Reziproke Handelszölle der USA unter Präsident Donald Trump


Einleitung

Am Donnerstag, den 13. Februar 2025, unterzeichnete US-Präsident Donald Trump ein Memorandum, das die Einführung von «fairen und gegenseitigen» Handelszöllen gegenüber allen wichtigen Handelspartnern der Vereinigten Staaten fordert. Dies betrifft auch langjährige Verbündete der USA und könnte erhebliche Auswirkungen auf den internationalen Handel haben.

Bedeutung des Begriffs «reziprok»

Der Begriff «reziprok» bedeutet in diesem Zusammenhang Gegenseitigkeit oder Wechselseitigkeit. Im internationalen Handel bezieht sich dieses Konzept darauf, dass die USA von anderen Ländern dieselben Zölle verlangen, die diese für US-Produkte erheben. Ziel ist es, Handelsbeziehungen auf eine symmetrische Grundlage zu stellen und potenzielle Ungleichgewichte zu beseitigen.

Die Rolle der Welthandelsorganisation (WTO)

Die Welthandelsorganisation (WTO) spielt eine zentrale Rolle in der internationalen Handelspolitik. Sie wurde 1995 gegründet, um den globalen Handel zu regulieren, Handelsstreitigkeiten beizulegen und faire Handelspraktiken zu gewährleisten. Ein Grundprinzip der WTO ist die «Meistbegünstigungsklausel», die besagt, dass alle WTO-Mitgliedsländer gleich behandelt werden müssen, sofern keine bilateralen oder regionalen Handelsabkommen bestehen.

Reziproke Handelszölle, wie sie von Trump angestrebt werden, könnten mit diesem Prinzip kollidieren. Falls die USA gezielt höhere Zölle für einzelne Länder einführen, könnte dies als Verstoss gegen WTO-Regeln gewertet werden und zu Vergeltungsmassnahmen durch betroffene Handelspartner führen, was Handelskonflikte eskalieren lassen könnte.

Umsetzung und Herausforderungen

Die Umsetzung dieses Konzepts wirft zahlreiche Fragen auf. Handelszölle sind oft das Ergebnis komplexer Verhandlungen, die bestehende Handelsabkommen und WTO-Regeln berücksichtigen. Eine einseitige Anpassung der Zölle durch die USA könnte daher zu Handelskonflikten oder Vergeltungsmassnahmen führen. Zudem haben verschiedene Länder unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungen, was die direkte Anwendung reziproker Zölle erschwert.

Regierungsanweisung und geplante Massnahmen

Das unterzeichnete Memorandum weist Handelsminister Howard Lutnick und Jamieson Greer, den offiziellen Welthandelsbeauftragten der Trump-Regierung, an, innerhalb von 180 Tagen einen länderspezifischen Bericht zu erstellen. Dieser soll bewerten, ob «Abhilfemassnahmen» notwendig sind, um eine ausgewogene Handelsbeziehung sicherzustellen. Erst nach dieser Analyse wird entschieden, ob und in welcher Form reziproke Zölle eingeführt werden.

Auswirkungen auf die Wirtschaft

Die wirtschaftlichen Folgen dieser Massnahme sind derzeit noch unklar. Eine Erhöhung von Zöllen könnte US-Unternehmen kurzfristig helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit im Inland zu stärken. Langfristig besteht jedoch das Risiko, dass Handelspartner ebenfalls Zölle auf US-Produkte erheben, was Exporte aus den USA verteuern und den internationalen Handel beeinträchtigen könnte.

Auswirkungen auf die Schweiz

Solange es um Industrieprodukte geht, hat die Schweiz bei «reziproken» Zöllen weniger zu befürchten als andere Länder, da Industriezölle bereits abgebaut wurden. Zudem sind die Mehrwertsteuersätze niedrig, und es gibt keine teuren Zusatzmechanismen wie CBAM. Da Trump beabsichtigt, Zölle gegenüber allen Handelspartnern zu erhöhen, die aktuell höhere Importzölle anwenden als die USA, brechen die Vereinigten Staaten mit den Regeln der WTO.

Ausnahme: Schutzmassnahmen auf bestimmten Produkten

Basierend auf der am 10. Februar 2025 unterzeichneten Executive Order von Präsident Trump tritt ab dem 12. März 2025 ein zusätzlicher Zollsatz von 25 % für alle Länder, einschliesslich der Schweiz, in Kraft – ohne Ausnahmen oder Sonderregelungen.

Überprüfen Sie mithilfe Ihrer Zolltarifnummern, ob Ihre Produkte ab dem 12. März von den neuen Zöllen betroffen sind:

  • In HTS-Kapitel 73 werden 155 abgeleitete Waren mit einem zusätzlichen Zoll von 25 % belegt (Türkei 50 %).
  • Für einige Positionen in den Kapiteln 84 und 94 gilt der 25 %-Zoll lediglich für den enthaltenen Stahlanteil.
  • 18 Tariflinien im Kapitel 76 sind vollständig mit einem 25 %-Zoll belegt.
  • Für Kapitel 66, 83, 84, 85, 87, 88, 90, 94, 95 und 96 wird der Zoll auf den Aluminiumanteil erhoben.
  • Innerhalb der nächsten 90 Tage wird ein Verfahren eingeführt, um schrittweise weitere abgeleitete Stahl- und Aluminiumprodukte in die Listen aufzunehmen. Auch wenn noch Verhandlungsraum besteht, empfiehlt es sich, Lagerbestände frühzeitig aufzufüllen.

Fazit

Das Konzept der reziproken Zölle ist eine umstrittene handelspolitische Strategie, die auf den Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen Handelspartnern abzielt. Allerdings stellt die praktische Umsetzung eine erhebliche Herausforderung dar, da sie bestehende Handelsvereinbarungen und wirtschaftliche Unterschiede berücksichtigen muss. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Massnahmen auf Grundlage der angeforderten Analyse ergriffen werden und welche Auswirkungen diese auf die Weltwirtschaft haben werden. Zudem könnten weitere Schutzmassnahmen, wie zusätzliche Zölle auf Stahl, Aluminium und andere Produkte, nicht ausgeschlossen werden – auch für die Schweiz.

Quellen und weiterführende Links