Bedeutung für das Abkommen mit der Schweiz: Chinesischer Zoll klärt Anti-Umgehungsregel für zusätzliche Zölle
Die Allgemeine Zollverwaltung Chinas (GACC) hat eine interne Mitteilung veröffentlicht, in der sie bestätigt, wie zusätzliche Zölle auf bestimmte Importe aus den USA und Kanada zu erheben sind. Diese Anweisung bezieht sich auf die Bekanntmachungen der Zollkommission Nr. 1–7 aus dem Jahr 2025.
Zentrale Klarstellung: keine Umgehung durch Präferenzursprung möglich
Die wichtigste Aussage dieser Mitteilung lautet:
Wenn nach den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln festgestellt wird, dass ein Erzeugnis seinen Ursprung in den USA oder Kanada hat, dann unterliegt dieses Erzeugnis weiterhin den zusätzlichen chinesischen Zöllen – selbst dann, wenn dasselbe Produkt nach den präferenziellen Ursprungsregeln eines Freihandelsabkommens für den präferenziellen Ursprung in Frage käme.
Im Klartext bedeutet dies:
Importeure können die Präferenzursprungsregeln nicht nutzen, um die Zusatzzölle zu umgehen.
Die GACC stellt damit klar, dass für die Anwendung von Zusatzzöllen ausschließlich der nichtpräferenzielle Ursprung massgeblich ist.
Im Klartext bedeutet dies, dass Importeure die Präferenzursprungsregeln nicht nutzen können, um die Zusatzzölle zu umgehen. Präferenzursprungsregeln können nachsichtiger sein als nichtpräferenzielle Regeln, die andernfalls zu unterschiedlichen Ursprungsbestimmungen für dasselbe Erzeugnis führen könnten. Mit dieser Klarstellung wird diese potenzielle Lücke geschlossen.
Hintergrund ist, dass präferenzielle Ursprungsregeln häufig weniger streng sind als nichtpräferenzielle. Dadurch könnte es bei identischen Waren zu abweichenden Ursprungsbestimmungen kommen – etwa „präferenziell China-Schweiz“, aber „nichtpräferenziell USA“.
Mit der nun erfolgten Klarstellung wird genau diese potenzielle Lücke zwischen den beiden Ursprungsbegriffen geschlossen.
Auswirkungen auf das Freihandelsabkommen China–Schweiz
Für die Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen China und der Schweiz (FHA China–Schweiz) hat diese Entwicklung besondere Relevanz.
Wenn ein Produkt die Voraussetzungen der präferenziellen Ursprungsregeln nach dem Abkommen erfüllt,
-
erhält es präferenziellen Marktzugang in China,
-
und profitiert zugleich von den weiteren Vorteilen des Abkommens.
Gemäß Artikel 2.3 Absatz 3 des Abkommens gilt ausdrücklich:
Except as otherwise provided in this Agreement, neither Party shall increase any existing customs duty, or adopt any new customs duty, on an originating product of the other Party, which is not in accordance with the terms and conditions set out in its schedule in Annex I.
Das bedeutet:
Wenn China auf ein Produkt einen neuen Zoll erheben möchte, weil es nach seinen nichtpräferenziellen Ursprungsregeln als US- oder kanadischen Ursprungs gilt, das Produkt jedoch gemäss dem FHA China–Schweizden präferenziellen Ursprung Schweiz besitzt, muss China zuerst sicherstellen, dass eine solche Massnahme mit den Verpflichtungen aus dem Abkommen vereinbar ist.
Im Grundsatz dürfte kein neuer Zoll eingeführt werden, solange das Produkt den Ursprung Schweiz hat und keine Ausnahme greift.
Mögliche Ausnahmen
Theoretisch kämen nur eng begrenzte Ausnahmen in Betracht – insbesondere:
-
die in Artikel 2.3 Absatz 1 des Abkommens genannten Sonderfälle,
-
oder allgemeine Ausnahmen gemäß Artikel XX oder XXI GATT (z. B. zum Schutz der öffentlichen Moral, Gesundheit oder aus Sicherheitsinteressen).
Fazit
Mit dieser Klarstellung der GACC wird der Anwendungsbereich der nichtpräferenziellen Ursprungsregeln im Zusammenhang mit zusätzlichen Zöllen gegen die USA und Kanada deutlich gestärkt.
Für Schweizer Exporteure bedeutet dies, dass bei der Geltendmachung von Präferenzvorteilen unter dem FHA China–Schweiz künftig eine noch sorgfältigere Abgrenzung zwischen präferenziellem und nichtpräferenziellem Ursprung erforderlich ist.
Die Regelung schützt zwar vor neuen oder erhöhten Zöllen im Rahmen des Abkommens, doch China behält sich eine Prüfung der Ursprungsfeststellung vor.
In der Praxis dürfte dies vor allem für komplexe Lieferketten mit US- oder kanadischen Vormaterialien von Bedeutung sein.