Die sogenannte Unterstellungserklärung (oft auch als freiwillige Unterstellungserklärung bezeichnet) spielt im Kontext der Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) eine zentrale Rolle. Unternehmen, insbesondere solche mit Sitz im Ausland, erklären sich damit freiwillig gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bereit, der Schweizer Mehrwertsteuerpflicht unterstellt zu sein. Dies ist besonders relevant, wenn Waren regelmässig in die Schweiz importiert werden und die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer sichergestellt werden soll.
Ein ausländisches Unternehmen benötigt eine Unterstellungserklärung, wenn es Ware DDP (Delivered Duty Paid), also verzollt und versteuert, gemäss Incoterms 2020 liefert. Ein Schweizer Unternehmen hingegen benötigt eine Unterstellungserklärung beispielsweise dann, wenn es Ware direkt vom Lieferanten an Endkunden liefern lässt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte, Vorteile und Herausforderungen der Unterstellungserklärung erläutert.
1. Hintergrund: Schweizer Mehrwertsteuer bei Importen
Beim Import von Waren in die Schweiz wird grundsätzlich die Einfuhrsteuer erhoben, die Teil der Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) ist. Diese Steuer wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Auftrag der ESTV erhoben. Unternehmen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind oder bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, können die gezahlte Einfuhrsteuer in der Regel im Rahmen der Vorsteuer geltend machen.
1.1 Umsatzgrenze und Steuerpflicht
- Allgemeine Steuerpflicht: Ein Unternehmen wird in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, sobald es weltweit einen Jahresumsatz von mindestens 100’000 CHF erzielt und im Inland steuerbare Leistungen erbringt.
- Ausnahmen: Für ausländische Unternehmen kann die Pflicht zur Registrierung in der Schweiz auch dann greifen, wenn Lieferungen an Schweizer Kunden erfolgen und bestimmte Wertgrenzen überschritten werden.
1.2 Rolle der ESTV
Die ESTV übernimmt die Erhebung der inländischen Schweizer Mehrwertsteuer und regelt die Geltendmachung oder Verrechnung von Vorsteuern. Im Rahmen von Importen ist die korrekte Deklaration essenziell, um steuerliche Vorteile geltend machen zu können.
2. Zweck der Unterstellungserklärung
Die Unterstellungserklärung bietet Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig der Schweizer Mehrwertsteuerpflicht zu unterliegen. Dies bringt insbesondere folgende Vorteile:
- Vorsteuerabzug: Unternehmen, die sich freiwillig der Steuerpflicht unterstellen, können die beim Import gezahlte Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend machen.
- Vereinfachte Deklarationsprozesse: Regelmässige Importe und Steuerabrechnungen können effizienter abgewickelt werden.
- Stärkung der Kundenbeziehungen: Schweizer Kunden bevorzugen Lieferanten, die die Mehrwertsteuer korrekt abwickeln, was die Geschäftsabwicklung erleichtert.
3. Voraussetzungen und Ablauf der Unterstellungserklärung
3.1 Voraussetzungen
- Erzielung von weltweitem Umsatz: Auch Unternehmen, die unter der gesetzlichen Umsatzgrenze von 100’000 CHF liegen, können sich freiwillig registrieren lassen.
- Regelmässige Lieferungen in die Schweiz: Besonders bei wiederholten Geschäften in der Schweiz ist die Unterstellungserklärung sinnvoll.
- Formelle Anmeldung: Die Registrierung erfolgt über ein entsprechendes Formular auf der Website der ESTV.
3.2 Ablauf
- Formular einreichen: Das Formular zur Mehrwertsteuer-Anmeldung wird zusammen mit erforderlichen Unterlagen (z. B. Handelsregisterauszug) bei der ESTV eingereicht.
- Prüfung durch die ESTV: Die Behörde prüft die Unterlagen und entscheidet über die Registrierung.
- Zuteilung der MWST-Nummer: Nach der Registrierung erhält das Unternehmen eine Schweizer MWST-Nummer, die für alle weiteren Abrechnungen verwendet wird.
4. Praktische Auswirkungen für den Import
Mit einer gültigen MWST-Nummer können Unternehmen die Zollabwicklung wie folgt vereinfachen:
- Einfuhrsteuer-Deklaration: Die Steuer wird direkt bei der Einfuhr erhoben und kann bei der MWST-Abrechnung als Vorsteuer geltend gemacht werden.
- Effiziente Steuerabrechnung: Periodische Abrechnungen (viertel- oder halbährlich) ermöglichen eine klare Nachverfolgbarkeit der Steuerbeträge.
5. Unterschied zur automatischen Steuerpflicht
Unternehmen, die weltweit mehr als 100’000 CHF Umsatz erzielen, müssen sich automatisch registrieren. Die Unterstellungserklärung ist eine freiwillige Option für Unternehmen, die unter dieser Schwelle liegen.
6. Herausforderungen
- Zusätzlicher Verwaltungsaufwand: Die Einhaltung der Schweizer Steuerpflicht erfordert detaillierte Buchführung und regelmässige Steuerabrechnungen.
- Fehleranfälligkeit bei der Deklaration: Falsche Angaben können zu Verzögerungen oder finanziellen Einbussen führen.
7. Fallbeispiele
Fallbeispiel 1: Lieferung DDP durch ein ausländisches Unternehmen
Die «Global Textiles GmbH» aus Deutschland liefert Kleidung DDP an die «Fashion AG» in der Schweiz. Die Global Textiles GmbH tritt als Importeur auf und muss eine Unterstellungserklärung abgeben. Dadurch können alle Einfuhrsteuern effizient abgerechnet und als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Fallbeispiel 2: Lieferung durch ein Schweizer Unternehmen an Endkunden
Die «Electro Supplies AG» in der Schweiz lässt Ware direkt von einem deutschen Lieferanten an Endkunden liefern. Um die Einfuhrsteuer effizient zu handhaben, nutzt die Electro Supplies AG die Unterstellungserklärung. Dadurch kann die Ware erst neutralisiert an den Endkunden ausgeliefert werden.
8. Fazit
Die Unterstellungserklärung ist ein wertvolles Instrument für Unternehmen, die regelmässig Waren in die Schweiz importieren und von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten. Sowohl ausländische Unternehmen als auch Schweizer Unternehmen, die komplexe Lieferketten betreiben, sollten die Vorteile und Pflichten sorgfältig abwägen.
Relevante Links und Quellen