Export und Import erfordert umfangreiche Kenntnisse in der Zollabwicklung. Kurz vor dem Grenzübertritt und darüber hinaus wird Expertise benötigt, um gesetzliche Vorschriften einzuhalten und Fehler zu vermeiden. Erfahren Sie, wie Sie galant mit Zollagenturen zusammenarbeiten und Ihre Verantwortung korrekt wahrnehmen.
Komplexität meistern
Schweiz Import Export: So gelingt die professionelle Zollabwicklung mit Zolldienstleistern
Schweiz Import Export: So gelingt die professionelle Zollabwicklung mit Zolldienstleistern - Guidelines für KMU's
Die Rolle der Zolldienstleistern im internationalen Handel
Zollagenturen sind wichtige zentrale Dienstleister für Unternehmen, die Waren über die Schweizer Grenze bewegen. Sie agieren als Schnittstelle zwischen Handel und Behörden, kennen die komplexen Regulierungen beider Seiten und sorgen für die fristgerechte sowie rechtskonforme Bearbeitung aller Anforderungen. Doch aufgepasst: Die Verantwortung für die korrekte Verzollung trägt nicht der Verzollungsdienstleister, sondern Sie als Importeur und Exporteur. Sie sind diejenigen, die letztlich für die Kontrolle und Instruktion verantwortlich sind. Oft hören wir "die Verzollung wird von einem Dienstleister für uns gemacht, wir haben nichts damit zu tun". Diese Einstellung kann grundsätzlich daneben gehen. Wir erklären warum.Dabei sind Effizienz, Rechtssicherheit und Compliance zentrale Elemente für die Import- und Exportabwicklung.
Verfahren und Pflichten beim Import in die Schweiz
Alle Waren müssen vorab elektronisch oder schriftlich beim Zoll angemeldet werden, begleitet von Handelsrechnungen, Frachtbriefen und allenfalls Bewilligungen und Ursprungsnachweisen.
Importprozess Schweiz: Diese Arbeit nimmt der Verzoller ab:
- Waren elektronische Anmeldung über e-dec oder schriftlich anmelden
- Einreichen aller Begleitdokumente
- Termingerechte Bezahlung aller Abgaben und Gebühren via eigenes Zollkonto oder das Zollkonto von Ihnen als Importeur.
Fehler im Importprozess können zu Nachforderungen und Verzögerungen führen.Der Verzoller übernimmt die Angaben von der Lieferantenrechnung. Demnach ist die Verzollung nur so gut wie die Angabe auf der Lieferantenrechnung. Im Anschluss erhalten Sie den Verzollungsnachweis. Und hier ist entscheidend: Sie sind verantwortlich zu prüfen, ob die Verzollung korrekt vorgenommen wurde und müssen allenfalls intervenieren! Sie als Importeur sind zudem verantwortlich für die rechtslässige Archivierung und Prüfspur der Zollbelege zu den Lieferantenrechnungen. Sie können Importsendungen auch selbständig gegenüber dem Zoll erstellen. Insbesondere im Rahmen von DAZIT ist die zukünftige Zollabwicklung ein wahrer Gamechanger. Verzollungsdienstleister können zentralisiert werden. Es braucht für jedes Unternehmen somit eine gezielte Importstrategie, die mit der Supply Chain und Incoterms(r) übereinstimmt. Douana unterstützt Sie in diesem Prozess.
Export: Anforderungen für Unternehmen
Export aus der Schweiz: Gleiche Ausgangslage:
Exportsendungen in die Schweiz müssen elektronisch angemeldet werden. Diese Arbeit können Sie selbständig umsetzen oder eine Zollagentur übernimmt Ihnen diese Aufgabe.Zollagenturen erstellen die Ausfuhrdokumente gestützt auf Ihre Begleitpapieren. Die Verzollung ist demnach nur so gut wie Ihre eigenen Angaben es letztlich sind. Es gilt dasselbe wie bei der Einfuhr: Sie sind verantwortlich zu prüfen, ob die Verzollung korrekt vorgenommen wurde und müssen allenfalls intervenieren! Sie als Exporteur sind verantwortlich für die rechtslässige Archivierung und Prüfspur der Zollbelege zu den Exportrechnungen. Sie können auch selbständig Exportdeklarationen gegenüber dem Zoll erstellen. Verzollungsdienstleister können zentralisiert werden. Es braucht für jedes Unternehmen eine Exportstrategie, die mit der Supply Chain und Incoterms(r) übereinstimmt. Douana unterstützt Sie in diesem Prozess.Klassische Beispiele:
Vollmacht zur Erstellung eines Ursprungsnachweises (EUR 1): Der Exporteur erteilt dem Verzollungspartner die Vollmacht, im Namen des Exporteurs ein EUR 1 zu erstellen. Der Exporteur unterschreibt jedoch gleichzeitig, dass er über alle nötigen Nachweise verfügt und die Haftung für die unsachgemässe Erstellung übernimmt. Douana prüft mit Ihnen, ob Sie diese Vorgaben erfüllen. Dual Use Einstufung: Bei jedem Export muss proaktiv deklariert werden, dass es sich um bewilligungsfreie Ware handelt. Der Verzoller geht davon aus, dass Sie diese Bewilligungspflicht (ob es sich um ein Dual Use Produkt handelt) verbindlich eingeschätzt haben und sichert sich mittels AGB's oder Non-Dual Use Bestätigung beim Exporteur ab. Der Exporteur haftet somit für diese Angabe. Douana prüft mit Ihnen, ob Sie diese Vorgaben erfüllen.
Technologische Entwicklung und Compliance im Fokus
Die Digitalisierung hat die Zollprozesse an der Schweizer Grenze grundlegend modernisiert.Heute werden Verzollungen (eVV, e-dec, ab 2025 Passar) kaum noch papierbasiert durchgeführt. Unternehmens- und agenturseits kommen spezialisierte IT-Systeme zum Einsatz, die den Behördenzugriff, die Compliance und die Aktualisierung von Zolldaten unterstützen. Verzollungsdienstleister verfügen bereits über diese Tools. Dies ist der Vorteil für Sie als Importeur als Exporteur. Für die Inhalte sind jedoch Sie verantwortlich. Diese Tools sind nur Ergänzungen und decken nicht alle Verantwortlichkeiten des Importeurs/Exporteurs abschliessend ab.
Kernthemen der Digitalisierung:
- Starke Automatisierung des Anmelde- und Zollabwicklungsprozesses
- Kostentransparenz und schnellere Grenzübertritte
- Permanente Schulung der Mitarbeitenden bezüglich neuer Anforderungen
- Stetige Investition in Sicherheit und Software
Weitere Informationen
Fazit: Zolldienstleister als Schlüsselpartner für sicheren Warenverkehr - mit Haftungsbegrenzung
Die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Zollagentur macht komplexe Grenzabfertigungen effizient und rechtskonform. Unternehmen gewinnen Zeit, Minimieren Risiken und profitieren von Fachwissen, das kontinuierlich an aktuelle Vorgaben angepasst wird. Für nachhaltigen Erfolg im Import und Export zwischen der Schweiz und der EU führt heute kein Weg mehr an spezialisierten Dienstleistern vorbei. Für die korrekten Inhalte haftet der Importeur/Exporteur jedoch selbst.