Die Zollverordnung (ZV, SR 631.01) regelt die Durchführung des schweizerischen Zollgesetzes. Sie enthält Bestimmungen zur Anmeldung, Abfertigung und Kontrolle von Waren, zu Zollverfahren, Zollschuld und Zolltarifen sowie zu weiteren relevanten Aspekten des Zollwesens. Die aktuelle Version vom 1. Oktober 2024 berücksichtigt die neuesten Anpassungen und Entwicklungen im Zollrecht.


Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen

Dieses Kapitel legt den grundlegenden Zweck und die Reichweite der Zollverordnung fest. Es definiert die wichtigsten Begriffe und stellt sicher, dass die Zuständigkeiten der Zollverwaltung klar geregelt sind. Die allgemeinen Bestimmungen schaffen somit die Grundlage für eine einheitliche und rechtskonforme Anwendung der Verordnung.

  • Zweck und Geltungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Zuständigkeiten der Zollverwaltung

Kapitel 2: Zollanmeldung und Abfertigung

Hier werden die verschiedenen Möglichkeiten der Zollanmeldung beschrieben, einschliesslich der Vorschriften für schriftliche, elektronische und mündliche Anmeldungen. Ebenso werden die Pflichten der Anmeldepflichtigen detailliert erläutert. Die Festlegung von Fristen und Abläufen für die Zollabfertigung soll einen effizienten und reibungslosen Ablauf des Warenverkehrs gewährleisten.

  • Arten der Zollanmeldung (schriftlich, elektronisch, mündlich)
  • Pflichten der Anmeldepflichtigen
  • Fristen und Verfahren zur Zollabfertigung

Kapitel 3: Zollschuld und Zolltarif

Dieses Kapitel regelt die Entstehung der Zollschuld und legt die Methoden zur Berechnung der anfallenden Abgaben fest. Es beschreibt auch die Bedingungen für Zollpräferenzen und Ermässigungen, die in bestimmten Fällen gewährt werden können, um wirtschaftliche Anreize zu schaffen oder Handelsabkommen umzusetzen.

  • Entstehung der Zollschuld
  • Berechnung der Abgaben
  • Zollpräferenzen und Ermässigungen

Kapitel 4: Zollverfahren

Die Zollverfahren umfassen verschiedene Möglichkeiten der Abwicklung, wie den Transit, die Lagerung oder die vorübergehende Verwendung von Waren. Für bestimmte Waren gibt es spezielle Verfahren, die eine schnellere oder vereinfachte Behandlung ermöglichen. Unternehmen mit besonderem Status, wie zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), können von zusätzlichen Vereinfachungen profitieren.

  • Übergangsverfahren (z. B. Transit, Lagerung, Vorübergehende Verwendung)
  • Besondere Verfahren für bestimmte Waren
  • Vereinfachte Verfahren für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)

Kapitel 5: Zollkontrollen und Zollfahndung

Zur Einhaltung der Vorschriften führen Zollorgane regelmässig Kontrollen durch. Dieses Kapitel beschreibt die Befugnisse der Zollbehörden sowie die Rechte und Pflichten der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten. Zudem werden Massnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Zollvergehen geregelt, um Betrug und Schmuggel entgegenzuwirken.

  • Durchführung von Zollkontrollen
  • Rechte und Pflichten der Zollorgane
  • Massnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Zollvergehen

Kapitel 6: Vereinfachungen und Bewilligungen

Um den internationalen Handel zu erleichtern, bietet das Zollrecht verschiedene Vereinfachungen für Unternehmen an. Hierzu gehören vereinfachte Verzollungsverfahren sowie die Möglichkeit, Bewilligungen für spezielle Verfahren zu beantragen. Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können von Privilegien profitieren.

  • Vereinfachte Verzollungsverfahren
  • Bedingungen für die Erteilung von Bewilligungen
  • Vorrechte für bestimmte Unternehmen und Organisationen

Kapitel 7: Strafbestimmungen und Sanktionen

Wer gegen die Vorschriften der Zollverordnung verstösst, muss mit Sanktionen rechnen. Dieses Kapitel legt fest, welche Verstösse strafbar sind und welche Konsequenzen drohen. Zudem werden die Rechtsmittel und Einspruchsmöglichkeiten beschrieben, die betroffene Unternehmen oder Einzelpersonen wahrnehmen können.

  • Verstösse gegen die Zollvorschriften
  • Sanktionen und Bussgelder
  • Rechtsmittel und Einspruchsverfahren

Kapitel 8: Schlussbestimmungen

Hier werden Übergangsregelungen für neue oder geänderte Bestimmungen festgelegt. Zudem enthält dieses Kapitel Informationen zum Inkrafttreten und zu künftigen Änderungen der Zollverordnung.

  • Übergangsregelungen
  • Inkrafttreten und Änderungen

Relevante Links und Quellen:
Quelle: Eidgenössische Bundesverwaltung, Fedlex

Zollverordnung (SR 631.01) auf Fedlexhttps://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/63

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