Nachfolgend erhalten Sie eine kurze und pointierte Zusammenfassung der jüngsten Entwicklungen rund um das neue Zollrecht und die Digitalisierungsprojekte des BAZG. Das offizielle Protokoll sowie die Präsentation wurden inzwischen auf der Website des BAZG publiziert – DOUANA® hat für Sie das Wesentliche herausgefiltert und praxisorientiert zusammengestellt.
Die Themen reichen von der laufenden Totalrevision des Zollrechts über den aktuellen Stand von Passar bis hin zu den anstehenden Neuerungen im Bereich der digitalen Warenverkehrsbescheinigungen. Insbesondere die kommenden digitalen Prozesse werden für Unternehmen spürbare Auswirkungen auf Organisation, Rollen und Abläufe haben.

Hier das Wesentliche in kompakter Form:

Neues Zollrecht

Zurzeit läuft die verwaltungsinterne Ämterkonsultation zu rund 400 Verordnungen zum neuen Zollrecht. Nach der Bereinigung soll ein Teil davon, d.h. solche die nicht nur formelle Änderungen enthalten, in die Vernehmlassung gegeben werden. Beginn: «1. Halbjahr 2026»; Dauer 3 ½ Monate. Das BAZG bittet darum, sich bei allfälligen Unklarheiten direkt zu melden, bevor die eigentliche Stellungnahme abgegeben wird. Wir werden an unserer Fachtagung Import/Export am 10.06.25 über Neuigkeiten berichten. Reservieren Sie sich den Termin bereits in Ihrer Agenda, die Ausschreibung wird hier erfolgen.

Passar

Das BAZG appelliert an die Wirtschaft, die neuen digitalen Hilfsmittel einzusetzen und dabei Prozesse, Rollen und Kommunikation zu überdenken. In absehbarer Zeit soll es nicht mehr erforderlich sein, Ressourcen für die Zollabwicklung an der Grenze zu binden. Dies ermöglicht neue Arbeitsweisen und -modelle, auf die sich Unternehmen bereits heute Gedanken machen sollen.
Stand Ende November werden 51,2 % der Ausfuhr mit Passar 1.0 abgewickelt. Bis Ende Jahr wird noch ein wesentlicher Anstieg erwartet. Das BAZG hofft, 80-90 % zu erreichen. Verlängerungen für E-dec Export werden nur in begründeten Härtefällen bewilligt.
Passar 2.0 startet mit Pilotfahrten an den Grenzübergängen BWA und Chiasso ab März 2026, jedoch nur mit sog. «Standardfunktionen» (keine sog. «regulierten» Abfertigungen wie Zollerleichterungen, Kontingente, Steuerlager usw.).

Digitale WVB

Das BAZG hat eine eigene Weblösung entwickelt und bietet diese voraussichtlich ab März 2026 im ePortal an. Damit können Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1 digital erstellet und anschliessend automatisiert  beglaubigt werden (nur mit Passar 1.0). Es handelt sich um eine einfache Übergangslösung bis zur Implementierung einer europaweiten Lösung (Projekt ePOC der EU).
Die Nutzung ist entsprechend nur als Weblösung im ePortal möglich (keine Integration in Branchensoftware vorgesehen). Die digital erstellten EUR. 1 können als PDF (Draft-Version und finale Version) via «Chartera Output» bezogen werden (im ePortal oder via B2B-Schnittstelle in einer Branchensoftware).
Vollmachten müssen nicht hochgeladen werden, müssen jedoch im Speditionsdossier vorhanden sein. Dies macht die Nutzung ggf. umständlicher. Da die Nummer nach Erstellung bereits definitiv ist, kann das EUR. 1 schon im Voraus (Draft-Version) dem Empfänger zugesendet werden (z.B. via Email). Das EUR. 1 wird beim Grenzübertritt automatisch aktiviert bzw. visiert; es ist ab diesem Zeitpunkt gültig und kann nicht mehr angepasst werden. Eine manuelle Beglaubigung am Schalter (Stempel) ist nicht mehr nötig. Zu Beginn wird das digitale EUR. 1 auf die PEM-Länder der Zone 1 angewendet. Das BAZG wird im Hinblick auf die produktive Nutzung weitere Informationen zur Verfügung stellen (Webseite BAZG).
Damit dürfte der grösste Teil der Schaltergänge entfallen, was sehr erfreulich ist. Die so erstellten WVB sollten auch keine formellen Unstimmigkeiten mehr aufweisen. Achtung: Damit werden die Exporteure nicht von ihrer Verantwortung entbunden, dass die WVB auch materiell korrekt ist. Das heisst, die eigentliche Beurteilung der Ursprungseigenschaft ändert nicht!

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