Rekordfall von 86,47 Mio. USD – Was der jüngste CBP-Einsatz über die Risiken zu falschen Ursprungsangaben zeigt
Die US-Behörden CBP (Customs and Border Protection), IRS-CI und HSI haben 2024 eine der bedeutendsten Ermittlungen im Bereich Zoll der letzten Jahre abgeschlossen. Der Fall betrifft ein internationales Netzwerk, das Goldschmuck über einen ausländischen Zwischenhändler in die USA leitete, um die Sendungen anschliessend unter der falschen Deklaration „returned U.S. goods“ einzuführen.
Das Ergebnis: 86,47 Millionen USD an hinterzogenen Zöllen – ein Wert, der in dieser Branche aussergewöhnlich hoch ist und selbst erfahrene Zollexperten überrascht.
Für Unternehmen in der Schweiz und der EU ist der Fall nicht nur eine Anekdote aus den USA, sondern ein Praxisbeispiel für wachsende globale Zollrisiken.
Mehrstufiges Routing zur Verschleierung des wahren Ursprungs
Die Waren – hauptsächlich Goldschmuck – wurden in Indonesien produziert, danach an einen ausländischen Zwischenhändler weitergeleitet und schliesslich als angeblich in die USA zurückkehrende Ware angemeldet.
Das Ziel dieser Konstruktion:
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die tatsächliche Herkunft zu verschleiern
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Zölle und handelsrechtliche Abgaben zu vermeiden
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Freihandelspräferenzen oder zollbefreite Rückwarenregelungen auszunutzen
Missbrauch der Rückwarenregelung
Die Deklaration als „returned U.S. goods“ ist in vielen Zollsystemen bekannt. Sie ermöglicht eine zollfreie Rückführung von Waren, die zuvor exportiert wurden.
Im vorliegenden Fall geschah jedoch Folgendes:
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Es wurden keine zuvor aus den USA exportierten Waren zurückgeführt
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Stattdessen wurden neu produzierte Waren fälschlich als Rückwaren angemeldet
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Dadurch entfielen die regulären Einfuhrzölle
Die Bedeutung des Falls: Warum 86,47 Mio. USD so relevant sind
Ein Signalfall für die gesamte Schmuck- und Luxusgüterbranche
Goldschmuck gehört zu den weltweit am stärksten regulierten Warengruppen:
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hoher Zollwert
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hohe Risiken für Unterdeklarationen
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attraktives Ziel für Betrugsversuche
Ein Fall in dieser Grössenordnung zeigt:
Die Versuchung, Zölle zu vermeiden, war nie grösser – und die Kontrollen nie schärfer.
Der Fall ist global relevant
Auch in der Schweiz und der EU gelten Rückwarenregelungen (CH: ZK Art. 61 ff.; EU: UZK Art. 203 ff.).
Der Missbrauch dieser Verfahren ist ein häufiges Risiko – vor allem, wenn Waren komplexe Lieferwege haben oder über Drittstaaten geroutet werden.
Wachsende internationale Zusammenarbeit
Der Fall zeigt, dass CBP, IRS und HSI:
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Daten systematisch austauschen
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Sendungsmuster analysieren
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KI-gestützte Risikoindikatoren einsetzen
Für internationale Unternehmen bedeutet das:
Zollerleichterungen stehen zunehmend unter Beobachtung.
Was bedeutet das für Schweizer Importeure und Exporteure?
Vorsicht bei Zwischenhändlern und „Routing-Modellen“
Viele Verstösse beginnen nicht im eigenen Unternehmen, sondern:
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bei unklaren Lieferketten
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bei schlecht dokumentierten Wertschöpfungsschritten
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bei „optimierten“ Ursprungs- oder Rückwarenangaben
Beweislast liegt beim Unternehmen
Ob in der Schweiz, der EU oder den USA:
Der Importeur muss nachweisen, dass Rückwarenregelungen oder Präferenzen zu Recht genutzt wurden.
Lücken in der Dokumentation führen schnell zu:
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Nachforderungen
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Bussen
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Strafverfahren
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Reputationsschäden
Empfehlung für KMU: Präventive Zoll-Compliance
KMU sollten insbesondere prüfen:
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Ist der Ursprung korrekt und belegbar?
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Ist die Rückwarenregelung wirklich zulässig?
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Sind die Lieferwege plausibel und nachweisbar?
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Gibt es ein internes Vier-Augen-Prinzip bei Ursprungsangaben?
Fazit: Ein Weckruf für die Branche
Der US-Fall mit 86,47 Mio. USD hinterzogenen Zöllen ist mehr als ein Einzelfall – er ist ein Warnsignal.
Er zeigt:
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wie attraktiv Zolleinsparungen für Täter sind
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wie konsequent und technologisch modern Zollbehörden heute vorgehen
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dass Unternehmen weltweit Gefahr laufen, unbeabsichtigt in riskante Modelle verwickelt zu werden
Für Schweizer Unternehmen gilt:
Saubere Zollprozesse sind kein administrativer Luxus, sondern eine rechtliche Notwendigkeit.
Als professionelle Zollberaterin unterstützt douana.ch Unternehmen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Compliance nachhaltig zu sichern.
Beteiligte US-Behörden im Ermittlungsfall
Im aufgedeckten Fall der grossangelegten Zollevasion beim Import von Goldschmuck in die Vereinigten Staaten waren mehrere US-Bundesbehörden beteiligt. Jede spielte eine spezifische Rolle in der Aufdeckung, Analyse und strafrechtlichen Verfolgung des Falles.
U.S. Customs and Border Protection (CBP)
CBP war zentral an der Identifizierung und Analyse der Importvorgänge beteiligt. Die Behörde stellte Unregelmässigkeiten fest, führte Risikoanalysen durch und arbeitete eng mit weiteren Ermittlungsstellen zusammen.
Offizielle Mitteilung:
U.S. Department of Justice (DOJ) – United States Attorney’s Office, District of New Jersey
Das DOJ veröffentlichte die strafrechtlichen Anklagen gegen die beteiligten Personen und das Unternehmen. Es dokumentiert detailliert das mutmassliche Vorgehen, die Hinterziehungsmechanismen und das Gesamtvolumen der nicht entrichteten Zölle.
Offizielle DOJ-Pressemitteilung:
https://www.justice.gov/usao-nj/pr/indonesian-jewelry-company-co-owner-and-two-other-employees-charged-large-scale-duty-andHomeland Security Investigations (HSI)
Als Ermittlungsarm des Department of Homeland Security war HSI an der operativen Untersuchung beteiligt. Die Behörde führt Strafuntersuchungen zu internationalen Handelsdelikten, Ursprungstäuschungen und Zollbetrug durch.
Internal Revenue Service – Criminal Investigation (IRS-CI)
IRS-CI war an der finanziellen Ermittlungsarbeit beteiligt, insbesondere hinsichtlich der Geldflüsse, der Buchführung und möglicher Steuerdelikte, die im Zusammenhang mit der Zollevasion stehen.
Offizielle IRS-CI Seite (Bereich Strafuntersuchungen):
https://www.irs.gov/compliance/criminal-investigation/indonesian-jewelry-company-co-owner-and-two-other-employees-charged-in-large-scale-duty-and-tariff-evasion-scheme