Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Fragen- und Antwortenkatalog (FAQs) zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit Stand vom 9. Juli 2024 aktualisiert. Diese Aktualisierung enthält wichtige Änderungen und Ergänzungen, die für Unternehmen von hoher Relevanz sind.
Änderungen im Detail
Punkt 4: Verbundene Unternehmen
Die Angaben zu verbundenen Unternehmen wurden überarbeitet und erweitert. Hierbei geht es um die Definition und den Umgang mit verbundenen Unternehmen im Kontext des LkSG. Die neuen Ergänzungen bieten klarere Leitlinien, insbesondere zur Berücksichtigung von Tochtergesellschaften und deren Rolle bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie diese neuen Vorgaben in ihren Compliance-Prozessen berücksichtigen.
Punkt 9.4: Sprache der Grundsatzerklärung
Neu wurde präzisiert, in welcher(n) Sprache(n) die Grundsatzerklärung abzugeben ist. Diese Information ist besonders für international tätige Unternehmen von Bedeutung. Die FAQs weisen darauf hin, dass die Grundsatzerklärung sowohl in deutscher Sprache als auch in den relevanten Sprachen der Geschäftspartner verfügbar sein sollte, um eine maximale Transparenz und Wirksamkeit sicherzustellen.
Punkt 16.2: Eigen-, Hersteller- und Fremdmarken
Ein neuer Unterpunkt wurde eingeführt, der sich spezifisch mit Eigen-, Hersteller- und Fremdmarken beschäftigt. Hier wird klargestellt, wie Unternehmen mit diesen Marken im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten umzugehen haben. Besonders hervorgehoben wird, dass die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unabhängig von der Markenstrategie des Unternehmens bleibt.
Ziel und Inhalt der FAQs
Die FAQs wurden gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem BAFA erstellt. Sie bieten umfassende Informationen über den Anwendungsbereich des Gesetzes, die konkreten Auswirkungen auf Unternehmen sowie die Anforderungen an Dokumentation und Berichterstattung. Ziel ist es, Unternehmen praxisnahe Orientierungshilfen zur Umsetzung der Vorgaben des LkSG zu geben.
Relevanz für Schweizer Unternehmen
Für Schweizer Unternehmen, die in Deutschland geschäftstätig sind oder mit deutschen Partnern zusammenarbeiten, ist die Berücksichtigung der aktualisierten FAQs essenziell. Die neuen Vorgaben können direkte Auswirkungen auf Lieferkettenmanagement und Compliance-Prozesse haben. Insbesondere die Regelungen zu verbundenen Unternehmen und die Anforderungen an die Sprache der Grundsatzerklärung sind hierbei von Bedeutung.