Seit dem 28. Februar 2022 hat die Schweiz die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland weitgehend übernommen. Ziel dieser Massnahmen ist es, den wirtschaftlichen Druck auf Russland zu erhöhen und zur Beendigung des Konflikts in der Ukraine beizutragen. Die Sanktionen umfassen Einreisesperren, die Sperrung von Vermögenswerten sowie Handels- und Finanzbeschränkungen für bestimmte Güter und Dienstleistungen.

Sanktionsmassnahmen im Überblick

Die Schweiz setzt Sanktionen gemäss der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) um. Dazu gehören:

  • Einreiseverbote für sanktionierte Personen,
  • Sperrung von Vermögenswerten russischer Oligarchen und Unternehmen,
  • Exportverbote für bestimmte Hochtechnologie- und Rüstungsgüter,
  • Handelsbeschränkungen für Luxusgüter,
  • Finanzsanktionen, darunter Verbote für Investitionen in spezifische Branchen und Banken.

Umsetzung und Kontrolle der Sanktionen

Die Verantwortung für die Umsetzung der Sanktionen liegt beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Unternehmen sind verpflichtet, sich an die bestehenden Sanktionen zu halten und Verstösse zu melden. Ein Suchtool auf der SECO-Website ermöglicht es, gezielt nach sanktionierten Personen und Unternehmen zu suchen.

Aktueller Stand der Sanktionen in der Schweiz

Mit Stand vom 13. August 2024 sind in der Schweiz insgesamt 7,1 Milliarden Schweizer Franken an finanziellen Vermögenswerten gesperrt. Zudem wurden 17 Liegenschaften, sowie Sport- und Luxusfahrzeuge, Kunstwerke, Möbel und Instrumente sanktionierter natürlicher Personen, Unternehmen und Organisationen blockiert. Davon sind derzeit 1,3 Milliarden Franken superprovisorisch gesperrt.

Eigenständigkeit der Schweizer Sanktionspolitik

Obwohl sich die Schweiz eng an die EU-Sanktionen anlehnt, trifft sie ihre Entscheidungen unabhängig. Die Übernahme von Sanktionen muss vom Bundesrat beschlossen werden, was zu einer gewissen zeitlichen Verzögerung im Vergleich zur EU führen kann. Rechtliche Grundlage dafür ist das Embargogesetz (EmbG, SR 946.231), das der Schweiz die Möglichkeit gibt, Sanktionen internationaler Organisationen oder wichtiger Handelspartner zu übernehmen.

Fazit

Die Sanktionen gegen Russland sind ein zentraler Bestandteil der Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik in Bezug auf den Ukraine-Konflikt. Die Schweiz nimmt damit ihre Rolle als internationaler Finanzplatz ernst und trägt zur Durchsetzung internationaler Massnahmen bei. Die Auswirkungen der Sanktionen, sowohl wirtschaftlich als auch politisch, bleiben weiterhin ein dynamisches Thema.

Quellen: