Die Europäische Union überarbeitet ihre Zollgesetzgebung grundlegend. Ab 2028 treten schrittweise neue Vorschriften in Kraft, und der E-Commerce-Sektor steht dabei an vorderster Front. Wer Waren aus der Schweiz oder aus Drittstaaten über Online-Kanäle in die EU verkauft, muss sich frühzeitig vorbereiten – denn die Änderungen betreffen praktisch jeden Aspekt des grenzüberschreitenden Online-Handels.
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Neue EU-Zollregeln ab 2028 – E-Commerce ist als Erstes betroffen

Die Europäische Union überarbeitet ihre Zollgesetzgebung grundlegend. Ab 2028 treten schrittweise neue Vorschriften in Kraft, und der E-Commerce-Sektor steht dabei an vorderster Front. Wer Waren aus der Schweiz oder aus Drittstaaten über Online-Kanäle in die EU verkauft, muss sich frühzeitig vorbereiten – denn die Änderungen betreffen praktisch jeden Aspekt des grenzüberschreitenden Online-Handels.

Was sich konkret ändert

Die wichtigste Neuerung: Die bisherige Wertfreigrenze von 150 Euro für zollfreie Sendungen entfällt. Das bedeutet, dass künftig jede Sendung – unabhängig vom Warenwert – zollpflichtig wird. Für E-Commerce-Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf Kleinsendungen basiert, verändert sich damit die gesamte Kostenstruktur. Gleichzeitig verschärft die EU die Haftungsregeln für Online-Plattformen. Marktplätze und Plattformen werden künftig direkt verantwortlich gemacht, wenn Händlerangaben fehlerhaft oder unvollständig sind. Das betrifft nicht nur die grossen Marktplätze, sondern auch Schweizer Unternehmen, die über eigene Shops oder Drittplattformen in die EU verkaufen. Kernstück der Reform ist zudem der EU Customs Data Hub – eine zentrale digitale Plattform, über die sämtliche zollrelevanten Daten übermittelt werden müssen. Ohne technische Anbindung an diesen Hub ist ein regulärer Warenversand in die EU perspektivisch nicht mehr möglich.

Was E-Commerce-Unternehmen jetzt beachten sollten

Handlungsfeld Worum es geht Was zu tun ist
Kostenstruktur und Kalkulation Durch den Wegfall der 150-Euro-Freigrenze werden Zollabgaben auf sämtliche Sendungen fällig. Bisherige Kalkulationen, die von einer Zollbefreiung bei Kleinsendungen ausgingen, stimmen nicht mehr. Preismodelle und Margenberechnungen überprüfen. Zollkosten konsequent in die Preisgestaltung einbeziehen. Landed-Cost-Kalkulationen aktualisieren.
Plattformhaftung und Seller-Management Plattformen haften künftig für fehlerhafte Angaben der auf ihnen tätigen Händler. Unvollständige oder falsche Produktinformationen können zu Sanktionen führen. Seller-Onboarding-Prozesse verschärfen. AGB anpassen. Interne Verantwortlichkeiten für Zoll- und Produktdaten klar definieren.
Produktstammdaten und Klassifizierung Der EU Customs Data Hub verlangt vollständige und korrekte Produktdaten. Unvollständige Stammdaten führen dazu, dass Waren gar nicht erst zugelassen werden. Zolltarifnummern (HS-Codes) für das gesamte Sortiment prüfen und vervollständigen. Warenursprung dokumentieren. Produktbeschreibungen standardisieren.
Technische Anbindung an den EU Customs Data Hub Alle zollrelevanten Daten müssen künftig digital über den EU Customs Data Hub übermittelt werden. Das erfordert eine Schnittstelle zwischen den eigenen Systemen und der EU-Infrastruktur. Frühzeitig mit der technischen Planung beginnen. Bestehende ERP- und Shopsysteme auf Kompatibilität prüfen. Gegebenenfalls Zolldienstleister einbinden.
Trust & Check-Trader-Status Die EU führt ein abgestuftes Vertrauenssystem ein. Unternehmen mit «Trust & Check»-Status profitieren von vereinfachten Verfahren und schnellerer Abfertigung. Prüfen, ob die Voraussetzungen für den Trust & Check-Status erfüllt werden können. Compliance-Strukturen aufbauen, die eine Zertifizierung ermöglichen.

Warum jetzt handeln?

Auch wenn 2028 noch nicht unmittelbar vor der Tür steht: Die Umsetzung der genannten Massnahmen braucht Zeit. Wer Stammdaten bereinigen, Systeme anbinden und interne Prozesse umstellen muss, sollte jetzt damit beginnen. Unternehmen, die erst reagieren, wenn die neuen Regeln in Kraft treten, werden unter erheblichen Zeitdruck geraten. Die EU-Zollreform ist keine Überraschung – die Eckpunkte sind bekannt. Die Frage ist nicht, ob sich etwas ändert, sondern ob man vorbereitet ist, wenn es so weit ist.

Unterstützung für E-Commerce-Unternehmen

Wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen rechtzeitig umzusetzen – von der Stammdatenprüfung bis zur technischen Integration. Kernpunkt der Digitalisierung sind immer korrekte Stammdaten.
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