Neues Zollgesetz (nZG) – Stand des Gesetzgebungsprozesses und Ausblick

Hintergrund und Überblick

Das neue Zollgesetz (nZG) ist eine Totalrevision des bisherigen Zollrechts, mit der das schweizerische Zollwesen modernisiert und digitalisiert werden soll. Sie bildet einen Kernbestandteil des Transformationsprogramms DaziT beim Bundesamt fĂŒr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Durch die Gesamtreform DAZIT sollen Zollverfahren vereinfacht, Prozesse vollstĂ€ndig digital abgewickelt und die Organisation des Zolls an die Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache angepasst werden. FĂŒr Unternehmen soll dies perspektivisch weniger administrativer Aufwand im grenzĂŒberschreitenden Warenverkehr, effizientere AblĂ€ufe und eine zeitgemĂ€sse IT-UnterstĂŒtzung der Zollanmeldung bedeuten. Kritische Stimmen und Ausgangslage haben wir in diesem Bericht erfasst. Der nachfolgende Bericht hĂ€lt den aktuellen Stand nur zum Zollgesetz fest und die Timeline.

Die Revision des Zollgesetzes muss vom Projekt Dazit losgelöst betrachtet werden: Denn fĂŒr Zollexperten ist klar, dass Dazit kein neues Zollgesetz brauchen wĂŒrde, sondern nur die Anpassung einzelner Artikel.

Differenzbereinigung zwischen Nationalrat und StÀnderat

Der Gesetzgebungsprozess zum nZG befindet sich im Stadium der Differenzbereinigung zwischen den beiden Parlamentskammern, dem Nationalrat (NR) und dem StĂ€nderat (SR). Beide RĂ€te haben die Vorlage bereits in der Gesamtabstimmung gutgeheissen (SR am 17. Dezember 2024, NR am 5. MĂ€rz 2025), jedoch mit unterschiedlichen Fassungen in einzelnen Punkten. Entsprechend werden diese Differenzen nun in weiteren Beratungen bereinigt.

In der FrĂŒhjahrssession 2025 hat der Nationalrat bereits einen grossen Schritt zur Einigung gemacht: Am 5. MĂ€rz 2025 schwenkte der NR in mehreren Streitpunkten auf die Linie des StĂ€nderats ein und stimmte zahlreichen Anpassungen des SR oppositionslos zu. Damit konnten viele Differenzen ausgerĂ€umt werden. Vor der Debatte im Nationalrat waren rund zwei Dutzend offene Punkte verblieben, z. B. zur Zollanmeldepflicht und zum Verfahren fĂŒr die erleichterte Anmeldung unkritischer Waren. Nach dem Beschluss des Nationalrats vom 5. MĂ€rz mussten nur noch wenige Differenzen bereinigt werden; der Ball lag nun wieder beim StĂ€nderat.

Die Wirtschaftskommission des StĂ€nderats (WAK-S) hat die verbleibenden Differenzen Ende MĂ€rz 2025 beraten. Laut ihrer Mitteilung schloss sie sich in den meisten Punkten dem Nationalrat an, womit diese Punkte bereinigt wĂ€ren. In einem Punkt beharrt die WAK-S jedoch auf der Version des StĂ€nderats (konkret bei Art. 15 Abs. 4 BAZG-VG zur erleichterten Warenanmeldung fĂŒr unkritische Sendungen - ein Thema, das kontrovers diskutiert wird), da sie die vom Nationalrat vorgeschlagene ErgĂ€nzung fĂŒr ĂŒberflĂŒssig und zu allgemein formuliert hĂ€lt. Diese Punkte sind nun bereinigt. Zudem hatte der Nationalrat im Zuge der Zollgesetzrevision Änderungen im Alkoholgesetz beschlossen; hierzu verlangte die Kommission vom BAZG eine Notiz zu den Auswirkungen, um auf fundierter Basis entscheiden zu können. Diese letzten Differenzen wurden von der WAK-S auf Anfang Mai 2025 weiterbehandelt. Dieser Punkt ist somit noch offen, aber auch als "Fahne" fĂŒr das Absegnen gesetzt.

Bevorstehende Abstimmungen und Schlussabstimmung (geschÀtzter Zeitplan)

Auf Grundlage der Vorarbeiten der Kommission wird der StĂ€nderat am 3. Juni 2025 die Differenzbereinigung fortfĂŒhren und ĂŒber die verbleibenden offenen Punkte abstimmen. Sollte der StĂ€nderat an seiner Position (z. B. bei Art. 15 Abs. 4 BAZG-VG) festhalten oder allfĂ€llige neue Anpassungen beschliessen, geht das GeschĂ€ft umgehend zurĂŒck an den Nationalrat. Im Fahrplan ist vorgesehen, dass der Nationalrat am 4. Juni 2025 (also tags darauf) seinerseits nochmals ĂŒber die dann noch bestehenden Differenzen entscheidet. Dieses enge Ping-Pong der Beschlussfassungen soll sicherstellen, dass spĂ€testens in der Sommersession eine Einigung zustande kommt.

Sind am Ende der Differenzbereinigung sĂ€mtliche Artikeltexte in beiden RĂ€ten identisch verabschiedet, kann das GeschĂ€ft in die Schlussabstimmung beider Kammern gehen. Als Termin fĂŒr die Schlussabstimmungen ist der 20. Juni 2025 (letzter Sessionstag der Sommersession) vorgesehen. An diesem Tag wĂŒrden Nationalrat und StĂ€nderat endgĂŒltig ĂŒber das neue Zollgesetz abstimmen. Bei Zustimmung beider RĂ€te gilt die Totalrevision damit als vom Parlament angenommen.

Anschliessend untersteht das Zollgesetz der Referendumsfrist: Nach der Schlussabstimmung lĂ€uft eine 100-tĂ€gige Frist, in der das fakultative Referendum ergriffen werden könnte. Sollte kein Referendum zustande kommen – wovon auszugehen ist, da es sich um eine vom Bundesrat vorgeschlagene Revision ohne offensichtliche breite Opposition handelt –, kann der Bundesrat die neuen Bestimmungen formell in Kraft setzen.

Weitere Schritte: Zollverordnung und Inkrafttreten (geschÀtzter Zeitplan)

Parallel zum Gesetz selbst mĂŒssen die AusfĂŒhrungsbestimmungen (Zollverordnung und weitere Verordnungen) erarbeitet werden. TatsĂ€chlich hat die Verwaltung bereits wĂ€hrend der parlamentarischen Beratungen mit der Ausarbeitung der nötigen Verordnungsanpassungen begonnen. Sobald der genaue Gesetzeswortlaut feststeht (nach Abschluss der Differenzbereinigung), werden diese VerordnungsentwĂŒrfe finalisiert. Die nĂ€chsten Schritte zur Umsetzung des neuen Zollrechts sind im Zeitplan der Behörden wie folgt vorgesehen:

  • Juni 2026: Abstimmungen der letzten Differenzen im StĂ€nderat, dann sollte es direkt in den Nationalrat und dort ist die finale Abstimmung der Differenz am 4. Juni 2026 eingeplant. Dies am 4.6. ist in der Agenda des Nationalrates noch mit "ev." markiert (vorausgesetzt es ist am 3.6 im StĂ€nderat durch). Aktueller Stand vom 20.6.25: Nationalrat, StĂ€nderat: Annahme in der Schlussabstimmung erfolgt. 

  • August 2025: DurchfĂŒhrung einer internen Ämterkonsultation. In dieser verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die betroffenen Bundesstellen die Gelegenheit, den Entwurf der Zollverordnung sowie allfĂ€llige weitere AusfĂŒhrungsbestimmungen zum neuen Zollgesetz zu prĂŒfen und zu kommentieren. Etwaige Anpassungen aus dieser Konsultation werden in den Verordnungsentwurf eingearbeitet, bevor er der Öffentlichkeit prĂ€sentiert wird.

  • Winter 2025: Öffentliche Vernehmlassung zum Verordnungspaket. Voraussichtlich gegen Ende 2025 (Winterquartal) wird der Bundesrat den ĂŒberarbeiteten Verordnungsentwurf in die regulĂ€re Vernehmlassung schicken, sodass Kantone, VerbĂ€nde, Unternehmen und weitere interessierte Kreise Stellung nehmen können. Diese Phase ermöglicht es insbesondere auch der Wirtschaft, ihre Praxis-Erfahrungen und BedĂŒrfnisse einzubringen, um praxistaugliche AusfĂŒhrungsbestimmungen sicherzustellen. Die Vernehmlassung dĂŒrfte mehrere Monate dauern (ĂŒblich sind 3 Monate). Anschliessend wertet das Eidgenössische Finanzdepartement die RĂŒckmeldungen aus und passt die Verordnungstexte gegebenenfalls an.

  • Laufende Vorbereitung der Umsetzung: Bereits vor Inkrafttreten laufen umfangreiche Implementierungsarbeiten bei der Zollverwaltung, insbesondere im Rahmen von Passar – fĂŒr Passar 2.0 sind zB wenige Anpassungen im bisherigen Gesetz nötig, damit weitere Schritte fĂŒr Passar umgesetzt werden können.

  • 1. Januar 2027: FrĂŒhstes Inkrafttreten des neuen Zollgesetzes. Der Bundesrat wird den genauen Termin festlegen, sobald die Referendumsfrist abgelaufen und die technischen Umsetzungen bereit sind. Sollte es im Gesetzgebungs- oder Verordnungsprozess zu Verzögerungen kommen, könnte der Start nauf einen spĂ€teren Termin verschoben werden. Insbesondere die Verordnungsebene ist noch ungewiss.

FĂŒr betroffene Unternehmen bedeutet dieser Fahrplan, dass das neue Zollgesetz mindestens noch rund zwei Jahre nicht gilt. In dieser Übergangszeit bleibt das heutige Recht massgeblich. Unternehmen sollten die weiteren Schritte dennoch aufmerksam verfolgen. Nach der Wintersesson 2025 haben idealerweise alle Akteure klare VerhĂ€ltnisse. Wir gehen jedoch davon aus, dass es noch lĂ€nger gehen könnte, bis auch die passenden Verordnungen stimmig sind.

Das Projekt Passar ist dabei bereits im vollen Gange, der Zeitplan wirkt fĂŒr die Wirtschaftsbeteiligten hektisch, weil die Vereinfachungen nicht greifbar sind. Zuerst hĂ€tten die gesetzlichen Rahmenbedingungen sauber abgeschlossen werden mĂŒssen. 

NĂŒtzliche Links 

  1. Parlamentarische GeschĂ€ftsdatenbank – Zollgesetz Totalrevision (GeschĂ€ft 22.058):

    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220058

  2. Ratsunterlagen zum neuen Zollgesetz (inkl. Botschaft, Kommissionsberichte, Detailberatung):

    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/ratsunterlagen?AffairId=20220058

  3. Medienmitteilungen und Dokumente der Wirtschaftskommission des StÀnderats (WAK-S):

    https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/kommissionen-srk/wak-s

  4. Informationen zum DaziT-Transformationsprogramm:

    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/projekte/dazit.html
  5. Zollverwaltung / Passar-System / Umsetzungsplanung nZG:

    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/digitalisierung/passar.html

  6. Bericht zum neuen Zollgesetz von Douana
  7. Aktueller Stand (Update Juni 2025)

DouanaÂź Zoll-Radar

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