Arten von Zollprüfungen durch das BAZG
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führt verschiedene Prüfungsarten durch, um die Einhaltung der Zoll- und Importvorschriften bei Schweizer Unternehmen sicherzustellen. Diese Prüfungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit grenzüberschreitenden Import- und Exportaktivitäten ausgerichtet. Der nachfolgende Bericht ist nicht abschliessend, er gibt nur einen kleinen Einblick in die unzähligen Tätigkeitsbereiche des BAZG.
Unternehmensprüfung bis hin zur Betriebsprüfung
Die Unternehmensprüfung ist eine umfassende Kontrolle, die sich auf die gesamte Zollabwicklung eines Unternehmens erstrecken kann. Schwerpunkte als auch einzelne Prüfthemen sind beispielsweise:
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Ursprungsprüfungen: Überprüfung der korrekten Anwendung von Ursprungsregeln und Präferenznachweisen (z.B. EUR.1, Ursprungserklärungen), dies im Import, Export und im Rahmen von Amtshilfeverfahren («Ausländische Zollstellen leiten eine Ursprungsüberprüfung durch Schweizer Behörden ein»)
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VOC-Prüfungen: Kontrolle der Verbrauchssteuererhebung für flüchtige organische Verbindungen (VOC) in Produkten wie Lacken oder Lösungsmitteln
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Mineralölsteuerprüfungen: Überprüfung der korrekten Versteuerung importierter Mineralölprodukte
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Tarifierung und Einfuhrverstösse: Kontrolle der richtigen Zolltarifnummern (HS-Codes), Einhaltung von Einfuhrverboten und Kontingentregelungen
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Ermächtigte Ausführer (EA): Spezielle Prüfungen bei Unternehmen mit EA-Status, inklusive Prozessdokumentation und Risikoanalysen
Zollprüfung
Stichprobenartige oder umfassende Überprüfungen der Zollanmeldungen und zugehörigen Unterlagen, meist über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Ziel ist die Sicherstellung korrekter Deklarationen und Abgabenerhebungen, aber auch die Einhaltung nichtzollrechtlicher Erlasse, die nachfolgend geschildert werden.
Zollbeschau
Physische Kontrolle der Waren bei der Einfuhr, um die Übereinstimmung mit den Zollangaben zu prüfen. Oft kurzfristig und an der Grenze durchgeführt.
Unterschiede zwischen Unternehmensprüfung, Zollfahndung und Steuerfahndung
(einfache Darstellung, nicht abschliessend)
Prüfungsart | Zielsetzung | Vorgehen | Rechtsgrundlage |
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Unternehmensprüfung | Sicherstellung zollrechtlicher Compliance | Vorankündigung, Einsicht in Unterlagen | Zollgesetz (ZG), BAZG-VG |
Zollfahndung | Strafverfolgung bei Zollstraftaten | Unangekündigte Durchsuchungen | Strafprozessordnung (StPO) |
Steuerfahndung | Aufdeckung von Steuerdelikten | Strafprozessuale Ermittlungen, Durchsuchungen | Steuerrecht, StPO |
Steuer und Abgaben
Das BAZG überwacht eine ganze Reihe von Steuern und Abgaben, beispielsweise:
Abgabenart | Beschreibung | Rechtsgrundlage |
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Verbrauchssteuern (VOC) | Steuer auf flüchtige organische Verbindungen in Produkten | VOC-Verordnung (VOCV) |
Mineralölsteuer | Steuer auf importierte Mineralölprodukte | Mineralölsteuergesetz |
Kontingentvergabe | Mengenmässige Einfuhrbeschränkungen bei bestimmten Waren | Zollgesetz (ZG) |
Überblick Abgaben im Import
- Tabaksteuer
- Mineralölsteuer
- CO₂-Abgabe
- Verkehrsabgaben
- Automobilsteuer
- Spirituosensteuer
- Biersteuer
- Zölle
- Mehrwertsteuer
- Tabaksteuer
- Alkoholabgaben und VEG
- Schwerverkehrsabgabe (LSVA und PSVA)
- Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
- CO2-Abgaben
Im Fokus stehen auch Verkehrsabgaben und Strassenverkehrsrecht
- Vignette
- E-Vignette
- Schwerverkehrsabgaben LSVA und PSVA
- Strassenfahrzeuge
- Fahrzeugführende / Fahrzeuglenkende
Verbote, Beschränkungen und Auflagen
- Waffen und Munition
- Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Import Control System 2: ICS2
- Vorausanmeldung Sicherheit (Security amendment)
- Sicherheit allgemein (Kriegsmaterial, Sprengmittel, pyrotechnische Gegenstände, Kernenergie, Gewaltdarstellungen, pornografische Darstellungen, Identitätsdokumente, uvm)
Weitere nichtzollrechtliche Erlasse an der Grenze
- Handel mit pharmazeutischen Produkten
- Edelmetallkontrolle
- Geistiges Eigentum, Handel und Kultur
- Wirtschaftliche und landwirtschaftliche Massnahmen
- Wirtschaftliche und finanzielle Massnahmen
- Gesundheit, Lebensmittelrecht
- Umwelt und Abfallrecht
- Regale, Monopole, insbesondere Fernmeldewesen
- Artenschutz (CITES)
- Heilmittel- und Betäubungsmittelgesetz
- Pflanzenschutz- und Veterinärrecht
- Radioaktive Stoffe
- uvm
Massgebend sind u. a die folgenden Richtlinien:
- R-08 Abfertigung gefährlicher Güter
- R-09 Mineralölsteuer
- R-10 Zollverfahren
- R-14 Transit
- R-15 Strassenverkehrsabgaben
- R-16 Verkehrsarten
- R-17 Zollerleichterungen für Waren je nach Verwendungszweck
- R-18 Zollfreie Waren / Rückwaren
- R-20 Verwaltungsverfahren
- R-22 Verzugs- und Vergütungszins
- R-25 Aussenhandelsstatistik
- R-30 Freihandelsabkommen (präferenzieller Ursprung)
- R-60 Nichtzollrechtliche Erlasse
- R-62 AEO
- R-67 Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
- R-68 Automobilsteuer
- R-69 MWST
- R-120 Grenzüberschreitender Verkehr mit Alkohol und Tabak
- R-243 Instruktionen über die Anwendung der Edelmetallgesetzgebung (EMKI)
- R-249 Richtlinie: Weisungen zur Geldwäschereiverordnung-BAZG
Auslandeinsätze
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist seit vielen Jahren international tätig und unterstützt mit Auslandseinsätzen die schweizerische Aussen-, Sicherheits-, Friedens- und Handelspolitik.
Die Aufgabenbereiche im Ausland sind vielfältig: Im Rahmen von FRONTEX-Einsätzen übernehmen BAZG-Mitarbeitende operative Funktionen an den Aussengrenzen des Schengenraums. Im Bereich der Luftsicherheit schützen sie als «Air Marshals» (Tiger) während Flügen und als «Ground Marshals» (Fox) am Boden.
Als Airline Liaison Officers (ALO)beraten sie Behörden in Drittstaaten in Fragen der Dokumentensicherheit. Darüber hinaus sind Fachkräfte des BAZG bei internationalen Organisationen wie der EU-Kommission (TAXUD) und der Weltzollorganisation ((WZO) tätig – etwa als nationale Sachverständige, Technical Attachés oder Technical Officers. Auch bei der Ständigen Mission der Schweiz bei der EU übernehmen sie Aufgaben als Zollattachés.
Ein weiteres Einsatzfeld bietet das EFTA-Sekretariat in Genf: In der Trade Relations Division (TRD) können Mitarbeitende als Trainees oder Officers wertvolle Erfahrung im internationalen Handel sammeln.
Erkennung von Verstössen gegen Vorschriften durch das BAZG
Das BAZG setzt ein mehrstufiges Kontrollsystem ein, um Verstösse bei Schweizer Importunternehmen zu identifizieren:
– Elektronische Risikoanalyse
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Auswertung der Zollanmeldungen im System Argos (mittlerweie in Ablösung zum neuen Kontrollsystem)
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Erkennung von Unstimmigkeiten bei Mengen, Preisen, Ursprungsangaben und Häufigkeit von Nachmeldungen
– Physische Warenkontrollen
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Stichproben an Grenzstellen zur Überprüfung der tatsächlichen Ware gegenüber den Angaben
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Kontrolle von Tarifierung, Einfuhrverboten und Kontingentregelungen
– Betriebsinterne Revisionen
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Vor-Ort-Prüfungen mit Einsicht in ERP-Systeme, Buchhaltung und Lagerbestände
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Prüfung der Prozessdokumentation, besonders bei ermächtigten Ausführern
-Datenabgleich mit Drittquellen
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Abgleich von Zoll- und Mehrwertsteuerdaten sowie Verbrauchssteuerstatistiken
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Nutzung internationaler Zoll- und Handelsdatenbanken
– Meldepflichten
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Unternehmen müssen Abweichungen bei Kontingenten, Mengen oder Firmenstrukturänderungen selbst melden oder anzeigen (vgl. auch Art. 14a Abs. 4bis VO), aber auch in verschiedenen Bewilligungsbereichen bericht erstatten.
Überwachung der nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE)
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Automatisierte Prüfungen im elektronischen Zollsystem (e-dec) anhand von NZE-Pflichtcodes
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Spezielle Grenzkontrollen bei Waren mit NZE-Pflicht
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Zusammenarbeit mit Fachbehörden und Auswertung von Bewilligungsdaten
Typische Erkennungsmuster für Verstösse
Verstossart | Erkennungsmethode | Rechtsgrundlage / Verordnung |
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Falschdeklaration (Tarifierung, Menge, Wert) | Elektronische Risikoanalyse, physische Beschau | Art. 22 BAZG-VG |
Verstoss gegen Einfuhrverbote (z.B. Sanktionen) | Dokumentenprüfung, Grenzkontrollen mit Unterlagencode | Art. 14a Zollverordnung (VO) |
Umgehung von Kontingenten | Abgleich Kontingentmengen mit Meldungen | Art. 12 Zollgesetz (ZG) |
Verstösse gegen VOC- und Mineralölsteuerpflichten | Abgleich Verbrauchsmengen mit Steuererklärungen | VOC-Verordnung, Mineralölsteuergesetz |
Verstösse gegen NZE (z.B. Artenschutz, Arzneimittel) oder Sicherheitsauflagen | Automatisierte Prüfungen, Fachbehördenmeldungen | Verschiedene Bundesgesetze |
Spezifika für Ermächtigte Ausführer (EA)
Unternehmen mit EA-Status unterliegen besonderen Prüfungen:
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Regelmässige Risikoanalyse mittels EA-Auskunftsbogen
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Prüfung der Fachkompetenz und Prozessdokumentation (Beschaffung, Präferenzkalkulation, Dokumentenerstellung)
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Kontrolle der Einhaltung von Meldepflichten bei Firmenstrukturänderungen
Checkliste für Schweizer Unternehmen – Mindestanforderungen
Zollrechtliche Compliance
Vollständige und korrekte Zollanmeldungen mit plausiblen Mengen- und Wertangaben
Sorgfältige Tarifierung gemäss HS-Code und Zolltarifdatenbank (Tares)
Vollständige Ursprungsdokumentation (z.B. EUR.1, Ursprungserklärungen, Festlegungsprozesse)
Einhaltung von Kontingenten, Bewilligungen und Meldung bei Abweichungen
Nutzung elektronischer Zollanmeldesysteme (z.B. e-dec bzw Passar) und Kontrolle und Überwachung der Verzollungen durch Dritte wie Spediteure, Verzollungspartner
Internes Kontrollsystem in Bezug auf Exportkontrollvorschriften
Nichtzollrechtliche Erlasse (NZE)
Kenntnis und Einhaltung der relevanten NZE (VOC, Artenschutz, Pflanzenschutz, Arzneimittel etc.) und Betroffenheit
Vorhalten aller erforderlichen Bewilligungen und Nachweise
Einhaltung von Meldepflichten
Interne Organisation und Vorbereitung
Dokumentation und Archivierung relevanter Unterlagen
Schulung der Mitarbeitenden zu Zoll- und erweiterten Vorschriften
Überwachung von Veränderungen in Organisation, Struktur und gesetzlichen Grundlagen
Vorbereitung auf Betriebsprüfungen und Nachvollziehbarkeit aller Importprozesse
Schlussbemerkung
Aufgrund der Komplexität und Dynamik der Zoll- und Importvorschriften erhebt er keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für aktuelle Informationen und Detailregelungen empfiehlt sich die regelmässige Konsultation der offiziellen Webseite des BAZG und weiterführene Berichte von douana.ch.
Bei weiteren Fragen oder für individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.