Das Sanktionsstrafrecht in Deutschland erlebt einen tiefgreifenden Wandel: Ziel ist die konsequente Umsetzung der aktuellen EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Sanktionen. Unternehmen aus Handel, Export, Import und Finanzwesen stehen damit vor deutlich verschärften Strafen, neuen Meldepflichten und umfassenden Anforderungen an ihr Compliance-Management. Was bedeutet das konkret für die Praxis?
Deutlich verschärfte Strafen, neue Compliance-Pflichten und die Herausforderung EU-weite Harmonisierung im Sanktionsrecht – das kommt mit der aktuellen Gesetzesänderung auf Exporteure, Importeure sowie Finanzdienstleister zu.
Sanktionsstrafrecht: Was Unternehmen zur AWG-Novelle und EU-Harmonisierung jetzt wissen müssen
Die Hintergründe der EU-Richtlinie 2024/1226
EU-Harmonisierung als Ausgangspunkt
Mit der Richtlinie (EU) 2024/1226 verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Sanktionsdurchsetzung in allen Mitgliedstaaten effizienter und einheitlicher zu gestalten. Erfasst werden Umgehungsgeschäfte, Verstösse gegen Meldepflichten und leichtfertige Verstösse im Dual-Use-Bereich. Die Definition der Straftatbestände und die Höhe der Sanktionen werden unionsweit vereinheitlicht, um bisherige Schwächen in der Durchsetzung auszuräumen.
Kerninhalte der AWG-Novelle auf einen Blick
Überblick der deutschen Gesetzesanpassung
- Erweiterte Tatbestände: Neben klassischen Sanktionsverstössen werden auch Umgehungshandlungen, Meldepflichtverstösse und leichtfertige Unterlassungen in der Compliance strafbewährt.
- Bussgelder: Die Höchstgrenze für Bussgelder gegen Unternehmen wird auf bis zu 40 Millionen Euro erhöht.
- Harmonisierung: Strafrahmen, Sätze und Verjährungsfristen werden europaweit einheitlich geregelt.
- Neue Jedermannspflicht: Alle Unternehmen und Mitarbeitenden sind aktiv in der Pflicht, Sanktionsumgehung zu verhindern.
Erweiterte Compliance-Pflichten für Unternehmen
Neuer Fokus auf proaktives Risikomanagement
Das Gesetz fordert von Unternehmen eine kontinuierliche Risikoanalyse, besonders im Export-/Importbereich. Leichtfertiges Unterlassen von Compliance-Massnahmen, etwa bei Dual-Use-Gütern, ist nun strafbar. Mitarbeitende müssen regelmässig geschult werden.
Erhöhte Sanktionsrisiken: Strafen und Sanktionen im Überblick
Sanktionen für Personen und Unternehmen
- Natürliche Personen: Es drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.
- Unternehmen: Bis zu 40 Millionen Euro Bussgeld bei vorsätzlichen Verstössen.
- Sanktionskatalog: Umfasst unter anderem Verbote für Verbringung, Handel, Transaktionen, Dienstleistungen, Verfügungen und die Nutzung eingefrorener Vermögenswerte.
Praxisfolgen: Was Importeure, Exporteure und Finanzdienstleister jetzt tun sollten
Empfehlungen zur Unternehmenspraxis
Unternehmen sind angehalten, Risikomanagement zu überarbeiten, Kontrollmechanismen nachzuschärfen und Prozesse zu dokumentieren. Bei Embargo-Änderungen gilt nun keine Schonfrist mehr; rasches Handeln ist verpflichtend. Die Compliance muss ein Managementthema sein, um Haftungsrisiken wirksam zu minimieren.
Der weitere Gesetzgebungsprozess: Was noch zu erwarten ist
Time-to-Action für Unternehmen
Nach Zustimmung des Bundesrates folgt die Verabschiedung im Bundestag. Die Frist für die Umsetzung ist knapp und Unternehmen sollten proaktiv Anpassungen vornehmen, um Risiken zu vermeiden.
Fazit: Sanktionsstrafrecht als neue Compliance-Herausforderung
Das verschärfte Sanktionsstrafrecht verändert die Anforderungen für Unternehmen grundlegend. Wer Im- oder Export betreibt oder Finanztransaktionen begleitet, muss jetzt handeln: Nur ein professionelles Compliance-System, gezielte Schulungen und laufende Risikoanalysen bieten Schutz vor drakonischen Sanktionen. Die Harmonisierung auf EU-Ebene macht Anpassungen auch für Schweizer Unternehmen unvermeidlich.