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Erster CBAM-Zertifikatspreis kommt am 7. April 2026
Der CO2-Grenzanpassungsmechanismus (CBAM) der Europäischen Union nimmt weiter Gestalt an: Am Dienstag, 7. April 2026, wird die Europäische Kommission erstmals einen vierteljährlichen Preis für CBAM-Zertifikate veröffentlichen. Damit wird ein zentrales Element des Mechanismus konkret, das für Importeure von CBAM-relevanten Waren unmittelbare Auswirkungen hat.
Was ist CBAM?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Instrument der EU-Klimapolitik, das sicherstellen soll, dass importierte Waren denselben CO2-Kosten unterliegen wie in der EU hergestellte Produkte. Damit wird verhindert, dass EU-Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorschriften verlagern (Carbon Leakage). CBAM erfasst sechs kohlenstoffintensive Sektoren und wird langfristig mehr als 50% der Emissionen abdecken, die dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) unterliegen.
Welche Waren sind betroffen?
CBAM gilt für Einfuhren aus sechs Warengruppen in die EU:
- Zement
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Düngemittel
- Wasserstoff
- Elektrizität
Zeitplan: Von der Übergangsphase zur definitiven Anwendung
CBAM wird stufenweise eingeführt:
- Übergangsphase (1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025): Importeure müssen die in ihren Einfuhren enthaltenen Treibhausgasemissionen melden, jedoch noch keine Zertifikate erwerben. Diese Phase dient der Datenerhebung und der Vorbereitung auf die definitive Anwendung.
- Definitive Phase (ab 1. Januar 2026): Importeure müssen jährlich CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben, die den eingebetteten Emissionen ihrer Einfuhren entsprechen. Gleichzeitig werden die kostenlosen Zuteilungen im EU-ETS schrittweise abgebaut.
Wer ist betroffen und was ist zu tun?
EU-Importeure oder ihre indirekten Zollvertreter, die mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren importieren, mussten bis zum 1. Januar 2026 den Status als autorisierter CBAM-Deklarant beantragen und ein CBAM-Konto einrichten. Bereits im Produktionsland bezahlte CO2-Kosten können von der Zertifikatspflicht abgezogen werden.
Was bedeutet der erste Zertifikatspreis für Importeure?
Ab Februar 2027 sind Importeure von CBAM-Waren verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu erwerben, um ihre Einfuhren des Jahres 2026 abzudecken. Der jetzt angekündigte Preis bildet die Grundlage für die finanzielle Planung: Unternehmen können erstmals konkret kalkulieren, welche CO2-Kosten auf ihre Importe zukommen.
Wie wird der Preis berechnet?
Für das Jahr 2026 wird der Preis eines CBAM-Zertifikats als vierteljährlicher Durchschnitt der EU-ETS-Auktionsabwicklungspreise berechnet. Ab 2027 geht die Kommission dann auf eine wöchentliche Preisberechnung über. Die vierteljährliche Methodik für 2026 soll einen fairen und transparenten CO2-Preis gewährleisten, der mit dem EU-Kohlenstoffmarkt übereinstimmt.
Die Berechnung erfolgt jeweils in der ersten Kalenderwoche des Folgequartals. Die Veröffentlichung findet am ersten Arbeitstag der darauffolgenden Woche statt.
Veröffentlichungskalender 2026
- Q1 2026: Veröffentlichung am 7. April 2026
- Q2 2026: Veröffentlichung am 6. Juli 2026
- Q3 2026: Veröffentlichung am 5. Oktober 2026
- Q4 2026: Veröffentlichung am 4. Januar 2027
Wo wird der Preis veröffentlicht?
Aus Transparenz- und operativen Gründen erfolgt die Veröffentlichung parallel auf zwei Kanälen: auf der CBAM-Webseite der Europäischen Kommission sowie im CBAM-Register. Zusätzlich arbeitet die Kommission derzeit an der Ausschreibung für die gemeinsame zentrale Plattform (Common Central Platform), über die der Kauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten abgewickelt wird.
Einordnung für Schweizer Exporteure
Für Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren oder Waren aus Drittstaaten über die EU beziehen, gewinnt CBAM zunehmend an praktischer Relevanz. Auch wenn die Schweiz selbst kein CBAM einführt, betrifft der Mechanismus alle Importe in die EU — unabhängig davon, ob sie direkt oder über Zwischenhändler erfolgen. Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche ihrer Produkte unter die CBAM-Warengruppen fallen und ihre Lieferketten entsprechend analysieren.