Das zentralisierte Abrechnungsverfahren (ZAZ) des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ermöglicht es Unternehmen, Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben zentral und bargeldlos abzuwickeln. Dies erleichtert den Importeuren und Spediteuren die Abwicklung ihrer Zollformalitäten erheblich.
Schritte zur Eröffnung eines ZAZ-Kontos
- Beitrittserklärung ausfüllen: Interessierte Unternehmen müssen die Beitrittserklärung vollständig ausfüllen und an die Abteilung Finanzen des BAZG in Bern senden. Mit der Unterzeichnung akzeptieren Sie die Bedingungen des ZAZ.
- Sicherheitsleistung erbringen: Je nach durchschnittlichem Abgabenvolumen ist eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Diese kann in Form eines Bardepots oder einer Generalbürgschaft einer in der Schweiz ansässigen Bank oder Versicherung erbracht werden. Die genaue Höhe der Sicherheit wird anhand der durchschnittlichen Abgaben berechnet. Grundlage für die Berechnung sind:
- Zollabgaben: 50% der zweiwöchigen Zollabgaben.
- Mehrwertsteuer (MWST): 20% der 60-tägigen MWST-Abgaben.
- Ausnahmen: Wenn das durchschnittliche monatliche Abgabenvolumen die Schwelle von CHF 15’000 nicht überschreitet, ist keine Sicherheitsleistung erforderlich.
Fallbeispiele
- Beispiel 1: Schweizer Importeur
- Unternehmen: Ein in Zürich ansässiger Importeur von Elektronikgeräten.
- Abgaben: Monatliche Zoll- und MWST-Abgaben von durchschnittlich CHF 50’000.
- Sicherheitsleistung: 50% der zweiwöchigen Abgaben für Zoll und 20% der 60-tägigen MWST-Abgaben, resultierend in einer Sicherheitsleistung von CHF 15’000.
- Beispiel 2: Ausländischer Spediteur ohne Sitz in der Schweiz
- Unternehmen: Ein deutscher Spediteur ohne Niederlassung in der Schweiz.
- Abgaben: Regelmässige Einfuhren mit monatlichen Abgaben von CHF 30’000.
- Sicherheitsleistung: 100% der 60-tägigen MWST-Abgaben und 50% der zweiwöchigen Zollabgaben, da kein Sitz in der Schweiz vorhanden ist.
- Beispiel 3: Schweizer Unternehmen mit geringem Importvolumen
- Unternehmen: Ein kleines Unternehmen aus Genf mit monatlichen Abgaben von CHF 5’000.
- Sicherheitsleistung: Da die berechnete Sicherheit unter CHF 15’000 liegt, ist keine Sicherheitsleistung erforderlich.
Wichtige Hinweise
- Elektronischer Dokumentenbezug: Nach Erhalt der ZAZ-Kontonummer müssen Veranlagungsverfügungen und Bordereaus elektronisch bezogen und gemäss Geschäftsbücherverordnung archiviert werden.
- Zahlungsmodalitäten: Rechnungen können per QR-IBAN, Lastschriftverfahren (LSV) oder E-Rechnung beglichen werden. Es gelten spezifische Zahlungsfristen: 5 Tage für Zollabgaben und 60 Tage für MWST-Abgaben.
Relevante Links und Quellen
- Informationen zur Sicherheitsleistung: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/services/services-firmen/dienstleistungen-firmen/das-zollkonto-im-zentralisierten-abrechnungsverfahren-des-zolls/zaz-konto-eroeffnen.html
Die Eröffnung eines ZAZ-Kontos bietet Unternehmen eine effiziente Möglichkeit, Zollabwicklungen zu zentralisieren und den administrativen Aufwand zu reduzieren.