Das US-Bureau of Industry and Security (BIS) hat einer deutschen GmbH aus Stuttgart eine Strafe von 1,5 Millionen US-Dollar auferlegt. Grund waren ungenehmigte Transfers von EAR99-Produkten innerhalb Chinas an ein Entity-List-Unternehmen. Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie US-Exportvorschriften auch deutsche Konzerne betreffen, selbst bei scheinbar unkritischen Gütern.
Warum EAR99 kein Freifahrtschein ist – Der Fall einer Stuttgarter Firma und die Fallstricke der extraterritorialen US-Regeln
US-Exportkontrolle: 1,5 Millionen USD Strafe für deutsche GmbH wegen EAR99-Verstössen in China
 

1,5 Millionen USD Strafe für deutsche GmbH wegen EAR99-Verstössen in China

Der Fall im Überblick

Eine Stuttgarter GmbH geriet ins Visier des US-BIS. Die Behörde verhängte eine zivilrechtliche Strafe von 1,5 Millionen US-Dollar im Rahmen eines Settlement Agreements.
Details zum VerstossBetroffen waren wiederholte Verstösse gegen die EAR. Konkret handelte es sich um ungenehmigte In-Country-Transfers innerhalb Chinas. Die Güter wurden an ein Unternehmen geliefert, das zu der Zeit auf der US-Entity List stand.
Bemerkenswert: Die Sanktion traf die deutsche Muttergesellschaft, obwohl die eigentlichen Transaktionen über eine ausländische Tochter liefen. Dieser Ansatz verdeutlicht die Haftung auf Konzernebene.
Die betroffenen Produkte fielen unter die Kategorie EAR99, also nicht explizit gelistete Güter der CCL. Dennoch lösten die Transfers eine Genehmigungspflicht aus. Das BIS stützte sich auf § 744.11 EAR, der Deals mit Entity-List-Entitäten reglementiert.
Aspekt Details
Strafe 1,5 Mio. USD
Betroffene Deutsche GmbH (Stuttgart), ausländische Tochter
Verstoss In-Country-Transfer in China an Entity-List-Firma
Güter EAR99
Rechtsgrundlage § 744.11 EAR
Der Fall wurde administrativ abgewickelt, was typisch für BIS-Verfahren ist. Settlement Agreements ermöglichen eine einvernehmliche Regelung, vermeiden aber keine publicititäre Blossstellung.

Was sind EAR99-Güter genau

EAR99 bezeichnet Güter, die dem Geltungsbereich der EAR unterliegen, aber nicht auf der CCL stehen. Nach § 734.3(c) EAR fallen damit kommerziell weit verbreitete Produkte darunter.
Screening-PflichtenSie können oft unter No License Required (NLR) exportiert werden. Trotzdem täuscht die Bezeichnung keine Risikofreiheit vor. Ausnahmen ergeben sich aus den General Prohibitions in § 736 EAR.
Dazu zählen Embargoländer wie Kuba, Iran, Syrien oder Nordkorea, wo EAR99-Güter lizenzpflichtig sind. Ebenso greift die Regel bei Entity-List-Empfängern oder sensiblen Endverwendungen.
In der Praxis müssen Unternehmen prüfen: Gehört das Gut zu EAR99? Trifft eine der 10 Verbote zu?
Für Re-Exports oder In-Country-Transfers bleibt die US-Jurisdiktion bestehen, solange US-Ursprung oder -Technologie im Spiel ist. Die De-Minimis-Regel verstärkt dies: Bei mehr als 25 Prozent US-Anteil (10 Prozent für Embargoländer) unterliegen auch ausländische Produkte den EAR.
Wichtige Fakten zu EAR99:
  • Mehrheit kommerzieller Güter
  • NLR in der Regel, aber Ausnahmen bei Lists/Embargos
  • Extraterritorial via De-Minimis und Foreign Direct Product Rule
  • Keine automatische Freistellung von Compliance

Entity List und Genehmigungspflicht

Die US-Entity List, geführt vom BIS, listet Personen und Firmen mit Risiken für US-Sicherheitsinteressen. § 744.11 EAR schreibt vor: Jede Lieferung, Re-Export oder In-Country-Transfer von EAR-Gütern – inklusive EAR99 – an gelistete Entitäten bedarf einer Lizenz.
Screening-Schritte
  • Endkunde prüfen
  • Adressen verifizieren
  • Entity List abfragen
  • Lizenzbedarf evaluieren
Im Stuttgarter Fall führte die Listeneintragung des chinesischen Empfängers direkt zur Pflicht. In-Country-Transfers fallen voll unter EAR, wenn US-Jurisdiktion besteht. Unternehmen müssen täglich screenen: DPL, Entity List, Unverified List. Tools wie das BIS Consolidated Screening List helfen.

Extraterritoriale Wirkung der EAR

US-Exportrecht wirkt weltweit durch Regeln wie De-Minimis, FDP und Re-Export. § 734.3 EAR umfasst US-Produkte überall. Ausserhalb hergestellte Güter mit US-Anteil (über Schwellen) gelten als 'US-Produkte'. FDP-Rule erfasst Produkte aus US-Tech/Software.
Beispiel: Deutsche Ware durch US-Hafen – EAR-Jurisdiktion bis Ausgang. In China transferiert: Bleibt US-Origin, EAR gilt weiter.
Auswirkungen auf Deutschland
70% Maschinenbau mit US-Komponenten
Globale Lieferketten anfällig
EU-Recht ergänzt, ersetzt nicht EAR

Haftung der Muttergesellschaft

Bemerkenswert am Fall: Die Strafe traf die Stuttgarter Mutter, trotz operativer Handlungen durch die ausländische Tochter. Das BIS rechnet Mängel in der Export-Compliance dem Konzern zu.
Compliance-Elemente
  • Risikoanalyse
  • Schulungen
  • Automatisierte Screenings
  • Audits und Reporting
§ 762.7 EAR fordert interne Kontrollen. Fehlende konzernweite Organisation gilt als Verstoss. Leitungsorgane haften persönlich bei Fahrlässigkeit.

Praktische Compliance-Empfehlungen

Um ähnliche Strafen zu vermeiden, etablieren Unternehmen ein robustes System. Erster Schritt: Produktklassifikation – ECCN oder EAR99?
Tool Zweck
BIS SNAP-R Lizenzanträge
Consolidated Screening List Prüfungen
Visual Compliance Software-Screening
Kostet Compliance? Ja, spart Strafen. Der 1,5-Mio.-Fall amortisiert sich durch Prävention.
 
Zentrale Lehren aus dem Fall
Der Stuttgarter Fall unterstreicht: EAR99 schützt nicht vor US-Exportkontrollen, insbesondere bei Entity-List-Empfängern. Deutsche Unternehmen müssen konzernweite Compliance-Strukturen etablieren, um extraterritoriale Risiken zu managen. Governance-Pflichten gelten auch für Muttergesellschaften – Verzichte können teure Strafen nach sich ziehen. Präventive Checks sind unerlässlich.