Zollsystem in Bosnien und Herzegowina – Importbestimmungen

Bosnien und Herzegowina besitzt ein umfassendes Zollsystem mit spezifischen Vorschriften für den Import. Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen aufgeführt:

Zolltarife und Einfuhrabgaben
Die Höhe der Zölle variiert je nach Produkt. Industrieprodukte aus der EU und EFTA-Staaten sind meist zollfrei. Verbrauchsteuern gelten für Tabak, Alkohol, Erdölerzeugnisse und bestimmte Getränke. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt einheitlich 17 %.

Zusätzlich zu den regulären Zöllen und Steuern müssen Importeuren auch Umweltabgaben für bestimmte Warengruppen beachten. Diese betreffen vor allem Verpackungsmaterialien, elektronische Geräte und Batterien.

Freihandelsabkommen
Bosnien und Herzegowina ist Mitglied verschiedener Handelsabkommen, darunter mit der EU (Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen), CEFTA und der EFTA.

Im Rahmen dieser Abkommen sind viele Waren von Zöllen befreit oder unterliegen ermässigten Tarifen. Voraussetzung ist jedoch die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises, um die zollrechtlichen Präferenzen in Anspruch nehmen zu können.

Einfuhrverfahren und Dokumentation
Notwendige Dokumente umfassen:

  • Handelsrechnung
  • Packliste
  • Ursprungsnachweis (bei Präferenzzöllen)
  • Frachtbrief
  • Einfuhrgenehmigungen für bestimmte Waren

Die Zollabfertigung erfolgt elektronisch über ASYCUDA. Es ist ratsam, einen lokalen Zollagenten zu konsultieren.

Einige Warengruppen unterliegen besonderen Einfuhrbestimmungen, insbesondere im Bereich der Medizinprodukte, Chemikalien und Lebensmittel. Hier sind zusätzliche Zertifikate und behördliche Genehmigungen erforderlich.

Zollfreilager und Veredelung
Unternehmen können Waren in Zollfreilagern unversteuert lagern oder Materialien zur Veredelung steuerfrei einführen. Eine Genehmigung der Zollbehörde ist erforderlich.

Die vorübergehende Einfuhr von Maschinen und Werkzeugen zur Verarbeitung oder Reparatur kann unter bestimmten Bedingungen ohne Abgaben erfolgen, sofern diese innerhalb der festgelegten Frist wieder exportiert werden.

Sonderregelungen

  • Warenmuster können zollfrei eingeführt werden.
  • Geschenksendungen unterliegen Freigrenzen.
  • Unternehmen, die in Exportverarbeitungszonen tätig sind, können unter bestimmten Bedingungen von Zoll- und Steuererleichterungen profitieren.

Quellen: