Update 16.03.2026 — Neues Tool «Certificat» für digitale WVB EUR.1
Das BAZG hat am 16. März 2026 die Web-Anwendung «Certificat» im ePortal lanciert. Damit ist die vollständig digitale Erstellung und automatisierte Beglaubigung von WVB EUR.1 möglich — ohne Schaltergang und physischen Stempel. Aktuell im Pilotbetrieb, künftig für alle registrierten Geschäftspartner.
Details: Schweizer Zoll digitalisiert die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 | BAZG: Certificat
Worum geht es?
Die Erstellung von EUR.1-Warenverkehrsbescheinigungen erfolgt im neuen Schweizer Zollsystem Passar (Phase 1.0) im Rahmen der elektronischen Ausfuhrdeklaration. Der Prozess erfordert eine Registrierung im ePortal des BAZG, die Nutzung der API-Schnittstelle oder entsprechende Software (Rolle "Fracht"), wobei die EUR.1-Daten in die Ausfuhrliste integriert und vor dem Grenzübertritt elektronisch an den Zoll übermittelt werden.Wichtige Schritte zur digitalen Erstellung mit Passar
1. Registrierung
Einmalige Registrierung im ePortal des BAZG, Zuweisung der Rolle «Fracht» (für Softwarenutzer) oder «Transport».2. Datenerfassung
In der Ausfuhranmeldung über Passar müssen die Angaben zur EUR.1 (Warenverkehrsbescheinigung WVB) direkt erfasst werden.3. Verknüpfung
Die Nummer der EUR.1 muss zwingend in der Ausfuhrliste (elektronisches Ausfuhrbegleitdokument) eingetragen werden, damit diese vor dem Grenzübertritt vom BAZG validiert werden kann.4. Ablauf
Während in einer ersten Phase noch eine physische Beglaubigung notwendig sein kann, bereitet Passar den Weg für vollständig digitale Prozesse. Die elektronische Vorabmeldung ermöglicht einen schnelleren Grenzübertritt, da die Dokumente bereits verarbeitet sind.Wichtige Hinweise
Die präferenzielle Ursprungseigenschaft muss wie bisher durch Dokumente (Lieferantenerklärungen) belegbar sein. Es wird empfohlen, die aktuellen Anleitungen und das Notfallhandbuch im ePortal zu nutzen, da Passar laufend weiterentwickelt wird.Weitere Informationen
Weitere Informationen zur digitalen Erstellung klären Sie bitte mit Ihrem Softwareanbieter, Spediteur oder direkt mit dem BAZG. Wir unterstützen Sie gerne bei den formellen Voraussetzungen des EUR.1.Weiterführende Artikel
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