Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt am 12. August 2026 in Kraft und bringt erhebliche Veränderungen für alle Unternehmen, die Produkte in die EU exportieren. Diese Verordnung schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten und stellt Schweizer und Liechtensteiner Exporteure vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie, welche Anforderungen auf Sie zukommen und wie Sie sich optimal vorbereiten.
Anforderungen, Fristen und praktische Handlungsschritte für Unternehmen aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein
PPWR 2025/40: Die neue EU-Verpackungsverordnung und ihre Auswirkungen auf Schweizer Exporteure
PPWR 2025/40: Die neue EU-Verpackungsverordnung und ihre Auswirkungen auf Schweizer Exporteure
Hintergrund und Bedeutung der neuen Verpackungsverordnung
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund entstand die neue Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR genannt. Diese Verordnung wurde am 22. Januar 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 und schafft damit erstmals einen verbindlichen und direkten Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedstaaten.Wichtige Unterschiede: Richtlinie vs. Verordnung
Während eine Richtlinie den Mitgliedstaaten Spielraum bei der nationalen Umsetzung lässt, gilt eine Verordnung unmittelbar und ohne nationale Abweichungsmöglichkeiten. Dies bedeutet für Exporteure aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein eine zentrale Botschaft: Wer Produkte in die EU bringt, muss sich ab dem 12. August 2026 direkt an die europäischen Standards halten.
Der zeitliche Fahrplan: Meilensteine und Übergangsphasen
Obwohl die PPWR-Verordnung bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, gilt eine grosszügige Übergangsfrist von 18 Monaten. Dies bedeutet, dass die meisten verbindlichen Bestimmungen erst ab dem 12. August 2026 wirksam werden. Diese Übergangsfrist gibt Unternehmen die Chance, ihre Prozesse, Materialien und Verpackungsdesigns entsprechend anzupassen.Kritische Fristen im Überblick
| Datum | Massnahme |
|---|---|
| August 2026 | Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen, erste Recycelquoten |
| Dezember 2026 | Bericht zu Schadstoffen, Methode für recycelte Inhalte |
| 2028 | Harmonisierte Recycling-Symbol |
| 2030 | Alle Verpackungen recycelbar/wiederverwendbar, recycelte Materialquoten |
| 2035 | Skalierbare Recycelbarkeit |
| 2040 | Weitere Verschärfungen |
Kernverpflichtungen: Was die PPWR von Herstellern und Vertreibern verlangt
Die neue Verpackungsverordnung legt strikte und umfassende Anforderungen fest, die Hersteller, Importeure und Vertreiber erfüllen müssen. Diese Verpflichtungen lassen sich in mehrere Kategorien gliedern: Designvorgaben, Materialbeschränkungen, Kennzeichnungsregeln und erweiterte Herstellerverantwortung.Designvorgaben und Minimierung
Die Verordnung verbietet ausdrücklich sogenannte irreführende Verpackungen, die durch Doppelwände, falsche Böden oder unnötige Schichten dazu dienen, die wahrgenommene Grösse eines Produktes zu vergrössern. Das Leerraumverhältnis darf maximal 50 Prozent betragen.
Konkrete Herausforderungen für Schweizer und Liechtensteiner Exporteure
Schweizer Exporteure müssen die PPWR direkt umsetzen, ohne nationale Umsetzungshilfen. Herausforderungen umfassen Konformitätsbewertung, technische Dokumentation in EU-Sprachen und Investitionen in neue Materialien. Die PPWR unterscheidet nicht zwischen EU- oder Nicht-EU-Unternehmen, sondern zwischen jenen, die Verpackungen in der EU auf den Markt bringen.Praktische Schritte zur Konformität und Vorbereitung
- Analyse des Verpackungsportfolios
- Klärung spezifischer PPWR-Anforderungen
- Kommunikation mit Lieferanten (EU-Kommission)
- Entwicklung alternativer Lösungen
- Erstellung technischer Dokumentation
- Ausstellung EU-Konformitätserklärung
- Aufbau Compliance-System
Chancen und langfristige Perspektiven der Verpackungsinnovation
Die PPWR schafft einen einheitlichen EU-Markt und fördert Innovationen in Mehrwegsystemen und recycelten Materialien.Informationsquellen und nächste Schritte
Offizielle Quelle: Verordnung (EU) 2025/40. Nächste empfohlene Schritte für Schweizer Exporteure: Bestandsaufnahme, Lieferanten- und Kundenkommunikation, Zeitplan bis August 2026.Erfolgreiches Handeln im Zeichen der Kreislaufwirtschaft
Die PPWR-Verordnung markiert einen Wendepunkt in der europäischen Verpackungspolitik und verlangt von Schweizer Exporteuren proaktives Handeln. Mit strategischer Planung, technischen Anpassungen und frühzeitiger Implementierung können Unternehmen nicht nur Marktzugang sichern, sondern auch von nachhaltigen Lösungen profitieren. Die Umstellung zu konformen Verpackungen ist kein vorübergehender Trend, sondern eine langfristige Investition in die Zukunftsfähigkeit.