Die Frage der Mehrwertsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen ist zentral für exportierende Unternehmen in der Schweiz. Nur mit korrekter Anwendung der Steuerbefreiung und dem Nachweis der direkten Ausfuhr lassen sich steuerliche Risiken vermeiden. Dieser Beitrag vermittelt die rechtlichen Grundlagen, die relevanten Prozesse und die Anforderungen an den Nachweis für Unternehmen, die vom Vorteil der steuerfreien Ausfuhr profitieren wollen.
Wichtige Voraussetzungen, rechtliche Grundlagen und Nachweispflichten für steuerfreie Lieferungen ins Ausland
Mehrwertsteuer bei Ausfuhr: Steuerbefreiung richtig anwenden und nachweisen
Mehrwertsteuerbefreiung und Ausfuhrlieferungen Schweiz
Voraussetzungen und Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerbefreiung
Die Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen greift ausschliesslich, wenn es sich um eine sogenannte direkte Ausfuhr handelt. Der Liefergegenstand muss aus der Schweiz durch den Lieferanten, den Abnehmer oder eine von ihnen beauftragte Drittperson unmittelbar ins Ausland befördert werden. Ebenso anerkannt ist die Einlagerung in ein offenes Zolllager oder Zollfreilager. Für die Steuerbefreiung entscheidend ist, dass sich der steuerpflichtige Lieferant verbindlich darauf verlassen kann, dass die beförderte Ware das Staatsgebiet tatsächlich verlassen hat. Die Mehrwertsteuerverordnung sieht vor, dass eine Lieferung an nicht steuerpflichtige Abnehmer oder deren Beauftragte auch dann steuerfrei sein kann, wenn die Übergabe im Inland erfolgt, solange ein unmittelbarer Export erfolgt und keine Ingebrauchnahme der Waren stattfindet. Jeder Export ist nachweispflichtig. Die Regelungen gelten sowohl für gewerbliche als auch für private Ausfuhren, wobei beispielsweise für Reiseverkehr auch Freigrenzen, zu beachten sind. Für den Handelswarenverkehr gibt es keine Freigrenze.Dokumentationspflichten und erforderliche Nachweise
Damit die Steuerbefreiung gewährt wird, müssen korrekte Ausfuhrnachweise vorliegen. Ohne Dokumentation der Ausfuhr ist eine steuerfreie Rechnung nicht zulässig und es besteht Nachversteuerungsgefahr. Zu den akzeptierten Nachweisen gehört in erster Linie die elektronische Ausfuhrveranlagungsverfügung (EVV Export) mit digitaler Signatur. Bei bestimmten Warengruppen, beispielsweise Rohtabak, können zollamtlich gestempelte Doppel der entsprechenden Anmeldungen erforderlich sein.Die Ausfuhrdeklaration wird typischerweise durch den Spediteur erstellt. Es liegt in Verantwortung des Exporteurs sicherzustellen, dass er diesen Nachweis in rechtsverbindlicher Form erhält. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder stellt der Spediteur den heutzutage digitalen Beleg zu, der Exporteur bezieht diesen direkt beim BAZG mittels Download, oder der Exporteur verfügt über eine Software, die Exportbelege bezieht und verwaltet. Entscheidend ist, dass der Exporteur den Beleg anschliessend gezielt seiner Exportrechnung zuordnet. Nachfolgend ist der Exporteur als Lieferant bezeichnet:
Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung
Im Schweizer Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) sind die Rechtsgrundlagen für steuerfreie Ausfuhrlieferungen in Artikel 23 geregelt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) entscheidet verbindlich über die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung. Bei Unklarheiten empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der Hauptabteilung MWST der ESTV.Für die Rechnungsstellung gilt: Die Handelsrechnung muss ausdrücklich auf die steuerfreie Ausfuhrlieferung hinweisen und entsprechend ohne Mehrwertsteuer ausgestellt sein. Falls die Ausfuhr nicht mit den geforderten Unterlagen dokumentiert werden kann, besteht eine Verpflichtung zur nachträglichen Versteuerung im Inland. Unternehmen riskieren bei fehlender Sorgfalt steuerliche Sanktionen. Es lohnt sich, mit erfahrenen Zollpartner zusammenzuarbeiten und sich laufend über aktuelle Rechtsänderungen und typische Handhabung zu informieren.
Fazit: Steuerfreiheit mit System und Verantwortung umsetzen
Die Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bietet erhebliche Vorteile, verlangt aber grösste Sorgfalt bei der Abwicklung und Dokumentation. Wer rechtskonform und transparent arbeitet, kann Steuerrisiken minimieren und das Potenzial internationaler Märkte optimal nutzen. Die genaue Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und Nachweispflichten ist für alle Exporteure ein unverzichtbarer Erfolgsfaktor.