Ab 1. Januar 2025 treten in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) modernisierte Ursprungsregeln in Kraft. Die Neuerungen betreffen 24 Staaten und führen zu einer grundsätzlichen Revision von Freihandelsabkommen, Ursprungsnachweisen und Lieferkettenlogik. Dieser Beitrag bietet eine praxisnahe Analyse der Änderungen, Übergangsmassnahmen und Auswirkungen für Unternehmen im internationalen Handel.
Wie das revidierte PEM-Übereinkommen Handel, Zoll und Lieferketten in 24 Ländern neu definiert
Neue Ursprungsregeln im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum 2025: Durchbruch, Übergang und Folgen für die Praxis

Neue Ursprungsregeln im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum 2025: Durchbruch, Übergang und Folgen für die Praxis

Wie das revidierte PEM-Übereinkommen Handel, Zoll und Lieferketten in 24 Ländern neu definiert

Ab 1. Januar 2025 treten in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) modernisierte Ursprungsregeln in Kraft. Die Neuerungen betreffen 24 Staaten und führen zu einer grundsätzlichen Revision von Freihandelsabkommen, Ursprungsnachweisen und Lieferkettenlogik. Dieser Beitrag bietet eine praxisnahe Analyse der Änderungen, Übergangsmassnahmen und Auswirkungen für Unternehmen im internationalen Handel.

Globale Übersicht: Die PEM-Zone und ihre Vertragsstaaten

Die PEM-Zone umfasst 24 Länder: Schweiz, Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Färöer-Inseln, Türkei, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, palästinensische Gebiete, Georgien, Moldau, Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo. Über eine Milliarde Menschen und ein Handelsvolumen von mehreren Billionen Euro/Jahr profitieren künftig von modernisierten Ursprungsregeln.
Die 2025 anstehenden Neuerungen basieren auf jahrzehntelanger Abstimmung zwischen Zollbehörden, Wirtschaftsverbänden und politischen Akteuren. Zentrale Akteure sind das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die als Referenzbehörden für Unternehmen in der Schweiz fungieren.

Meilensteine der Revision: Von alten Regeln zu modernen Standards

Der Reformprozess des PEM-Übereinkommens startete bereits 2012 mit dem Ziel, einen harmonisierten Rahmen für Präferenzursprungsregeln zu schaffen. Über die Jahre entwickelten sich Unterschiede in den verschiedenen bilateralen Freihandelsabkommen, verbunden mit Komplexität und Unsicherheiten für Exporteure.
Mit der Annahme der neuen, revidierten Regeln im Dezember 2023 verabschiedete der Gemischte Ausschuss ein umfassend überarbeitetes Regelwerk, das am 1. Januar 2025 für viele, aber nicht alle PEM-Staaten in Kraft tritt.
Bis Ende 2025 gelten deshalb parallel noch alte und neue Ursprungsregeln – eine befristete Doppelstruktur, geregelt durch konkrete Übergangsbestimmungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen administrative Erleichterungen, etwa die einheitliche Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 als künftigen Allein-Nachweis und die sukzessive Einführung elektronischer Ursprungsnachweise. Dazu kommen produktspezifische Vereinfachungen und eine breitere Kumulierungsmöglichkeit quer über die PEM-Staaten hinweg.

Die Übergangsphase 2025: Zwei Regelwerke, viele Szenarien

Die Übergangsphase 2025 ist durch ein Nebeneinander von altem und revidiertem Regelset geprägt. Das BAZG stellt zur Veranschaulichung eine sogenannte Matrix zur Verfügung, in der die Kumulierungsmöglichkeiten zwischen den Handelspartnern abgelesen werden können.
  • Abkommen mit dynamischer Referenz und ratifizierten Übergangsbestimmungen: erlauben die Wahl zwischen alten und neuen Regeln sowie diagonale Kumulierung nach beiden Systemen.
  • Abkommen mit dynamischer Referenz, aber ohne ratifizierte Übergangsbestimmungen: setzen ausschliesslich die neuen Regeln um.
  • Abkommen ohne dynamische Referenz: bleiben vorerst bei den alten Regeln.
Die Funktion der sogenannten Durchlässigkeit verbessert die Flexibilität: Es ist möglich, die revidierten Kumulierungsregeln anzuwenden, auch wenn einzelne Lieferanten noch mit dem alten Ursprungsregime arbeiten. Umgekehrt funktioniert dies jedoch nicht. Insbesondere im Bereich Agrar- und Fischereierzeugnisse bestehen Ausnahmen und Einschränkungen. Die Ursprungsnachweise müssen ab 2025 den Zusatz „revised rules“ (ausschliesslich in Englisch) enthalten – eine Neuerung, die fehlerhafte Vermerke („transitional rules“) jedoch nicht automatisch zu Ablehnungen führen lässt.

Ab 2026: Vollständige Harmonisierung und Verbindlichkeit

Ab dem 1. Januar 2026 wird in der gesamten PEM-Zone nur noch das revidierte Regelwerk Anwendung finden. Dann sind sämtliche Übergangsregeln nicht mehr gültig.
Besondere BedingungenNur jene Vertragsstaaten, deren Freihandelsabkommen bis Ende 2025 einen dynamischen Verweis auf das PEM-Übereinkommen enthalten, können weiterhin an der diagonalen Kumulierung teilnehmen. Für Ursprungsnachweise müssen ab diesem Zeitpunkt zwingend die neuen, revidierten Regeln ausgewiesen werden. Nachweisdokumente aus der alten Regelperiode werden noch anerkannt, sofern die Waren sich zum Stichtag im Transit oder unter zollamtlicher Überwachung befinden.
Unternehmen müssen sich darauf einstellen, ab 2026 konsequent mit nur noch einem Regelset und angepassten Dokumentationspflichten zu arbeiten.

Praktische Auswirkungen, Chancen und Empfehlungen für Unternehmen

Für Praktikerinnen und Praktiker im Aussenhandel ergeben sich durch die Reform zahlreiche Vorteile, aber auch Herausforderungen.
Die administrativen Prozesse werden durch die Vereinheitlichung der Ursprungsnachweise und die sukzessive Digitalisierung (elektronische EUR.1) vereinfacht. Die produktspezifischen Listenregeln werden klarer strukturiert und die Werttoleranzen für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft auf 15 % erhöht. Im Bereich der Industriesektoren sind umfassende Vereinfachungen geplant, während textil- oder agrarwirtschaftliche Unternehmen sich auf spezifische neue Kriterien einstellen müssen. Risiken bestehen insbesondere in der Übergangsphase, wenn Lieferkettenmanagement und Präferenznachweise eng kontrolliert werden müssen.
Unternehmen wird empfohlen, die aktuellen Informationen des BAZG fortlaufend zu prüfen, die Handelsabkommen mit Partnerländern sorgfältig zu analysieren und intern geschultes Personal für die korrekte Anwendung der neuen Regeln einzusetzen. Nur so können Präferenzvorteile erhalten und Compliance-Risiken minimiert werden.

Fazit: Aufbruch in ein neues Zeitalter der Zoll- und Ursprungsregeln

Das revidierte PEM-Übereinkommen markiert einen Quantensprung für den Warenverkehr zwischen Europa, Mittelmeerraum und angrenzenden Staaten. Die Phase 2025/2026 bleibt eine Herausforderung mit parallelen Regelwerken, eröffnet aber erhebliche Chancen für Handel und Zollvereinfachung. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten und die jeweiligen Ursprungsregelungen aktiv managen.  
Fazit: Aufbruch in ein neues Zeitalter der Zoll- und Ursprungsregeln
Das revidierte PEM-Übereinkommen markiert einen Quantensprung für den Warenverkehr zwischen Europa, Mittelmeerraum und angrenzenden Staaten. Die Phase 2025/2026 bleibt eine Herausforderung mit parallelen Regelwerken, eröffnet aber erhebliche Chancen für Handel und Zollvereinfachung. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten und die jeweiligen Ursprungsregelungen aktiv managen.