Zollsystem in Bosnien und Herzegowina – Importbestimmungen Bosnien und Herzegowina besitzt ein umfassendes Zollsystem mit spezifischen Vorschriften für den Import. Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen aufgeführt: Zolltarife und Einfuhrabgaben Die Höhe der Zölle variiert je nach Produkt. Industrieprodukte aus der EU und EFTA-Staaten sind meist zollfrei. Verbrauchsteuern gelten für Tabak, Alkohol, Erdölerzeugnisse und bestimmte Getränke. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt einheitlich 17 %. Zusätzlich zu den regulären Zöllen und Steuern müssen Importeuren auch Umweltabgaben für bestimmte Warengruppen beachten. Diese betreffen vor allem Verpackungsmaterialien, elektronische Geräte und Batterien. Freihandelsabkommen Bosnien und Herzegowina ist Mitglied verschiedener Handelsabkommen, darunter mit der EU (Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen), CEFTA und der EFTA. Im Rahmen dieser Abkommen sind viele Waren von Zöllen befreit oder unterliegen ermässigten Tarifen. Voraussetzung ist jedoch die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises, um die zollrechtlichen Präferenzen in Anspruch nehmen zu können. Einfuhrverfahren und Dokumentation Notwendige Dokumente umfassen:
- Handelsrechnung
- Packliste
- Ursprungsnachweis (bei Präferenzzöllen)
- Frachtbrief
- Einfuhrgenehmigungen für bestimmte Waren
- Warenmuster können zollfrei eingeführt werden.
- Geschenksendungen unterliegen Freigrenzen.
- Unternehmen, die in Exportverarbeitungszonen tätig sind, können unter bestimmten Bedingungen von Zoll- und Steuererleichterungen profitieren.
- Wirtschaftsministerium Bosnien und Herzegowina: www.mvteo.gov.ba