Das Zollsystem von Singapore
Das Zollsystem Singapurs ist für seine Effizienz und Transparenz bekannt, was das Land zu einem bedeutenden Handelszentrum in Asien macht. Die Einfuhr von Waren unterliegt klar definierten Vorschriften, die im Folgenden detailliert erläutert werden.
1. Gesetzliche Grundlagen
Alle in Singapur importierten Waren unterliegen dem «Customs Act», dem «Goods and Services Tax (GST) Act» und dem «Regulation of Imports and Exports Act». Diese Gesetze regeln die Verfahren für die Einfuhr, die Erhebung von Zöllen und Steuern sowie die Kontrolle von Importen und Exporten. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website der Singapore Customs verfügbar:
2. Zölle und Steuern
Importierte Waren können sowohl zollpflichtig als auch nicht zollpflichtig sein:
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Zollpflichtige Waren: Dazu gehören alkoholische Getränke, Tabakwaren, Kraftfahrzeuge und Erdölprodukte. Diese Waren unterliegen sowohl Zöllen als auch der GST.
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Nicht zollpflichtige Waren: Alle anderen Waren sind nicht zollpflichtig, unterliegen jedoch der GST. Der aktuelle GST-Satz wird auf den CIF-Wert (Kosten, Versicherung und Fracht) der Ware angewendet, der auch eventuelle Zölle und andere mit dem Verkauf und der Lieferung der Waren nach Singapur verbundene Kosten umfasst.
Weitere Details zu Zöllen und Steuern finden Sie unter:
https://www.customs.gov.sg/businesses/importing-goods/duties-and-gst
3. Einfuhrverfahren
Vor der Einfuhr von Waren nach Singapur müssen Importeure die folgenden Schritte beachten:
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Registrierung und Aktivierung des Zollkontos: Unternehmen, die Waren importieren möchten, müssen sich zunächst bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) oder einer anderen zuständigen Stelle registrieren, um eine Unique Entity Number (UEN) zu erhalten. Anschliessend ist die Aktivierung des Zollkontos bei der Singapore Customs erforderlich.
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Überprüfung der Warenkontrolle: Es ist wichtig zu prüfen, ob die zu importierenden Waren kontrollierten oder eingeschränkten Kategorien unterliegen. Dies kann durch eine Suche nach der Warenbeschreibung, dem Harmonisierten System (HS)-Code oder dem Produktcode der zuständigen Behörde erfolgen. Bei kontrollierten Waren ist eine Genehmigung der entsprechenden Behörde erforderlich.
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Einrichtung eines Inter-Bank GIRO-Kontos: Für die Zahlung von Zöllen, Steuern und anderen Gebühren muss der Importeur oder sein deklarierender Agent ein Inter-Bank GIRO (IBG)-Konto bei der Singapore Customs einrichten.
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Sicherheitsleistung: Für bestimmte Transaktionen, insbesondere mit zollpflichtigen Waren oder bei temporären Importen, ist die Hinterlegung einer Sicherheit in Form einer Bankgarantie, Finanzgesellschaftsgarantie oder einer Versicherungsbürgschaft erforderlich.
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Beantragung einer Zollgenehmigung: Vor der Einfuhr von Waren muss der Importeur eine Zollgenehmigung über das TradeNet-System beantragen. Diese Genehmigung dient der Erfassung der Einfuhr und der Berechnung der anfallenden Zölle und Steuern.
Weitere Informationen zum Einfuhrverfahren finden Sie unter:
https://www.customs.gov.sg/businesses/importing-goods/import-procedures
4. Kontrollierte und verbotene Waren
Einige Waren unterliegen in Singapur strengen Importkontrollen oder sind vollständig verboten. Zu den kontrollierten Waren gehören unter anderem Arzneimittel, Feuerwerkskörper, Waffen, bestimmte Lebensmittel, Tiere und Pflanzen. Für diese Waren ist eine Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich. Verbotene Waren wie Kaugummi (mit Ausnahme von therapeutischem Kaugummi), bestimmte Kaugummisorten und obszönes Material dürfen nicht importiert werden.
Details zu kontrollierten und verbotenen Waren finden Sie unter:
https://www.customs.gov.sg/businesses/importing-goods/prohibited-and-controlled-goods
5. Freihandelszonen und Lagerhäuser
Singapur verfügt über Freihandelszonen (Free Trade Zones, FTZs), in denen Waren gelagert, umgepackt oder weiterverarbeitet werden können, ohne dass Zölle oder GST anfallen, solange die Waren in der FTZ verbleiben. Zudem gibt es lizenzierte Lagerhäuser und Zero-GST-Lagerhäuser, in denen Waren unter bestimmten Bedingungen zoll- und steuerfrei gelagert werden können.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.customs.gov.sg/businesses/customs-schemes/facilities
6. Dokumentationsanforderungen
Importeure sind verpflichtet, alle relevanten Dokumente im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Dazu gehören Handelsrechnungen, Frachtbriefe, Ursprungszeugnisse, Einfuhrgenehmigungen und andere relevante Unterlagen. Diese Dokumente müssen auf Verlangen der Singapore Customs vorgelegt werden.
Weitere Informationen zu Dokumentationsanforderungen finden Sie unter:
https://www.customs.gov.sg/businesses/importing-goods/keeping-import-records
7. Strafen und Durchsetzung
Die Nichteinhaltung der Zollvorschriften kann zu erheblichen Strafen führen. Beispielsweise kann die Abgabe einer falschen Erklärung mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 SGD oder dem Zweifachen des fälligen Zoll- oder Steuerbetrags geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In schwerwiegenden Fällen sind auch Freiheitsstrafen möglich.
Weitere Informationen zu Strafen und Durchsetzung finden Sie unter:
https://www.customs.gov.sg/businesses/compliance-and-enforcement/penalties-and-offences
8. Unterstützung und Ressourcen
Die Singapore Customs bietet eine Vielzahl von Ressourcen und Unterstützungsdiensten für Importeure an, darunter Leitfäden, Schulungen und E-Learning-Module. Zudem steht das Customs Call Centre für spezifische Anfragen zur Verfügung.
Nähere Informationen finden Sie unter: