Senkung der Wertfreigrenze in der Schweiz ab 2025
Was die Reduzierung von CHF 300 auf CHF 150 für Einkaufstouristen und Grenzgänger bedeutet
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Schweiz eine bedeutende Änderung bei der Einfuhr von Waren für den privaten Gebrauch in Kraft: Die Wertfreigrenze wird von bisher CHF 300 auf neu CHF 150 pro Person und Tag halbiert. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Einkaufstourismus einzudämmen und die Steuergerechtigkeit zu verbessern. Für Schweizer Bürger und Besucher, die regelmässig im Ausland einkaufen, bringt diese Änderung weitreichende Konsequenzen mit sich.
HintergrĂĽnde und GrĂĽnde fĂĽr die Senkung der Wertfreigrenze
Die Entscheidung des Schweizerischen Bundesrates, die Wertfreigrenze für zoll- und steuerfreie Wareneinfuhren von CHF 300 auf CHF 150 zu reduzieren, ist keine isolierte Massnahme, sondern Teil einer breiteren wirtschaftspolitischen Strategie. Der Einkaufstourismus hat in den vergangenen Jahren für die Schweizer Wirtschaft zunehmend problematische Dimensionen angenommen. Insbesondere in Grenzregionen zu Frankreich, Deutschland und Italien führten die Preisunterschiede dazu, dass viele Schweizer Bürger regelmässig im Ausland einkaufen, was erhebliche Umsatzeinbussen für den inländischen Handel bedeutet.
Die bisherige Wertfreigrenze von CHF 300 pro Person und Tag wurde als zu grosszĂĽgig angesehen und schuf einen starken Anreiz fĂĽr den grenzĂĽberschreitenden Einkauf.
Der Bundesrat reagierte auf den Druck des Parlaments, das eine Änderung dieser Regelung forderte. In der vorangegangenen Konsultationsphase unterstützten die Mehrheit der Kantone, Wirtschaftsvertreter sowie mehrere politische Parteien den Vorschlag zur Senkung der Wertfreigrenze.
Die Massnahme zielt primär darauf ab, die Wettbewerbsverzerrung zwischen inländischen Händlern und ausländischen Anbietern zu verringern. Schweizer Händler müssen auf alle verkauften Waren Mehrwertsteuer abführen, während Konsumenten bei Einkäufen im Ausland bis zu einem bestimmten Wert von dieser Steuer befreit waren. Diese Ungleichbehandlung führte zu einer systematischen Benachteiligung des inländischen Handels. Das erhofft sich der Schweizer Detailhandel (wir erachten diese Enschätung jedoch nicht als realistisch):
Zudem geht es um Steuergerechtigkeit: Durch die niedrigere Freigrenze sollen mehr Konsumenten dazu gebracht werden, die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer zu entrichten. Obwohl der Bundesrat keine konkreten Prognosen über die zusätzlichen Steuereinnahmen durch diese Massnahme abgegeben hat, wird erwartet, dass die Staatseinnahmen steigen werden.
Internationaler Trend zur ĂśberprĂĽfung von Freigrenzen
Bemerkenswert ist, dass die Schweiz mit dieser Anpassung einem internationalen Trend folgt. Viele Länder haben in den letzten Jahren ihre Freigrenzen für Einfuhren überprüft und teilweise gesenkt, um ihre inländischen Märkte zu schützen und Steuereinnahmen zu sichern. Die Schweiz bleibt trotz der Reduktion im internationalen Vergleich mit einer Freigrenze von CHF 150 immer noch vergleichsweise grosszügig.
Praktische Auswirkungen fĂĽr Privatpersonen beim GrenzĂĽbertritt
Die Halbierung der Wertfreigrenze auf CHF 150 wird den Alltag vieler Schweizerinnen und Schweizer, die regelmässig im Ausland einkaufen, erheblich verändern. Ab dem 1. Januar 2025 mĂĽssen alle Personen, die Waren im Wert von mehr als CHF 150 pro Person und Tag in die Schweiz einfĂĽhren, fĂĽr den gesamten Warenwert die schweizerische Mehrwertsteuer von 8,1% entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Waren fĂĽr den eigenen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sind. Der Zoll hat diesbezĂĽglich bereits Anpassungen per 2026 angekĂĽndigt, da von uns und weiteren Zollexperten bemängelt wird, dass der reduzierte Mehrwersteueransatz nicht berĂĽcksichtigt wird.Â
FĂĽr Konsumenten bedeutet dies eine sorgfältigere Planung ihrer Einkäufe im Ausland. Einige werden ihre Einkaufsgewohnheiten anpassen. Andere nicht.Â
Es ist denkbar, dass künftig mehr Personen kleinere Einkäufe tätigen, dafür aber häufiger die Grenze überqueren. Andere könnten ihre Einkäufe auf mehrere Familienmitglieder aufteilen, um innerhalb der individuellen Freigrenze zu bleiben. Der Bundesrat hat allerdings eingeräumt, dass er nicht vorhersagen kann, wie sich das Kaufverhalten tatsächlich verändern wird.
Bei der praktischen Umsetzung müssen Reisende beachten, dass für die Berechnung der Wertfreigrenze grundsätzlich alle mitgeführten Waren berücksichtigt werden, einschliesslich:
- Zollfreie Lebensmittel
- Tabakwaren
- Alkoholische Getränke
- Haustiere
- Im Ausland durchgefĂĽhrte Reparaturen oder Wartungsarbeiten am eigenen Privatfahrzeug
Dies erfordert eine genaue Kenntnis der Regeln und eine sorgfältige Berechnung des Gesamtwertes der eingeführten Waren.
Zollanmeldung und Mehrwertsteuerentrichtung
Für die Zollanmeldung und die Entrichtung der Mehrwertsteuer stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- MĂĽndliche Deklaration an einem besetzten GrenzĂĽbergang
- Schriftliche Deklaration mittels eines Anmeldeformulars
- Digitale Selbstveranlagung mittels der QuickZoll-App
Bei Überschreitung der Wertfreigrenze und fehlender Anmeldung drohen Bussgelder. Die Zollbehörden führen regelmässig Kontrollen durch, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Digitale Zollabwicklung mit der QuickZoll-App
In einer Zeit, in der digitale Lösungen zunehmend den Alltag prägen, setzt auch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf technologische Innovation, um die Zollabwicklung effizienter zu gestalten. Die QuickZoll-App spielt dabei eine zentrale Rolle und gewinnt mit der Senkung der Wertfreigrenze ab 2025 noch mehr an Bedeutung. Wir gehen davon, aus, dass die Nutzung der App durch die Digitalisierung immer mehr Bedeutung erhält und haben fiktiv die folgende Prognose erstellt:
Die QuickZoll-App ermöglicht Privatpersonen, ihre eingeführten Waren selbstständig zu deklarieren und anfallende Abgaben direkt über die Anwendung zu bezahlen. Dies bietet mehrere Vorteile:
- Reisende können die Zollformalitäten bereits vor dem Grenzübertritt erledigen
- Zeit an der Grenze wird gespart und lange Wartezeiten vermieden
- Die App berechnet automatisch die fällige Mehrwertsteuer von 8,1% auf den Gesamtwert der Waren
- Berechnungsfehler werden minimiert und Transparenz geschaffen
So funktioniert die QuickZoll-App
Die Nutzung der App ist intuitiv gestaltet: Nach dem Download und der Installation geben Nutzer die Art und den Wert der mitgeführten Waren ein. Das System berechnet dann automatisch die zu entrichtenden Abgaben. Diese können direkt in der App per Kreditkarte oder anderen elektronischen Zahlungsmethoden beglichen werden. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Nutzer eine elektronische Quittung, die bei eventuellen Kontrollen vorgezeigt werden kann.
Für 2026 sind weitere Verbesserungen der App geplant. Derzeit können Privatpersonen den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6% nur erhalten, indem sie ihre Waren mündlich an einem besetzten Grenzübergang oder schriftlich mittels eines Anmeldeformulars deklarieren. Ab 2026 soll die App jedoch auch die Zollabwicklung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz ermöglichen, was die Attraktivität der digitalen Lösung weiter steigern wird.
Die QuickZoll-App stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer moderneren und effizienteren Zollabwicklung dar.
Sie vereinfacht nicht nur den Prozess für Reisende, sondern unterstützt auch die Zollbehörden bei der Durchsetzung der neuen Wertfreigrenze. Durch die einfache Möglichkeit, Waren zu deklarieren und Abgaben zu entrichten, wird die Hemmschwelle für die korrekte Anmeldung gesenkt, was zu einer höheren Compliance-Rate führen könnte.
Trotz aller Vorteile stellt die Digitalisierung des Zollwesens auch Herausforderungen dar, insbesondere für ältere oder weniger technikaffine Personen. Das BAZG muss daher sicherstellen, dass alternative Anmeldeverfahren weiterhin verfügbar bleiben und ausreichend Informationen und Unterstützung für alle Bevölkerungsgruppen bereitgestellt werden.
Wirtschaftliche Folgen und Reaktionen der betroffenen Branchen
Die Senkung der Wertfreigrenze auf CHF 150 wird voraussichtlich spürbare wirtschaftliche Auswirkungen haben, sowohl für den schweizerischen Einzelhandel als auch für die Geschäfte in den Grenzregionen der Nachbarländer. Der inländische Handel in der Schweiz dürfte von dieser Massnahme profitieren, da der Anreiz für Schweizer Bürger, im Ausland einzukaufen, reduziert wird.
Der Schweizer Einzelhandelsverband und zahlreiche lokale Geschäftsinhaber haben die Entscheidung des Bundesrates begrüsst. Sie argumentieren seit langem, dass der ausgedehnte Einkaufstourismus zu erheblichen Umsatzeinbussen führt und Arbeitsplätze im inländischen Handel gefährdet.
Besonders in grenznahen Regionen wie Basel, Genf oder dem Tessin haben viele kleinere Geschäfte mit der Konkurrenz durch günstigere Angebote jenseits der Grenze zu kämpfen. Die Halbierung der Wertfreigrenze könnte diesen Betrieben eine gewisse Erleichterung verschaffen.
Auswirkungen auf ausländische Händler in Grenznähe
Auf der anderen Seite müssen sich die Einzelhändler in den grenznahen Gebieten Deutschlands, Frankreichs und Italiens auf mögliche Umsatzrückgänge einstellen. Viele Geschäfte in diesen Regionen haben sich auf Schweizer Kunden spezialisiert und könnten nun mit einer reduzierten Nachfrage konfrontiert werden. Es ist jedoch unklar, ob die Senkung der Wertfreigrenze ausreicht, um das Einkaufsverhalten signifikant zu verändern, da die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern oft erheblich sind und auch mit der Mehrwertsteuer von 8,1% auf Einkäufe über CHF 150 bestehen bleiben.
Darüber hinaus könnten sich die Einkaufsgewohnheiten der Schweizer Bürger ändern. Es ist denkbar, dass sie ihre Einkäufe auf mehrere Tage verteilen oder in kleineren Mengen, dafür aber häufiger einkaufen, um innerhalb der Wertfreigrenze zu bleiben. Dies könnte zu einem Anstieg der Grenzübertritte führen, was wiederum Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur und die Umwelt haben könnte.
Für die Schweizer Zollbehörden bedeutet die Änderung einen erhöhten Verwaltungsaufwand, da mehr Waren deklariert und versteuert werden müssen.
Der Bundesrat hat jedoch keine Informationen darüber, wie viele zusätzliche Zollabfertigungen aufgrund der verschärften Besteuerung erforderlich sein werden, noch kann er die zusätzlichen Einnahmen quantifizieren.
Trotz der Ungewissheit über die genauen wirtschaftlichen Auswirkungen ist klar, dass die Senkung der Wertfreigrenze ein Signal an den Markt sendet: Die Schweiz nimmt die Herausforderungen des Einkaufstourismus ernst und ist bereit, Massnahmen zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit des inländischen Handels zu stärken. Die Kantone, die davon betroffen sind, dürften demnach die Folgenden sein. Gestützt von einem geschätzten Umsatzverlust vom 100%, würde sich dieser vermutlich wie folgt auf die Kantone verteilen:
Vergleich mit internationalen Regelungen und zukĂĽnftige Entwicklungen
Die Schweiz befindet sich mit ihrer Entscheidung, die Wertfreigrenze fĂĽr Einfuhren zu senken, in einem internationalen Kontext, in dem verschiedene Länder unterschiedliche Ansätze verfolgen. Ein Vergleich mit anderen Nationen zeigt, dass die Schweiz trotz der Reduzierung auf CHF 150 immer noch relativ grosszĂĽgige Regelungen bietet. Die erwartete Steigerung der Käufe im Inland dĂĽrfte jeodch in der Realität weitaus geringer ausfallen – Grenzshopping bietet weitere VorzĂĽge als nur Kostenersparnisse. Dabei bestehen teilweise Wertfreigrenzen im Reisendenverkehr, teilweise Handelswarenverkehr. Auf diese Trennung haben wir verzichtet, daraus ergibt sich hypotetisch folgendes Bild:
In der EU beispielsweise liegt die Freigrenze für Reisende aus Nicht-EU-Ländern bei 430 Euro für den Luftverkehr und 300 Euro für den Land- und Seeverkehr. Allerdings gelten innerhalb des EU-Binnenmarktes keine Wertfreigrenzen für den persönlichen Bedarf, was den grenzüberschreitenden Einkauf innerhalb der EU erleichtert. Die USA gewähren US-Bürgern, die aus dem Ausland zurückkehren, eine persönliche Freigrenze von 800 USD pro Person, was im internationalen Vergleich sehr grosszügig ist.
Land/Region | Freigrenze | Besonderheiten |
---|---|---|
Schweiz (ab 2025) | CHF 150 | Pro Person und Tag |
Schweiz (bis Ende 2024) | CHF 300 | Pro Person und Tag |
EU (Luft) | 430 EUR | Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern |
EU (Land/See) | 300 EUR | Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern |
USA | 800 USD | FĂĽr zurĂĽckkehrende US-BĂĽrger |
Japan | ca. 180 USD | Umgerechnet |
Singapur | bis zu 500 SGD | Bei längeren Auslandsaufenthalten |
In Asien variieren die Regelungen stark: Japan hat eine Freigrenze von etwa 180 USD, während Singapur bei längeren Auslandsaufenthalten Freigrenzen von bis zu 500 SGD (etwa 350 USD) gewährt. Diese internationalen Unterschiede spiegeln verschiedene wirtschaftspolitische Prioritäten und steuerliche Rahmenbedingungen wider.
Für die Zukunft sind in der Schweiz weitere Änderungen im Bereich des Zoll- und Steuerwesens geplant.
Besonders bemerkenswert sind die für 2026 vorgesehenen Anpassungen. Die Ausweitung der Funktionalitäten der QuickZoll-App, die ab 2026 auch die Zollabwicklung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6% ermöglichen soll, zeigt die fortschreitende Digitalisierung des schweizerischen Zollwesens.
Experten diskutieren genrell über die Digitalisierung des Schweizer Zolls im Rahmen des Projekts DAZIT. Einige sehen darin einen Schritt in Richtung einer stärkeren Harmonisierung der schweizerischen Steuer- und Zollpolitik mit internationalen Standards. Andere befürchten, dass solche Einschränkungen den freien Handel behindern und zu einer unnötigen Bürokratisierung führen könnten.
ZukĂĽnftige technologische Entwicklungen
Auch die Rolle der digitalen Technologien in der Zollabwicklung wird sich weiterentwickeln. Die QuickZoll-App könnte in Zukunft durch weitere Funktionen ergänzt werden, wie etwa die automatische Erfassung von Kassenbons mittels OCR-Technologie oder die Integration mit digitalen Zahlungssystemen. Solche Innovationen könnten die Compliance erhöhen und gleichzeitig den administrativen Aufwand für Reisende und Behörden reduzieren.
Letztendlich wird der Erfolg der Senkung der Wertfreigrenze davon abhängen, wie gut sie implementiert wird und wie Konsumenten, Händler und Zollbehörden darauf reagieren. Die Schweiz navigiert hier in einem komplexen Spannungsfeld zwischen Steuergerechtigkeit, wirtschaftlichen Interessen und praktischer Umsetzbarkeit – gepaart mit sich stark differenzierenden Interessen diverser Anspruchsgruppen.
Anpassung an neue Realitäten notwendig
Die Senkung der Wertfreigrenze auf CHF 150 stellt einen signifikanten Einschnitt fĂĽr grenzĂĽberschreitende Einkäufe dar. Schweizer und Grenzgänger mĂĽssen ihre Einkaufsgewohnheiten anpassen, sei es durch kleinere, häufigere Einkäufe oder durch eine bewusstere Kalkulation – Produkte sind im grenznahen Verkehr oft immer noch gĂĽnstiger als in der Schweiz, gerade durch die RĂĽckforderung der ausländischen Mehrwerststeuer gleich das Bezahlen der CH-Mehrwersteuer immer noch oft aus. Die digitale Zollabwicklung via QuickZoll-App wird dabei zum unverzichtbaren Helfer. Obwohl die wirtschaftlichen Auswirkungen noch nicht vollständig absehbar sind, bleibt das Ziel klar: mehr Steuergerechtigkeit und eine Stärkung des inländischen Handels durch reduzierte Anreize fĂĽr den Einkaufstourismus.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesamts fĂĽr Zoll und Grenzsicherheit.