplexe Maschinen (z. B. unter Kap. 84) mit kleinem Stahl-/Alu-Anteil voll (25 %) verzollt werden. Stattdessen wird der Wert (oder in manchen Fällen das Gewicht) des enthaltenen Metalls angesetzt.
2. Offizieller Status: Leitlinien nur in Grundzügen veröffentlicht
2.1 Federal Register Notices
In den Federal Register-Veröffentlichungen zu Section 232 (insbesondere Proklamationen für 2020 und 2025) steht sinngemäss:
„Der zusätzliche Zollsatz ist bei derivativen Stahlartikeln nur auf den Stahlgehalt der betreffenden Ware zu erheben; Gleiches gilt analog für Aluminium. Die CBP wird entsprechende Verfahrenshinweise veröffentlichen, in denen näher bestimmt wird, wie der anrechenbare Anteil des Metalls zu berechnen ist.“
Konkrete Formeln oder Verfahrensabläufe wurden bisher nicht vollständig verlautbart. Daher existieren Stand März 2025 nur vorläufige FAQ-Punkte der CBP sowie Hinweise, die im Wesentlichen aussagen:
- Der Importeur muss Nachweise erbringen, wie viel Stahl/Aluminium in der Ware enthalten ist.
- Sowohl Wertansätze (z. B. Materialkosten) als auch Gewichtsansätze (Kilogramm Metall pro Kilogramm Produkt) kommen infrage.
- In der Praxis wird meist vom Wertanteil ausgegangen, da sich der Zoll in den USA in der Regel auf den Warenwert (ad valorem) bezieht.
2.2 CBP-Entwürfe und FAQs
In den CBP-FAQs zu Section 232 (siehe Link unten) wird bereits umrissen, dass Einführer eine Materialaufstellung vorlegen sollen, aus der hervorgeht,
- welcher Anteil (in USD) auf Stahl- oder Aluminiumkomponenten entfällt, und
- wie sich diese Kosten in den Herstellkosten niederschlagen.
Die CBP spricht von „Costed Bill of Materials“ oder „Material breakdown“. Ein Beispiel könnte folgendermassen aussehen (rein illustrativ, kein offizielles Beispiel):
- Gesamtwert der Maschine: 100.000 USD
- Wert aller Stahlteile (Einkaufspreis bzw. Herstellkosten der Stahlkomponenten): 15.000 USD
- Zollbasis für Section-232 (Stahl) = 15.000 USD → 25 % Zoll auf diese 15.000 USD = 3.750 USD
Bei Aluminium verhält es sich analog. Sofern eine Maschine z. B. 10.000 USD an reinen Aluminiumkomponenten enthält (z. B. Gehäuseteile aus Alu), wird dieser Betrag der 10 % oder 25 % (je nach Proklamation) unterworfen.
Achtung: Manche Unternehmen kalkulieren nach Gewicht. Wenn deine Maschine 50 kg Aluminium enthält und der Rohstoffpreis (z. B. basierend auf internen Kalkulationen) 3 USD/kg beträgt, könnte man 150 USD als Aluminiumwert ansetzen. Allerdings wird CBP meist eine aufschlussreiche Dokumentation verlangen, damit nicht ein unrealistisch niedriger „Wert“ angesetzt wird.
3. Bekannte Verfahren / Mögliche Vorgehensweisen (inoffizielle Praxis)
Mangels ausführlicher finaler Bestimmungen haben sich inoffiziell (bzw. in Beraterkreisen und Zollseminaren) zwei Ansätze herauskristallisiert:
- Materialkosten-Ansatz (Costed Bill of Materials)
- Gewichtsbasierter Ansatz (Weight-based)
In jedem Fall empfiehlt die CBP, die Kalkulationsmethode zu dokumentieren. Werden die Angaben als nicht glaubhaft eingestuft, kann die Behörde den Metallwert schätzen (ähnlich wie bei Undervaluation-Fällen).
4. Aktuelle Daten (März 2025) – Wesentliche Punkte
- Alle länderspezifischen Ausnahmen für Section 232 sind weggefallen (d. h. jede Herkunft unterliegt denselben Zöllen).
- Derivate: Das Prinzip „Zoll nur auf den Metallanteil“ ist in Kraft.
- CBP hat noch keine endgültige (detaillierte) Implementierungsrichtlinie veröffentlicht. Sie verweist bislang auf die Präsidialproklamation und die generellen Verfahrensvorschriften.
- In der Praxis orientieren sich viele Importeure an Costed BOM-Aufstellungen, um ein reelles Bild vom Stahl- oder Aluminiumwert zu liefern.
- In Einzelfällen wurden schon Binding Rulings (verbindliche Zollauskünfte) beantragt, um die Methodik abzusichern – das Bearbeitungsverfahren dafür dauert jedoch.
5. Quellen
5.1 Federal Register
- Proklamation (18. Februar 2025) – Adjusting Imports of Steel into the United States https://www.federalregister.gov/documents/2025/02/18/2025-02833/adjusting-imports-of-steel-into-the-united-states
- Proklamation 9980 (24. Januar 2020) – Adjusting Imports of Derivative Aluminum and Steel Articles https://www.federalregister.gov/documents/2020/01/29/2020-01719/adjusting-imports-of-derivative-aluminum-articles-and-derivative-steel-articles-into-the-united
(Ältere Proklamationen aus 2018 zu Stahl/Alu sind hier nicht nochmal verlinkt, weil sie das Derivat-Thema nur andeuteten, nicht aber die Wert-Methodik definierten.)
5.2 CBP (Customs and Border Protection)
- Section 232 Investigations – CBP https://www.cbp.gov/trade/remedies/section-232-investigations
- FAQ-Seite Section 232 (allgemeine Informationen, kann sich ändern): https://www.cbp.gov/trade/programs-administration/entry-summary/section-232-faqs
5.3 Weitere Quellen / Fachberater
- USTR – Der US Trade Representative selbst ist primär für Section 301 verantwortlich, bei Section 232 haben Präsidialproklamationen und das Department of Commerce das Sagen. https://ustr.gov/
- Department of Commerce – Ursprüngliche Section 232-Untersuchungen https://www.commerce.gov/
(Diese beiden Quellen verlinken inhaltlich auf die jeweiligen Federal Register Notices; neue Detailregelungen können dort auftauchen.)
6. Zusammenfassung
- Berechnungsmethoden sind derzeit nur in Grundzügen offengelegt: Häufig praktiziert: Wertanteil (Stahl-/Alu-Kosten) angeben, auf den dann 25 % (Stahl) bzw. 10–25 % (Alu) berechnet werden. Gewichtsbasierte Herangehensweisen sind möglich, sofern man einen plausiblen Preis je kg Metall belegt.
- Finale CBP-Richtlinien wurden Stand März 2025 noch nicht im Federal Register veröffentlicht.
- Unternehmen, die von Section 232-Derivatmassnahmen betroffen sind, sollten eine detaillierte Materialkalkulation (Costed Bill of Materials) vorbereiten, die den Stahl-/Alu-Anteil ausweist.
- Bei Fragen oder Unsicherheiten kann man ein Binding Ruling bei der CBP beantragen, um die korrekte Deklarationsmethode verifizieren zu lassen.
So weit der aktuelle Kenntnisstand zur Berechnung der Stahl- und Aluminiumanteile.
Update vom 09.03.2025
Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Zusammenfassung, wie gemäss der neuen US-CBP-Vorgaben (siehe CSMS # 64348411 und die darin genannten Federal-Register-Veröffentlichungen) ab dem 12. März 2025 bei der Einfuhr von Stahl und stahlhaltigen Waren vorzugehen ist – insbesondere mit Blick auf die neuen ISO-Reporting-Anforderungen (“Melt and Pour Reporting Requirements”) und die verschiedenen Tarifzeilen (HTS 9903.81.87, 9903.81.88, 9903.81.89, usw.). Diese Erläuterung ergänzt die vorigen Ausführungen um die jetzt verbindlich geforderten ISO-Codes und soll verdeutlichen, wie Sie die Vorgaben konkret in der Praxis integrieren können.
1. Überblick: Neue 25 %-Zölle und Ausweitung auf Stahl-Derivate
Gemäss der Proklamation 10896 (Section 232, Trade Expansion Act of 1962) werden ab dem 12. März 2025 sämtliche Importe von Stahlartikeln und derivativen Stahlartikeln mit einem 25 %-Zoll belegt (Ausnahmefälle sind in der Publikation aufgeführt). Konkret bedeutet dies:
- Alle Länder unterliegen diesem Zusatzzoll, sofern keine aktive Ausnahmeregelung (Exclusion) greift.
- Die relevanten neuen Chapter-99-Unterpositionen (HTS 9903.81.87 ff.) wurden verbindlich eingeführt.
- Bisherige Quoten (Section 232 Tariff Rate Quotas) enden zum 11. März 2025. Neueinführungen oder Anpassungen erfolgen gemäss dem am 12. März 2025 in Kraft tretenden Regime.
- Keine Drawback-Möglichkeit für die neu eingeführten 25 %-Zölle.
Besonders wichtig ist, dass neben klassischen Stahlerzeugnissen (z. B. Rohr, Coil, Blech usw.) nun auch “derivative steel articles” (also Produkte mit relevanten Stahlanteilen) von den Vorgaben erfasst werden können, inklusive Anforderungen an die Melt-and-Pour-Dokumentation.
2. ISO-Reporting („Melt and Pour Reporting Requirements“)
2.1 Grundprinzip
Das CSMS 64348411 (Abschnitt “Melt and Pour Reporting Requirements”) sieht eine verbindliche Angabe der Herkunft des geschmolzenen und gegossenen Stahls vor (Melt and Pour), mithilfe des ISO-Ländercodes. Diese Vorschrift gilt sowohl für reine Stahlprodukte als auch für Stahlderivate, die unter Section 232 fallen.
- Reine Stahlprodukte (Steel Articles):
Hier ist jener ISO-Code (z. B. „CH“ für Schweiz, „DE“ für Deutschland, „CN“ für China, „US“ für Vereinigte Staaten) anzugeben, in dem der Stahl ursprünglich geschmolzen und gegossen wurde. - Stahlderivate (Steel Derivatives):
- Falls bekannt, geben Sie auch hier den ISO-Code an, in dem der Stahl ursprünglich geschmolzen und gegossen wurde.
- Ist nicht genau bekannt, aus welchem Land der ursprüngliche Rohstahl stammt (z. B. wenn die Vormaterialien aus mehreren Ländern stammen), so ist laut Guidance der Code “OTH” (für „other“) zu verwenden.
- Stahl aus den USA („US“)
- Wenn das Giessen und Schmelzen in den Vereinigten Staaten stattgefunden hat, ist “US” einzutragen.
2.2 Wie diese ISO-Angaben praktisch erfolgen
Bei der elektronischen Einfuhranmeldung im Automated Commercial Environment (ACE) geben Sie je nach Softwareumgebung für jedes Stahl(-derivat)-Produkt eine separate Angabe zum Land des Melt-and-Pour-Prozesses ab. Häufig erfolgt dies über ein eigenes Datenfeld (z. B. „Country of Melt and Pour“), in das der zwei- bzw. drei-stellige ISO-Ländercode eingetragen wird (die CBP nutzt in der Regel zwei Stellen, beispielsweise „US“, „CN“, „DE“, „CH“ etc.).
- Unterscheidung zum normalen Ursprungsland:
Neben dem regulären „Country of Origin“ (z. B. WO die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung stattfand) ist zusätzlich der Melt-and-Pour-Code auszuweisen. - Mehrere Schmelzländer / unklare Herkunft:
Falls mehrere potenzielle Schmelz- und Giessprozesse in unterschiedlichen Ländern stattgefunden haben oder dies nicht eindeutig nachvollziehbar ist, ordnet die Guidance an, den Code „OTH“ zu verwenden.
Die Einhaltung dieser Meldepflicht ist essenziell, da die CBP angekündigt hat, bei fehlerhaften oder fehlenden ISO-Codes entsprechende Durchsetzungsmassnahmen (z. B. Verzögerungen oder Strafen) zu verhängen.
3. Neue HTS-Positionen und Pflichten zur Deklaration des Stahlwerts
In der Guidance (CSMS # 64348411) sind diverse HTS Positionen (Chapter 99) aufgeführt, je nachdem, ob es sich um:
- klassische Stahlprodukte (z. B. HTS 9903.81.87, 9903.81.88)
- vorherige oder neue „derivative steel articles“ (9903.81.89, 9903.81.90, 9903.81.91, 9903.81.92, 9903.81.93)
- Ausnahmen bei Stahl aus US-Melt-and-Pour (0 % duty, HTS 9903.81.92)
handelt.
3.1 Schlüsselstellen der neuen Vorschriften
- HTS 9903.81.91 (25 % Zoll auf Stahlanteil bei Derivaten ausserhalb Kap. 73)
- Bei neuen Stahlderivaten, die nicht unter Kapitel 73 fallen, wird die 25-%-Abgabe nur auf den Stahlanteil bemessen.
- Ist der genaue Wert des Stahlanteils nicht bestimmbar, muss der Zollsatz vom Gesamtwert (entered value) erhoben werden.
- Zweizeilige Deklaration (wenn Stahlwert < Gesamtwert)
- Linie 1: Deklaration des Nicht-Stahlwerts (Rest des Produktes) mit passendem Kapitel-1-bis-97-HTS; Anzahl und Wert.
- Linie 2: Deklaration des Stahlwerts (als Teil des Gesamtwerts). Dabei:
- Menge (Quantity) für das Kapitel-1- bis-97-HTS = 0,
- Der Stahlwert (in USD) wird als einzelner Wert angegeben,
- Die Menge in Kilogramm unter HTS 9903.81.91,
- Hierauf wird der 25 %-Zoll berechnet.
- HTS 9903.81.92 (0 % Zoll für Stahl aus US-Melt-and-Pour)
- Wenn der ursprüngliche Stahl in den USA geschmolzen und gegossen wurde und dann in einem anderen Land nur weiterverarbeitet wird, kann diese Position greifen.
- Voraussetzung: Alle Nachweise (Melt-and-Pour in den USA) liegen vor.
- HTS 9903.81.88 / 9903.81.93 (FTZ-Waren unter „privileged foreign status“)
- Für Waren, die vor dem 12. März 2025 in eine US-„Foreign Trade Zone“ (FTZ) eingelagert wurden und danach in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.
3.2 Praktische Umsetzung
- Identifizierung korrekter HTS (Kap. 1–97) + zusätzliches Chapter-99 (Section 232)
- Feststellung, ob Stahlanteil < Gesamtwert oder = Gesamtwert → ggf. Zweizeilenmethode
- Angabe des ISO-Landescodes für den Melt-and-Pour-Vorgang
- Einhaltung möglicher Anti-Dumping/Countervailing Duties (ADD/CVD) oder anderer Importzölle
4. Konkretes Vorgehen mit ISO-Standards in 5 Schritten
- Melt-and-Pour-Herkunft bestimmen
- Kontaktieren Sie Ihren Vorlieferanten oder Walzwerk, um exakt zu ermitteln, wo der Stahl geschmolzen und gegossen wurde.
- Falls dies nicht eindeutig klärbar ist, verwenden Sie den Code “OTH” (oder „US“, falls in den USA).
- Wertanteil Stahl ermitteln (nur bei Derivaten, die ausserhalb Kap. 73 liegen)
- Teilt das Endprodukt in „reiner Stahlwert“ und „Restwert“ auf.
- Prüfen Sie, ob Ihr System und Ihr Zollbroker diese Splittung (Zweizeilen-Eintrag) technisch abbilden können.
- Zolltarifnummern genau prüfen
- Eine falsche Einstufung (etwa wenn Derivate eigentlich Kap. 73 betreffen) kann zu falschen Zollsätzen führen.
- Bei Unsicherheiten ggf. ein „Binding Ruling“ bei der CBP beantragen.
- Daten richtig in ACE melden
- Zeile 1: „Non-Steel content“ → Wert = Gesamtwert minus Stahlanteil, Menge = Gesamte Stückzahl/Gewicht, keine Section-232-Zölle.
- Zeile 2: „Steel content“ → Wert = Wert des Stahlanteils, Menge = 0 (Kap. 1–97-HTS), plus separate Angabe in kg unter HTS 9903.81.91 (oder anderer Chapter-99-Position), 25 %-Zoll.
- In beiden Zeilen: ISO-Ländercode für Melt-and-Pour.
- Dokumentation und Nachweise
- Alle relevanten Unterlagen (Mill Test Certificates, Ursprungsdokumente, Vertriebsbelege) vorhalten, um den ISO-Code plausibel belegen zu können.
- Prüfen Sie regelmässig Updates der CBP (CSMS-Meldungen, Federal Register, etc.).
5. Weitere wichtige Punkte: Exclusions, Quoten, FTZ
- Exclusions
- Individuelle Ausnahmeregelungen (Importer-specific exclusions) laufen bis zu ihrem Ablaufen weiter, verlängern sich jedoch nicht automatisch nach dem 11. März 2025.
- „General Approved Exclusions (GAEs)“ enden gemäss Mitteilung komplett am 11. März 2025.
- Quoten
- Sämtliche Section-232-Quoten (tariff rate und absolute) laufen mit 11. März 2025 aus. Danach sind alle entsprechenden Einfuhren ab dem 12. März 2025 zollpflichtig zu melden.
- Foreign Trade Zones (FTZ)
- Waren, die vor dem 12. März 2025 in eine FTZ aufgenommen und mit „Privileged Foreign Status“ (19 CFR 146.41) versehen wurden, müssen bei Entnahme (nach dem 12. März 2025) ebenso den neuen Zollsätzen unterliegen.
- Achten Sie darauf, im Einzelfall die richtige HTS-Position zu verwenden (9903.81.88, 9903.81.93, 9903.81.91, 9903.81.92 usw.).
- Strenge Umsetzung
- Die CBP weist ausdrücklich darauf hin, bei Nichteinhaltung (z. B. fehlende ISO-Codes, fehlende oder falsche Aufteilung des Stahlwerts) Durchsetzungsmassnahmen zu ergreifen.
6. Zusammenfassung
- Ab 12. März 2025 sind für Stahl und stahlhaltige Derivate 25 % Section-232-Zölle fällig, sofern keine Ausnahmen greifen.
- ISO-Codes für den Schmelz- und Giessort (Melt and Pour) sind verbindlich anzugeben.
- Für Stahlartikel: ISO-Code des Landes, in dem tatsächlich geschmolzen und gegossen wurde.
- Für Derivate: Entweder derselbe Ländercode oder “OTH”, wenn unbekannt.
- Bei Ursprungsland USA („US“), ggf. 0 %-Zoll (HTS 9903.81.92), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Neue Tarifzeilen (HTS 9903.81.91 ff.) verlangen ggf. eine separate Aufteilung des Stahlwertes vom Gesamtwert, sodass nur auf den Stahlanteil der 25-%-Zoll erhoben wird.
- Keine Verlängerung der alten Quoten und GAEs nach dem 11. März 2025; keine Drawback-Möglichkeiten.
- Erhebliche Folgen bei fehlerhafter Deklaration (Nachverzollung, Verzögerungen, potenzielle Strafen).
Praxis-Tipp: Stimmen Sie sich unbedingt mit Ihrem Zollbroker bzw. Ihrer Zollabteilung ab, damit die Aufteilung nach Wert (bei Derivaten) und das Reporting der ISO-Codes reibungslos läuft. Halten Sie Dokumente bereit, die belegen, wo und wie der Stahlanteil produziert wurde. Werden die ISO-Codes oder die Splittung des Stahlwerts falsch angegeben, kann das eine kostenintensive Korrektur oder ggf. Strafen nach sich ziehen.
Damit sind die ISO-Anforderungen vollumfänglich integriert: Sie bilden einen zentralen Bestandteil der neuen Section-232-Vorgaben und müssen bei jedem relevanten Importfall beachtet werden.