Neues Zollgesetz (nZG) – Stand des Gesetzgebungsprozesses und Ausblick

Hintergrund und Ăśberblick

Das neue Zollgesetz (nZG) ist eine Totalrevision des bisherigen Zollrechts, mit der das schweizerische Zollwesen modernisiert und digitalisiert werden soll. Sie bildet einen Kernbestandteil des Transformationsprogramms DaziT beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Durch die Gesamtreform DAZIT sollen Zollverfahren vereinfacht, Prozesse vollständig digital abgewickelt und die Organisation des Zolls an die Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache angepasst werden. Für Unternehmen soll dies perspektivisch weniger administrativer Aufwand im grenzüberschreitenden Warenverkehr, effizientere Abläufe und eine zeitgemässe IT-Unterstützung der Zollanmeldung bedeuten. Kritische Stimmen und Ausgangslage haben wir in diesem Bericht erfasst. Der nachfolgende Bericht hält den aktuellen Stand nur zum Zollgesetz fest und die Timeline.

Die Revision des Zollgesetzes muss vom Projekt Dazit losgelöst betrachtet werden: Denn für Zollexperten ist klar, dass Dazit kein neues Zollgesetz brauchen würde, sondern nur die Anpassung einzelner Artikel.

Differenzbereinigung zwischen Nationalrat und Ständerat

Der Gesetzgebungsprozess zum nZG befindet sich im Stadium der Differenzbereinigung zwischen den beiden Parlamentskammern, dem Nationalrat (NR) und dem Ständerat (SR). Beide Räte haben die Vorlage bereits in der Gesamtabstimmung gutgeheissen (SR am 17. Dezember 2024, NR am 5. März 2025), jedoch mit unterschiedlichen Fassungen in einzelnen Punkten. Entsprechend werden diese Differenzen nun in weiteren Beratungen bereinigt.

In der Frühjahrssession 2025 hat der Nationalrat bereits einen grossen Schritt zur Einigung gemacht: Am 5. März 2025 schwenkte der NR in mehreren Streitpunkten auf die Linie des Ständerats ein und stimmte zahlreichen Anpassungen des SR oppositionslos zu. Damit konnten viele Differenzen ausgeräumt werden. Vor der Debatte im Nationalrat waren rund zwei Dutzend offene Punkte verblieben, z. B. zur Zollanmeldepflicht und zum Verfahren für die erleichterte Anmeldung unkritischer Waren. Nach dem Beschluss des Nationalrats vom 5. März mussten nur noch wenige Differenzen bereinigt werden; der Ball lag nun wieder beim Ständerat.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat die verbleibenden Differenzen Ende März 2025 beraten. Laut ihrer Mitteilung schloss sie sich in den meisten Punkten dem Nationalrat an, womit diese Punkte bereinigt wären. In einem Punkt beharrt die WAK-S jedoch auf der Version des Ständerats (konkret bei Art. 15 Abs. 4 BAZG-VG zur erleichterten Warenanmeldung fĂĽr unkritische Sendungen – ein Thema, das kontrovers diskutiert wird), da sie die vom Nationalrat vorgeschlagene Ergänzung fĂĽr ĂĽberflĂĽssig und zu allgemein formuliert hält. Diese Punkte sind nun bereinigt. Zudem hatte der Nationalrat im Zuge der Zollgesetzrevision Ă„nderungen im Alkoholgesetz beschlossen; hierzu verlangte die Kommission vom BAZG eine Notiz zu den Auswirkungen, um auf fundierter Basis entscheiden zu können. Diese letzten Differenzen wurden von der WAK-S auf Anfang Mai 2025 weiterbehandelt. Dieser Punkt ist somit noch offen, aber auch als «Fahne» fĂĽr das Absegnen gesetzt.

Bevorstehende Abstimmungen und Schlussabstimmung (geschätzter Zeitplan)

Auf Grundlage der Vorarbeiten der Kommission wird der Ständerat am 3. Juni 2025 die Differenzbereinigung fortführen und über die verbleibenden offenen Punkte abstimmen. Sollte der Ständerat an seiner Position (z. B. bei Art. 15 Abs. 4 BAZG-VG) festhalten oder allfällige neue Anpassungen beschliessen, geht das Geschäft umgehend zurück an den Nationalrat. Im Fahrplan ist vorgesehen, dass der Nationalrat am 4. Juni 2025 (also tags darauf) seinerseits nochmals über die dann noch bestehenden Differenzen entscheidet. Dieses enge Ping-Pong der Beschlussfassungen soll sicherstellen, dass spätestens in der Sommersession eine Einigung zustande kommt.

Sind am Ende der Differenzbereinigung sämtliche Artikeltexte in beiden Räten identisch verabschiedet, kann das Geschäft in die Schlussabstimmung beider Kammern gehen. Als Termin für die Schlussabstimmungen ist der 20. Juni 2025 (letzter Sessionstag der Sommersession) vorgesehen. An diesem Tag würden Nationalrat und Ständerat endgültig über das neue Zollgesetz abstimmen. Bei Zustimmung beider Räte gilt die Totalrevision damit als vom Parlament angenommen.

Anschliessend untersteht das Zollgesetz der Referendumsfrist: Nach der Schlussabstimmung läuft eine 100-tägige Frist, in der das fakultative Referendum ergriffen werden könnte. Sollte kein Referendum zustande kommen – wovon auszugehen ist, da es sich um eine vom Bundesrat vorgeschlagene Revision ohne offensichtliche breite Opposition handelt –, kann der Bundesrat die neuen Bestimmungen formell in Kraft setzen.

Weitere Schritte: Zollverordnung und Inkrafttreten (geschätzter Zeitplan)

Parallel zum Gesetz selbst müssen die Ausführungsbestimmungen (Zollverordnung und weitere Verordnungen) erarbeitet werden. Tatsächlich hat die Verwaltung bereits während der parlamentarischen Beratungen mit der Ausarbeitung der nötigen Verordnungsanpassungen begonnen. Sobald der genaue Gesetzeswortlaut feststeht (nach Abschluss der Differenzbereinigung), werden diese Verordnungsentwürfe finalisiert. Die nächsten Schritte zur Umsetzung des neuen Zollrechts sind im Zeitplan der Behörden wie folgt vorgesehen:

  • Juni 2026: Abstimmungen der letzten Differenzen im Ständerat, dann sollte es direkt in den Nationalrat und dort ist die finale Abstimmung der Differenz am 4. Juni 2026 eingeplant. Dies am 4.6. ist in der Agenda des Nationalrates noch mit «ev.» markiert (vorausgesetzt es ist am 3. 6 im Ständerat durch).

  • August 2025: DurchfĂĽhrung einer internen Ă„mterkonsultation. In dieser verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die betroffenen Bundesstellen die Gelegenheit, den Entwurf der Zollverordnung sowie allfällige weitere AusfĂĽhrungsbestimmungen zum neuen Zollgesetz zu prĂĽfen und zu kommentieren. Etwaige Anpassungen aus dieser Konsultation werden in den Verordnungsentwurf eingearbeitet, bevor er der Ă–ffentlichkeit präsentiert wird.

  • Winter 2025: Ă–ffentliche Vernehmlassung zum Verordnungspaket. Voraussichtlich gegen Ende 2025 (Winterquartal) wird der Bundesrat den ĂĽberarbeiteten Verordnungsentwurf in die reguläre Vernehmlassung schicken, sodass Kantone, Verbände, Unternehmen und weitere interessierte Kreise Stellung nehmen können. Diese Phase ermöglicht es insbesondere auch der Wirtschaft, ihre Praxis-Erfahrungen und BedĂĽrfnisse einzubringen, um praxistaugliche AusfĂĽhrungsbestimmungen sicherzustellen. Die Vernehmlassung dĂĽrfte mehrere Monate dauern (ĂĽblich sind 3 Monate). Anschliessend wertet das Eidgenössische Finanzdepartement die RĂĽckmeldungen aus und passt die Verordnungstexte gegebenenfalls an.

  • Laufende Vorbereitung der Umsetzung: Bereits vor Inkrafttreten laufen umfangreiche Implementierungsarbeiten bei der Zollverwaltung, insbesondere im Rahmen von Passar – fĂĽr Passar 2.0 sind zB wenige Anpassungen im bisherigen Gesetz nötig, damit weitere Schritte fĂĽr Passar umgesetzt werden können.

  • 1. Januar 2027: FrĂĽhstes Inkrafttreten des neuen Zollgesetzes. Der Bundesrat wird den genauen Termin festlegen, sobald die Referendumsfrist abgelaufen und die technischen Umsetzungen bereit sind. Sollte es im Gesetzgebungs- oder Verordnungsprozess zu Verzögerungen kommen, könnte der Start nauf einen späteren Termin verschoben werden. Insbesondere die Verordnungsebene ist noch ungewiss.

Für betroffene Unternehmen bedeutet dieser Fahrplan, dass das neue Zollgesetz mindestens noch rund zwei Jahre nicht gilt. In dieser Übergangszeit bleibt das heutige Recht massgeblich. Unternehmen sollten die weiteren Schritte dennoch aufmerksam verfolgen. Nach der Wintersesson 2025 haben idealerweise alle Akteure klare Verhältnisse. Wir gehen jedoch davon aus, dass es noch länger gehen könnte, bis auch die passenden Verordnungen stimmig sind.

Das Projekt Passar ist dabei bereits im vollen Gange, der Zeitplan wirkt für die Wirtschaftsbeteiligten hektisch, weil die Vereinfachungen nicht greifbar sind. Zuerst hätten die gesetzlichen Rahmenbedingungen sauber abgeschlossen werden müssen. 

Nützliche Links 

  1. Parlamentarische Geschäftsdatenbank – Zollgesetz Totalrevision (Geschäft 22.058):

    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220058

  2. Ratsunterlagen zum neuen Zollgesetz (inkl. Botschaft, Kommissionsberichte, Detailberatung):

    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/ratsunterlagen?AffairId=20220058

  3. Medienmitteilungen und Dokumente der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S):

    https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/kommissionen-srk/wak-s

  4. Informationen zum DaziT-Transformationsprogramm:

    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/projekte/dazit.html

  5. Zollverwaltung / Passar-System / Umsetzungsplanung nZG:

    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/digitalisierung/passar.html

  6. Bericht zum neuen Zollgesetz von Douana