Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist die zentrale Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft für Zoll- und Grenzangelegenheiten. Es untersteht dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und wurde am 1. Januar 2022 im Zuge einer umfassenden Reorganisation aus der früheren Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) hervorgebracht.
Hauptaufgaben
Das BAZG spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung des reibungslosen und sicheren grenzĂĽberschreitenden Waren- und Personenverkehrs. Â
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Zollabwicklung: Täglich werden mehrere tausend Tonnen unterschiedlichster Güter kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie korrekt angemeldet sind und die entsprechenden Steuern und Abgaben entrichtet werden.
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Sicherheitskontrollen: Das BAZG überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung und Wirtschaft, einschließlich der Bekämpfung von Schmuggel und grenzüberschreitender Kriminalität.Customs and Border Security+1Customs and Border Security+1
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Internationale Zusammenarbeit: Seit 2011 beteiligt sich das BAZG an Frontex-Einsätzen zur Unterstützung der Sicherheit an den Schengen-Aussengrenzen
Die genauen Aufgaben und Fuktionen bei einer ZollprĂĽfung von Unternehmen sind hier ersichtlich.Â
Organisationsstruktur
Der Hauptsitz des BAZG befindet sich in Bern. Die Schweiz ist in sechs Zollregionen unterteilt, um eine effiziente Verwaltung und Kontrolle zu gewährleisten:
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Zoll Nord: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau
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Zoll Nordost: Schaffhausen, Thurgau, ZĂĽrich, Zug, Schwyz, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Glarus
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Zoll Ost: St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, GraubĂĽnden, FĂĽrstentum Liechtenstein
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Zoll SĂĽd: Uri, Tessin
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Zoll West: Genf, Waadt, Wallis
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Zoll Mitte: Jura, Neuenburg, Bern, Freiburg, Solothurn
Das BAZG ist nicht nur für die Schweiz zuständig, sondern auch für die deutsche Exklave Büsingen am Hochrhein und das Fürstentum Liechtenstein. Bis Ende 2019 gehörte auch die italienische Exklave Campione d’Italia de facto zum Schweizer Zollgebiet.
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Transformation und Modernisierung
Im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT entwickelt sich das BAZG bis 2026 schrittweise weiter. Ziel ist die Vereinfachung, Harmonisierung und Digitalisierung der Zoll- und Abgabenerhebungsprozesse. Ein zentrales Element ist die Totalrevision des Zollgesetzes, um die rechtlichen Grundlagen an die neuen Anforderungen anzupassen. Die bisherigen Berufe «Zollfachfrau/mann» und «Grenzwächterin/Grenzwächter» wurden im neuen Berufsbild «Fachspezialist/in Zoll und Grenzsicherheit» zusammengefĂĽhrt.
Die Reformen stossen teilweise auf Kritik, insbesondere hinsichtlich der geplanten Erweiterung der Befugnisse sowie der Bewaffnung und Uniformierung der Mitarbeitenden.
Die Totalrevision des Zollgesetzes (Geschäft 22.058) ist eines der zentralen Modernisierungsvorhaben im Schweizer Aussenhandel. Mit dem Ziel, die Zollprozesse effizienter, digitaler und transparenter zu gestalten, hat der Bundesrat 2022 eine umfassende Neufassung des Gesetzes initiiert. Der parlamentarische Prozess befindet sich in der finalen Phase, und das Inkrafttreten des neuen Gesetzes rückt näher.
Hintergrund und Ziele der Revision
Bereits seit 2017 verfolgt die Schweiz mit dem Digitalisierungsprogramm DaziT eine umfassende Reform des Zollwesens. Die Totalrevision des Zollgesetzes bildet die gesetzliche Grundlage fĂĽr diese Digitalisierung. Die Hauptziele der Revision sind:
- Vereinfachung der Zollverfahren: Die Abwicklung von Import- und Exportgeschäften soll für Unternehmen effizienter werden.
- Digitale Transformation: Elektronische Systeme ersetzen Papierdokumente, was zu einer beschleunigten Bearbeitung und weniger BĂĽrokratie fĂĽhrt.
- Organisatorische Neuordnung: Das Bundesamt fĂĽr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) soll flexibler und moderner aufgestellt werden.
- Rechtssicherheit und Transparenz: Klare Regelungen sollen für Unternehmen und Zollbehörden zu mehr Verbindlichkeit führen.
Chronologie der Gesetzesrevision
- 2017: Start des Programms DaziT zur Digitalisierung des Schweizer Zollwesens.
- 24. August 2022: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes und ĂĽbermittelt sie ans Parlament.
- 6. März 2024: Der Nationalrat stimmt dem neuen Zollgesetz mit einer Mehrheit zu. Die bürgerlichen Parteien unterstützen das Vorhaben, während SP und Grüne es ablehnen.
- 2. Juli 2024: Die Wirtschaftskommission des Ständerats setzt die Detailberatung fort und bringt erste Änderungen ein.
- 8. Juni 2023: Der Nationalrat hält trotz Rückweisungsantrag an der Revision fest.
- 17. Dezember 2024: Der Ständerat nimmt das Gesetz einstimmig an, Differenzbereinigungen folgen.
Aktueller Stand (Februar 2025)
Mit der Zustimmung des Ständerats im Dezember 2024 befindet sich die Revision des Zollgesetzes in der finalen Phase der Differenzbereinigung zwischen den Parlamentskammern. Anschliessend folgt das fakultative Referendum. Erst nach Ablauf dieser Frist kann das Inkrafttreten durch den Bundesrat festgelegt werden. Parallel dazu werden die notwendigen Verordnungen zur praktischen Umsetzung des neuen Gesetzes erarbeitet.
Fazit
Die Totalrevision des Zollgesetzes markiert einen bedeutenden Schritt in die Zukunft des Schweizer Aussenhandels. Die umfassende Digitalisierung und Vereinfachung der Zollprozesse wird sowohl für Unternehmen als auch für die Behörden erhebliche Vorteile bringen. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die finalen politischen Prozesse verlaufen und wann das neue Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
Quellen und weiterfĂĽhrende Links
- Botschaft des Bundesrates zur Totalrevision des Zollgesetzes
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90126.html - Parlamentarische Beratung des Geschäfts 22.058
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220058 - Entwicklung von DaziT und geplante Umsetzungen
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/dazit/gesetzesrevision.html