Neue und umfassend aktualisierte Dual-Use-Verordnungen den Export von sensiblen Gütern in der Schweiz und der EU bedürfen aktuell viel Aufmerksamkeit. Welche Neuerungen für Unternehmen konkret relevant sind, wo Anpassungsbedarf besteht, erfahren Sie hier kompakt.
Aktuelle Anpassungen der Dual-Use-Verordnungen beeinflussen den internationalen Handel, technologische Innovationen und Compliance-Anforderungen
Dual-Use-Güter: Neue Exportkontrollen in der Schweiz und EU – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
 

Dual-Use-Güter und Exportkontrollen: Begriff und Relevanz

Was sind Dual-Use-Güter?
Dual-Use-Güter sind Produkte, Technologien und Software mit doppeltem Verwendungszweck. Sie betreffen nicht nur, aber vor allem Hightech-Sektoren und unterliegen spezifischen Genehmigungen, um Sicherheit, Menschenrechte und internationale Verpflichtungen zu schützen. Die Einhaltung nationaler und internationaler Regeln wird zunehmend komplex, weil Innovationen schnell entstehen. Unternehmen müssen sicherstellen, alle Vorschriften konsequent einzuhalten, um Sanktionen oder Störungen zu vermeiden.

Schweizer Anpassungen: Harmonisierung und neue Herausforderungen

Exportkontrollreform SchweizDer Bundesrat hat die Güterlisten und Verordnung angepasst, um die schweizerischen Regeln mit denen der EU und ihrer wichtigsten Handelspartner zu harmonisieren. Die Änderungen reagieren auf internationale Blockaden multilateraler Exportkontrollen. Unternehmen müssen ihre relevanten Produktlisten und Genehmigungen teilweise neu überprüfen.

Aktualisierte EU-Dual-Use-Verordnung: Neue Listen und Pflichten

Delegierte Verordnung 2025/2033
Die EU hat den Anhang I der Dual-Use-Verordnung grundlegend überarbeitet. voraussichtlich per November 2025 gilt eine neue Liste für Güter und Technologien. Sie umfasst neue technische Bereiche und Klarstellungen. Unternehmen müssen gezielt prüfen, ob erstmals Listungen oder neue Genehmigungspflichten für ihre Produkte bestehen, insbesondere in den Bereichen Materialbearbeitung, Elektrotechnik, Laser und Luftfahrt.
  • Die Änderungen betreffen sowohl Begriffsbestimmungen (ca.36 textliche oder technische Änderungen) als auch  Anpassungen innerhalb der 9 Kategorien.

Die wichtigsten Kategorien

Kernbereiche und DefinitionenDie neuen Listen der Dual-Use-Verordnungen beinhalten zahlreiche Änderungen, besonders in: Werk- und Baustoffe (Kategorie 1), Chemikalien (2), Elektronik (3), Computer & Informationstechnologien (4&5), Sensorik, Luftfahrt, Navigation, Marine, Raketentechnik (6-9). Viele Begriffsbestimmungen wurden präzisiert. Unternehmen müssen interne Produktklassifikationen und Zolltarifierungen auf Aktualität prüfen, damit Rechtskonformität gewährleistet ist. Die Aktualität kann beispielsweise hier eingesehen werden.
 
Fazit: Proaktives Handeln sichert Wettbewerbsfähigkeit
Die Verschärfung und Harmonisierung der Dual-Use-Kontrollen verlangen von Schweizer und EU-Unternehmen umfassende Prüfungen der Exportprozesse. Nur wer jetzt handelt, Risiken minimiert und Compliance sichert, kann im internationalen Wettbewerb bestehen und rechtliche Sicherheit für Geschäftsabläufe und Lieferketten schaffen.

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