| Kostenstruktur und Kalkulation |
Durch den Wegfall der 150-Euro-Freigrenze werden Zollabgaben auf sämtliche Sendungen fällig. Bisherige Kalkulationen, die von einer Zollbefreiung bei Kleinsendungen ausgingen, stimmen nicht mehr. |
Preismodelle und Margenberechnungen überprüfen. Zollkosten konsequent in die Preisgestaltung einbeziehen. Landed-Cost-Kalkulationen aktualisieren. |
| Plattformhaftung und Seller-Management |
Plattformen haften künftig für fehlerhafte Angaben der auf ihnen tätigen Händler. Unvollständige oder falsche Produktinformationen können zu Sanktionen führen. |
Seller-Onboarding-Prozesse verschärfen. AGB anpassen. Interne Verantwortlichkeiten für Zoll- und Produktdaten klar definieren. |
| Produktstammdaten und Klassifizierung |
Der EU Customs Data Hub verlangt vollständige und korrekte Produktdaten. Unvollständige Stammdaten führen dazu, dass Waren gar nicht erst zugelassen werden. |
Zolltarifnummern (HS-Codes) für das gesamte Sortiment prüfen und vervollständigen. Warenursprung dokumentieren. Produktbeschreibungen standardisieren. |
| Technische Anbindung an den EU Customs Data Hub |
Alle zollrelevanten Daten müssen künftig digital über den EU Customs Data Hub übermittelt werden. Das erfordert eine Schnittstelle zwischen den eigenen Systemen und der EU-Infrastruktur. |
Frühzeitig mit der technischen Planung beginnen. Bestehende ERP- und Shopsysteme auf Kompatibilität prüfen. Gegebenenfalls Zolldienstleister einbinden. |
| Trust & Check-Trader-Status |
Die EU führt ein abgestuftes Vertrauenssystem ein. Unternehmen mit «Trust & Check»-Status profitieren von vereinfachten Verfahren und schnellerer Abfertigung. |
Prüfen, ob die Voraussetzungen für den Trust & Check-Status erfüllt werden können. Compliance-Strukturen aufbauen, die eine Zertifizierung ermöglichen. |