| Norwegen |
15.12.2020 |
- Formular mit grüner Guilloche, farbig ausgedruckt
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 werden aufgedruckt
- Rubrik 12 muss vom Ausführer oder Bevollmächtigten handschriftlich unterschrieben sein (gilt auch für WVB im Rahmen des EWR)
- Echtheitsprüfung: eur1.toll.no
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| Türkei |
08.04.2020 |
- Formular mit grüner Guilloche, farbig ausgedruckt
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 aufgedruckt, keine Unterschrift
- Rubrik 12 muss vom Ausführer oder Bevollmächtigten handschriftlich unterschrieben sein
- Echtheitsprüfung: Mittels aufgedrucktem QR-Code1
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| UK |
01.09.2021 |
- Formularfarbe weiss, Stempel der Beglaubigungsstelle Salford in Rubrik 11
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 werden aufgedruckt. Ein allfälliger Aufdruck hinsichtlich digitaler Signatur in Rubrik 8 muss nicht beachtet werden
- In Rubrik 12 wird der Name des Ausführers ohne Unterschrift aufgedruckt
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| Italien |
01.03.2021 |
- Echtheitsprüfung: Mittels aufgedrucktem QR-Code in der Titelzeile, alternativ: AIDA Online
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| Ukraine |
01.01.2021 |
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 sind von Hand angebracht
- In Rubrik 12 wird der Name des Ausführers ohne Unterschrift aufgedruckt
- Echtheitsprüfung: Mittels QR-Code in Rubrik 7, alternativ: customs.gov.ua
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| Marokko |
12.01.2021 |
- Formular mit grüner Guilloche
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 werden aufgedruckt
- Rubrik 12 muss vom Ausführer oder Bevollmächtigten handschriftlich unterschrieben sein
- Echtheitsprüfung: douane.gov.ma, DUM-Nr. siehe Rubrik 11
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| Israel |
01.04.2025 |
- Stempel und Name des Zollbeamten in Rubrik 11 werden aufgedruckt
- Echtheitsprüfung: Mittels QR-Code in Rubrik 11, alternativ: shaarolami-query.customs.mof.gov.il
- Rubrik 12: Aufdruck Bestätigungszeichen zur Bestätigung der elektronischen Ausstellung
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