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Der US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) hat beim US-Internationalen Handelsgericht eine Erklärung eingereicht. Darin beschreibt die Behörde, wie sie künftig Rückerstattungen von Zöllen im Rahmen des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) abwickeln möchte.

Wesentliche Punkte aus der Stellungnahme:

  • Neue Funktion im ACE-System:

    Innerhalb von ACE wird derzeit ein zusätzliches Modul mit dem Namen CAPE (Consolidated Administration and Processing of Entries) entwickelt. Dieses soll speziell die Bearbeitung von Rückerstattungsanträgen nach IEEPA unterstützen.

  • Einreichung der Anträge:

    Importeure und Zollmakler sollen ihre Anträge über ein neues webbasiertes Portal im ACE-System einreichen. Die betroffenen Eintragszusammenfassungen werden dabei als CSV-Dateien hochgeladen.

  • Automatische Prüfung und Anpassung:

    Das System überprüft die eingereichten Daten, entfernt IEEPA-bezogene HTS-Codes und berechnet die noch offenen Zollbeträge neu. Falls erforderlich, wird eine Liquidation oder Reliquidation durchgeführt.

  • Auszahlung der Rückerstattungen:

    Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt die Rückzahlung elektronisch auf das hinterlegte Bankkonto.

  • Stand der Entwicklung:

    Das CAPE-Modul befindet sich weiterhin im Aufbau. Einzelne Komponenten sind derzeit etwa zu 40 bis 80 Prozent fertiggestellt. Geplant ist eine schrittweise Einführung, die zunächst einfache Fälle abdeckt und später auf komplexere Sachverhalte ausgeweitet wird.

Lesen Sie hier mehr über das Rückerstattungsverfahren - den Verlauf von Section 301 - hier finden Sie weiterführende Informationen zum Verlauf der Gerichtsverfahren - und hier zum Abkommen der Schweiz mit den USA - und hier finden Sie nützliche Erklärungen zu Section 122
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