Die Erstellung von EUR.1-Warenverkehrsbescheinigungen erfolgt im neuen Schweizer Zollsystem Passar (Phase 1.0) im Rahmen der elektronischen Ausfuhrdeklaration.
Der Prozess erfordert eine Registrierung im ePortal des BAZG, die Nutzung der API-Schnittstelle oder entsprechende Software (Rolle "Fracht"), wobei die EUR.1-Daten in die Ausfuhrliste integriert und vor dem Grenzübertritt elektronisch an den Zoll übermittelt werden.
Wichtige Schritte zur digitalen Erstellung mit Passar:
- Registrierung: Einmalige Registrierung im ePortal des BAZG, Zuweisung der Rolle "Fracht" (für Softwarenutzer) oder "Transport".
- Datenerfassung: In der Ausfuhranmeldung über Passar müssen die Angaben zur EUR.1 (Warenverkehrsbescheinigung WVB) direkt erfasst werden.
- Verknüpfung: Die Nummer der EUR.1 muss zwingend in der Ausfuhrliste (elektronisches Ausfuhrbegleitdokument) eingetragen werden, damit diese vor dem Grenzübertritt vom BAZG validiert werden kann.
- Ablauf: Während in einer ersten Phase noch eine physische Beglaubigung notwendig sein kann, bereitet Passar den Weg für vollständig digitale Prozesse. Die elektronische Vorabmeldung ermöglicht einen schnelleren Grenzübertritt, da die Dokumente bereits verarbeitet sind.
- Die präferenzielle Ursprungseigenschaft muss wie bisher durch Dokumente (Lieferantenerklärungen) belegbar sein. Es wird empfohlen, die aktuellen Anleitungen und das Notfallhandbuch im ePortal zu nutzen, da Passar laufend weiterentwickelt wird.